Zerstörung einer Tür in der Mietwohnung, wer trägt die kosten?
Hallo zusammen.
Vor geraumer Zeit ging mal das Schloss an meiner Badezimmertür in einer von mir gemieteten Wohnung altersbedingt kaputt. Die Tür lies sich nicht mehr öffnen, woraufhin mein Hausmeister diese mit dem Brecheisen aufbrechen musste. Danach war die Tür unbrauchbar und war ausgetauschbereit. In dem Zustand hat sie auch mein Hausmeister noch gesehen.
Jetzt kamen meine Freunde auf die glorreiche Idee Löcher in die Tür schlagen zu müssen.
( Frei nach dem Motto :,, Ist ja eh schon kaputt")
Jetzt hat sich auch wieder Hausmeister gemeldet und meinte, dass ich die Tür möglicherweise selber zahlen muss. Und nicht von der Wohnungsverwaltung übernommen wird.
Was meint ihr dazu?
Ich meine, der Hausmeister hat die Türe vor der Aktion ja bereits als unbrauchbar eingestuft?
9 Antworten
Die Beschreibung des Schlossmangels ist so unglaubwürdig, dass wohlmöglich der mit der Reparatur beauftragte Hausmeister völlig neben der Spur lag, als er ein Brecheisen zum Öffnen der Zimmertür verwendet hat. Selbst nach 100 Jahren Nutzung kaddeln keine Vierkantaussparungen im Schloss so aus, dass der Vierkant der Klinke den Schließkeil nicht mehr bewegt. Denkbar wäre allerdings ein Bruch der Zugvorrichtung im Schloss. Ich nehme an, dass die Zimmertür nicht mit einem Schlüssel zugesperrt war.
Daher trägt der Vermieter die Verantwortung für die unsachgemäße Zerstörung der Tür und sollte den Hausmeister regresspflichtig machen.
Ich vermute, dass das Holz im Bereich des Einsteckschlosses so gesplittert ist, dass eine Instandsetzung nicht mehr möglich war. Daraus ergibt sich die Frage: Warum wurde die Tür daraufhin nicht getauscht? Wie lange hast du diesen Zustand in deiner Wohnung geduldet?
Die sekundäre Zerstörung der Tür durch deine Freunde ist zwar nicht zu akzeptieren ändert aber an der Notwendigkeit des Türtausches nichts.
Danach hat der Hausmeister eben gemeint, dass ich da eine neue Tür kriege, dies aber dauern kann.
Bis die Löcher eingeschlagen wurden, sind jedoch mindestens einige Monate vergangen.
Mit etwas Geschick und einer Plastikkarte oder ähnlichem kann man eine Tür mit defekter Zugvorrichtung auch ohne Brecheisen und Zerstörungen wieder aufbekommen. Zur Not einen Schlüsseldienst rufen, die können das. Ist die Tür erstmal offen, kann das Schloss problemlos getauscht werden. Das ist immer noch weit billiger als der Kauf und die Montage einer komplett neuen Tür. Das sollte ein Hausmeister eigentlich auch wissen.
Die Tür war unbrauchbar aber eventuell hätte sie von einem Tischler Aufgearbeitet werden können. Jetzt nicht mehr.
Somit wirst du zur Kasse gebeten und du darfst dann deine Freunde zur Kasse bitten.
Sie und Ihre Freunde scheinen nicht ganz "dicht" zu sein.
Selbstvertändlich tragen Sie die Kosten für die angerichtete mutwillige Zerstörung!
Sie können heilfroh sein, wenn der Vermieter Ihnen nicht zusätzlich fristlos kündigt!
Zahlen muss derjenige, der die Löcher in die Tür geschlagen hat, oder der Auftraggeber. Denn eine Tür wird nicht unbrauchbar, nur weil das Schloss nicht mehr aufgeht.
Das die Tür nich unbrauchbar ist, weil das schloss nicht funktionsfähig ist, ist mir klar.
Nur wurde die Mulde/der Schlitz in der das Schloss drin steckte beim Aufbrechen so stark neschädigt, sodass auch der Hausmeister gesagt hat, dass die eine neue Tür notwendig sei.
Falls Du die Kosten für die Erneuerung der Tür tragen mußt, kannst Du Deine Freunde zur Kasse bitten. Da wird sich zeigen, was diese wert sind.
Auch wenn die Tür durch den Aufbruch bereits beschädigt war, wieso läßt Du zu, daß andere in Deiner Wohnung zu Vandalen werden? Es ist doch schließlich Deine Wohnung!
Giwalato
Nein, die Zugvorrichtung ist kaputt gegangen. Bedeutet: man konnte die Tür nicht mehr aufmachen. Daraufhin hat der Hausmeister den Brecheisen geholt.