Muss ich bezahlen, wenn ich eine Tür beschädigen musste weil das Schloss kaputt war?
Hallo, ich befinde mich in folgender Situation: Ich habe mit Freunden eine Ferienwohnung in Spanien gemietet, wo wir den Sommer über arbeiten. Einmal konnten wir die Tür nicht mehr öffnen, weder von innen, wo 3 Leute eingesperrt waren, noch von außen wo ich versucht habe, die Tür mit dem Schlüssel zu öffnen. Wir hatten die Tür nicht abgeschlossen, nur zugezogen, das Schloss war definitiv kaputt ohne dass wir etwas dafür konnten (im Nachinein hat man gesehen dass der Riegel von der Klinke nicht mehr mit dieser 'verbunden' war und sich deswegen nicht bewegen lies). Wir haben 3 Stunden lang versuch mit allen Mitteln die Tür zu öffnen, unsere Kontaktperson vergeblich zu erreichen versucht und haben auch Feuerwehr, Polizei und Schlüsseldienst verständigt, von denen uns aber niemand helfen wollte oder konnte. Der Schlüsseldienst hatte nur eine spanische Ansage laufen, wo wir mehrfach auf englisch aufs Band gesprochen haben, unsere Situation geschildert und Adresse und Telefonnummer hinterlassen haben. Da kam nie eine Antwort. Daraufhin haben wir die Tür eintreten lassen weil wir keinen weiteren Ausweg wussten und die Leute in der Wohnung schon nervös wurden weil sie ja über Stunden festsaßen und eigentlich zur Arbeit mussten. Die Tür ist natürlich kaputt gegangen und konnte aber für 413 Euro inklusive neuem Schloss repariert werden. Der Vermieter ist nicht versichert und verlangt jetzt, dass wir das zahlen. Unserer Meinung nach ist aber nicht unsere Schuld, dass das Schloss kaputt war. Laut Aussage des Vermieters hätte ein neues Schloss alleine 500 Euro gekostet, die er also so oder so gezahlt hätte. Da kommt er mit den Kosten für neues Schloss und Reparatur für 400 Euro doch noch gut weg oder nicht? Oder müssen wir zahlen?
Vielen Dank!
11 Antworten
Daraufhin haben wir die Tür eintreten lassen weil wir keinen weiteren Ausweg wussten und die Leute in der Wohnung schon nervös wurden weil sie ja über Stunden festsaßen und eigentlich zur Arbeit mussten.
Ich wundere mich, dass es in dieser Ferienwohnung keine Fenster gab.
Eine Tür muss man nicht eintreten um sie zu öffnen. Sicher hätte ein Nachbar das benötigte Werkzeug gehabt.
Für mich handelt es sich hier um Vorsatz.
Ja - für den Schaden müsst ihr aufkommen.
Ja natürlich gibt es Fenster aber wir haben unterm Dach gewohnt, 6. Etage, soll man da lieber springen? Wir sind ja nicht blöd und haben in den 3 Stunden auch nicht Däumchen gedreht. Insgesamt waren 3 Nachbarn (Männer) da die versucht haben die Tür ohne Gewalt aufzubekommen. Sie konnten aber, wie ich, weder den Schlüssel drehen noch herausziehen, weil das Schloss kaputt war.. und die Mädchen haben ja von innen mit Werkzeug versucht, das komplette Schloss heraus zu kriegen. Es ging wirklich nichts mehr.
Dein Fall ist gesetztlich geregelt im BGB § 904 Notstand:
"Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen."
Deine Freunde ware stundenlang in einem Raum eingesperrt, dabei kann es durchaus zu panikattaken und klaustrophobie kommen. daher kann man durchaus sagen das ein Notfall anstandt.
Aber ich verstehe nicht, wie es sein kann, das Polizei feuerwehr und schlüsseldienst nicht helfen WOLLTEN.
Die einen sind dazu verpflichtet, die anderen verdienen damit ihr geld.
Du solltest mal mit deiner Haftpflichversicherung telefonierune und abklären, ob die den schaden übernehmen. Immerhin ist die für sowas da
Das deutsche BGB dürfte in Spanien keinerlei Gültigkeit haben .....
Der Schadensersatz richtet sich nach spanischen Zivilrecht, da die "Tat" dort begangen wurde ....
Dein Fall ist gesetztlich geregelt im BGB § 904 Notstand:
Und seit wann gilt das BGB in Spanien ???
So sehe ich das eigentlich auch...
Polizei und Feuerwehr haben uns beide an eine 24h Notfallnummer vom Schlüsseldienst weitergeleitet, wo aber nur eine spanische Bandaufnahme abgespielt wurde. Wir haben auf englisch mehrfach unsere Situation geschildert, unsere Adresse und Telefonnummer genannt aber es kam weder Hilfe noch ein Rückruf
Du solltest mal mit deiner Haftpflichversicherung telefonierun
Warum sollte die bezahlen, wenn man vorsätzlich eine Tür eintritt und dazu noch eine Notstandslage vorgelegen hat?
Du gehst davon aus, dass im Vorfeld immer die Situation schon 100%ig klar ist. Das ist aber eher selten der Fall. Ich würde auch auf den ersten und zweiten Blick vermeintlich klare Fälle immer der Versicherung melden, um die Meldefrist einzuhalten. Bei der Klärung der Sachlage wendet sich allzuoft das Blatt. Zudem übernimmt dann ja die Versicherung die Klärung.
Eine fantasiereiche, aber etwas unglaubwürdige Geschichte. Eine Tür, die nur zugezogen wurde, lässt sich immer ohne Zerstörung öffnen, besonders, wenn sich Personen auf der Seite mit der Klinke befinden. Ich denke mal, das "Eintreten" hatte andere Gründe und die Forderung des Vermieters besteht zu Recht.
So war es leider. Da ist ein Riegel verrutscht, durch den die Tür nicht mehr auf ging. Bzw der Riegel der Klinke hat sich von der Klinke 'gelöst' und lies sich nicht mehr bewegen...
Auch dann bekommt man sie ohne Beschädigung auf.
Bzw der Riegel der Klinke hat sich von der Klinke 'gelöst' und lies sich nicht mehr bewegen
Das dürfte ein Folge des Fußtrittes gewesen sein. Ein Auftreten der Tür, wie du es praktiziert hast, ist nur zu rechtfertigen, wenn es z. B. in der Wohnung oder im Haus brennt oder jemand akut schwer erkrankt. "Muss zur Arbeit" stellt keinen Notfall dar.
Nein, das Schloss bewegte sich ja schon vorher nicht mehr. Naja wir wussten ja wirklich keinen Ausweg mehr und eine von den Mädchen drinnen war schon ziemlich panisch. Das hätte ja auch noch eskalieren können.
Unserer Meinung nach ist aber nicht unsere Schuld, dass das Schloss kaputt war.
Das nicht, aber das jetzt die Tür kaputt ist.
Auf die Idee den Vermieter anzurufen ist wohl keiner gekommen?
Ich kann mir auch nicht vorstellen das der Schlüsseldienst Hilfe abgelehnt hat.
Der Vermieter wohnt in Deutschland, die Wohnung wo wir waren war jedoch in Spanien. Unsere Kontaktperson dort haben wir natürlich versucht zu erreichen, die ganze Zeit aber sie hat sich nicht mehr gemeldet.
Und der 24h schlüsseldienst hatte nur eine Spanische Ansage auf Band wo wir mehrfach drauf gesprochen haben, auf englisch unsere Situation, die Adresse und Telefonnummer genannt haben, da kam aber gar nichts zurück.
ihr hättet den besitzer der ferienwohnung informieren müssen, der hätte dann für türöffnung sorgen müssen. so habt ihr irgendwas kaputt gemacht und müsst das nun zahlen. so einfach ist das!
aber eigentlich denke ich das es sich hier um einen trollbeitrag handelt. man kann mir nicht erzählen das der schlüsseldienst bei einem kaputten schloss nciht helfen konnte....
Der Vermieter wohnt in Deutschland, wir waren in Spanien und unsere Ansprechpartner waren selber nicht zu erreichen. Weder telefonisch noch bei Ihnen zuhause. Schön wärs, wenn ich mir das ausgedacht hätte aber so viel Langeweile habe ich leider nicht.
Der 24h Notdienst (die Nummer hatte ich von Polizei und Schlüsseldienst) hatte nur ein Band auf spanisch. Ich habe da mehrfach unsere Situation geschilder, Adresse und Telefonnummer genannt auf englisch worauf hin sich niemand gemeldet hat, die ganze Nacht nicht und auch danach nie.
Richtig, absoluter Unsinn diese Geschichte. Erinnert mich immer stark an dieses "Telefon-Spiel" vom Kindergarten. Jeder rührt sein mist rein, am Ende alles verzerrt. Und dieser Held hier, hat das ganz alleine geschafft.
Hat Deutschland inzwischen Spanien aufgekauft oder warum bringst Du hier das BGB ins Spiel?