Wohn muss die Badezimmertür aufgehen?
Hallo, meine Mutter zieht in eine Neubauwohnung und nun habe ich vom Malermeister gehört, dass seit neustem eine Badezimmertür aus Sicherheitsgründen nach außen geöffnet werden muss. Die Tür geht aber nach innen auf. Die Dusche ist direkt gegenüber von der Tür und wenn die breite Glastür geöffnet wird, geht sie fast bis zur Badezimmertür auf. Wenn meine Mutter nun aus der Dusche geht - die Tür ist geöffnet - und z.B. ausrutscht oder ohnmächtig wird (weshalb auch immer), kann man die Badezimmertür ja nicht öffnen, weil erstens die Duschtür im Weg ist und zweitens meine Mutter auch noch dahinter liegt. Weder die Feuerwehr oder der Rettungsdienst eintrifft, können die Leute noch nicht einmal die Tür aushängen. Platz vor dem Badezimmer wäre genug um die Tür nach außen auf zu machen. In einer Neubauwohnung von einem Freund geht die Badezimmertür nach außen auf.
Weiß jemand genau, ob nach den neusten Bestimmungen eine Badezimmertür nach außen aufgehen muss?
Danke für eure Hilfe!
4 Antworten
Das hängt davon ab ob die Wohnung als Behindertengerecht oder Barierefrei ausgewiesen wurde,da wäre es Vorschrift.
Also ich persönlich finde nach innen ins Bad rein sicherer. Falls die Tür aufgebrochen werden muss (warum auch immer) ist das nämlich einfacher, da sie so leichter aus dem Schloss zu brechen ist.
ja sie sollte von außen aufgehen. wir wollten auch beim renovieren , dass die tür nach innen aufgeht, durften aber nicht. aber die alten darf man dran lassen
Nun weiß ich es. andie61 hat Recht. Sie muss zwingend nach außen aufgehen, wenn sie Behindertengerecht ist. Aber aus Sicherheitsgründen sollte sie immer nach außen aufgehen, da man dann immer in das Bad gehen kann, auch wenn jemand direkt hinter der Tür liegt. Vor allen Dingen, wenn die Wohnung altengerecht gebaut sein soll. Ist zwar bei ihr so deklariert, aber eine Stufe hat meine Mutter zur Terrasse hin trotzdem - lächerlich... Danke an andie 61 für den Link!!!