Tür bei Mietwohnung auswechseln?
Wenn eine Zimmertür der Wohnung einen Milchglas-Einsatz hat und mir diese Tür dann nicht sehr gut gefällt, da man immer hindurch schauen kann, gibt es dann die Möglich bei einer Mietwohnung die Türe auszuwechseln oder ist das schon ein zu grosser Eingriff in die bestehende Wohnung? (Damit ist die Badezimmer-, bzw, Küchentüre gemeint.)
12 Antworten
Der beste und sicherste Weg ist, Dir vorher die Zustimmung des Vermieters (schriftlich) einzuholen.
Ein anderer Weg wäre, die Türe einfach auzuwechseln - aber dann müsstest Du die orginale Tür z.B. im Keller aufheben - falls Du ausziehst und er fann die ursprüngliche Türe wieder montiert haben will.
Nein, Du kannst sie austauschen, wenn Du beim Auszug wieder die alten Türen einsetzt.
Das einfachste, was Du machen kannst, ist, den Vermieter zu fragen.
Tausche sie aus und setze sie bei Auszug wieder ein. Ein Vermieter wird dir keine neue Tür geben. Das Glas kannst du auch mit Tapete oder Folie bedecken.
Man kann die Tür auf eigene Kosten auswechseln, muss aber die alte Tür behalten um den Urzustand jederzeit wieder herstellen zu können.
Man kann auch mit dem Vermieter vereinbaren dass man da was ändert und das dann auch so bleiben darf. Das muss aber unbedingt schriftlich bestätigt werden, sonst kann der vermieter die Kaution einbehalten wenn er sich an die Vereinbahrung nicht erinnern kann (oder will).
Im einfachsten Fall klebt man einfach eine Folie über das Glas die sich auch leicht wieder ablösen lässt. Eine Möglichkeit ist Sprühkleber, darüber eine Schicht Alufolie zum Lichtdicht machen und darauf klebt man dann eine farbige Folie nach Wahl. Man sollte darauf achten, dass der Sprühkleber nicht zu gut hält, man also alles wieder relativ leicht abziehen kann.