Badezimmertür eingetreten, was nun?
Ich habe mich im Badezimmer eingesperrt und mein bester Freund musste die die Tür auftreten. Was tun?
4 Antworten
Die Tür ist dem Hausrat nicht zuzuordnen. Daher scheidet ein Anspruch gegenüber dem Hausratversicherer aus.
Es könnte aber ein Mietsachschaden vorliegen, also ein Anspruch des Vermieters Ihnen und Ihrem Freund gegenüber. Der Umstand, dass aus Ihrer Sicht eine Notsituation gegeben war, schließt das Vorliegen einer Vorsatztat aus. Schon aufgrund der putativen Notwehr.Aber ein anderer Umstand könnte dem Anspruch des Vermieters entgegenstehen.
§§ 535ff BGB fordert, dass Ihnen eine Mietsache frei von Mängeln zur Verfügung gestellt wird. Ein sich selbst verriegelndes Schloß ist so ein Mangel. Die Frage ist aber, ob nicht der Mieter Funktionstüchtigkeit gerade von Schlössern bei Zimmertüren selbst überprüfen muss. Da ist sich die Rspr. nicht einig. Die überwiegende Rechtsmeinung bejaht das, ein Teil der Lehre sieht alleine den Vermieter in der Verantwortung.
Ich persönlich halte die vom Landgericht Dortmund vertretenen Meinung, dass der Mieter gerade Schlösser warten muss, für praxisnah.
Sie sollten also Ihre Privathaftpflichtversicherung von dem Schaden unterrichten.
Etwas mehr Information wäre hilfreich, z.B. wie hast du dich im Badezimmer eingesperrt ?
dann ab zur Hausrats/Haftpflichtversicherung und denen alles genauso schildern
Wir haben so viel versucht. Mit Geldkarte mit Schraubenzieher das Schloss versucht zu bewegen gerüttelt versucht die Tür anzuheben alles ohne erfolg. Ich hatte wirklich Panik und das ist das einzigste was mir einfiel. Ja ich frag mal nach .
Ich bin ins Bad wollte mich umziehen habe die Tür normal zugemacht und kam nicht mehr raus weil sich das Schloss verkeilthat.
Wer hat ihn den eingesperrt? Der muss für den Schaden aufkommen
Mich hat keiner eingesperrt ich bin in mein Badezimmer gegangen habe ganz normal die Tür hinter mir geschlossen, nur hat sich das Schloss festgelegt und wir bekamen die Tür nicht mehr auf
Abwarten und Tee trinken.
Puh schwierige Frage. Ausm Bauch heraus würde ich sagen
A: Haftpflicht
B: Vermieter
C: Du selbst, du warst zwar eingesperrt, hast aber wahrscheinlich keinen anderen Weg probiert? (nehm ich an)
Tippe jetzt dennoch auf die Versicherung.
Da Notstandslage, sollte das darüber gedeckt sein.
Vermieter? Er kann ja nicht alle Schlösser kontrollieren, die es gibt
Du? Fraglich, schließlich warst du ja in einer Notstandslage. Über Umwege kommst du dann auch zur Versicherung (früher oder später)