Ich wurde mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen auf meinem Roller erwischt. Statt ihn zu schieben bin ich trotzdem gefahren und nochmal erwischt. Was kommt?

8 Antworten

 Was kommt?

Ein Blick ins Gesetz hilft:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Pflichtversicherungsgesetz § 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Und Absatz 3 trifft hier unter anderem auch zu!

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz - Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat

 

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

 

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Fossegrimmen  01.04.2016, 19:10

Also wollte dich damit nicht schocken. Das sind die Höchststrafen. Dass du bisher nicht aufgefallen bist mindert das Ganze natürlich etwas. Jedoch ist dir blöderweise Vorsatz nachweisbar jetzt. Wenn es dumm läuft rechne mit nem ziemlich dicken Bußgeld

Mauricrs 
Beitragsersteller
 01.04.2016, 19:18

Hast du in etwa eine Vorstellung in welche Höhe das Bußgeld liegen könnte. Ich kann wirklich gar nicht einschätzen.

Fossegrimmen  01.04.2016, 19:25
@Mauricrs

Ne, das wäre reine Spekulation. Wenn du Verkehrsrechtsschutz hast würde ich auf alle Fälle eine Anwalt hinzuziehen sobald etwas kommt.

Du schreibst vernünftig und siehst dein Fehler ein. Sollte es in einem Rahmen liegen, den du ertragen kannst steh dazu und sehe es als Lehrgeld. 

Mach dich auf jeden Fall erstmal nicht verrückt, bevor du irgendwas schwarz auf weiß hast. Das schadet der Gesundheit. Einsperren wird man dich nicht...

Mauricrs 
Beitragsersteller
 01.04.2016, 19:53
@Fossegrimmen

Vielen Dank ! Bei einer enormen Strafe werde ich bestimmt mit einem Anwalt in Kontakt treten. Ansonsten erstmal abwarten und Tee trinken.

Mauricrs 
Beitragsersteller
 01.04.2016, 19:13

Hört sich jedenfalls schon hart an. Das mit dem Vorsatz ist mit leider auch bewusst. Trotzdem vielen Dank. Ich weiß auf was ich mich einstellen kann.

Hallo Mauricrs,

die Polizei wird gegen dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage einleiten:

Den Gesetzestext hat ja freundlicherweise bereits  Fossegrimmen vollständig angeführt. Nur sind seine weiteren Ausführungen nicht ganz korrekt, weshalb ich hier noch einmal auf Deine Frage eingehe.

Das erste was auf Dich zukommen wird ist, dass Dich die Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter in einem Strafverfahren vorladen wird. Dieser Vorladung musst Du aber keine Folge leisten.  Die Polizei ist verpflichtet rechtliches Gehör anzubieten. Wenn Du Dich zur Sache nicht äußern willst, musst Du das nicht.

Die Ermittlungsakte wird dann nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft gesendet.

Anhand der Aktenlage entscheidet dann die Staatsanwaltschaft wie es weitergeht.

Das die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich einstellt ist sehr unwahrscheinlich bis ausgeschlossen, da die Fahrt ohne Versicherungsschutz die Allgemeinheit betroffen hat, so dass öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, was wiederum eine Einstellung des Verfahrens ausschließt.

Wenn Du  der Vorladung zur Vernehmung Folge geleistet hast und Dich zur Sache geäußert hast und dadurch die Staatsanwaltschaft keinen weiteren Klärungsbedarf hat, ist es möglich, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Hauptverhandlung verzichtet und beim Richter einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe beantragt.

Hält es die Staatsanwaltschaft für erforderlich, dass Du Dich vor einem Richter verantworten musst, kommt es zu einer Hauptverhandlung an deren Ende der Richter das Urteil verkündet. Auch hier wird es wahrscheinlich zu einer Geldstrafe kommen.

Die Geldstrafe, egal ob per Strafbefehl oder bei Urteil durch den Richter wird immer in Tagessätzen verhängt.

Ein Tagessatz beträgt 1/30 Deines monatlichen Einkommens. Verdienst Du mit 20 wenig, musst Du auch nur wenig zahlen.

In Deinem Fall ist strafverschärfend, dass Du die Straftat gleich zweimal unmittelbar hintereinander begangen hast.

Ich würde mal auf eine Geldstrafe von ca. 20 ~ 40 Tagessätzen tippen.

Ob Du einen Rechtsanwalt nimmst, musst Du selber entscheiden. Den Tipp von Fossegrimmen, mit der Rechtsschutzversicherung kannst Du aber vergessen. Du bist spätestens bei der zweiten Fahrt vorsätzlich ohne Versicherungsschutz gefahren. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten zahlt aber keine Rechtsschutzversicherung.

Du fragest Fossegrimmen nach dem Bußgeld. Bußgelder gibt es im Strafverfahren nicht, sondern nur Geldstrafen, die wie von mir bereits angeführt, in Tagessätzen verhängt wird.

Schöne Grüße
TheGrow

Das erst mal war es auch nicht unwissentlich den das weiß man das nach den Ende des zweiten Monat im Jahr diese Versicherung aus läuft und eine neue her muss diese Schilder stehen ganz groß in allen Versicherungen an den Fenstern so was können nur blinde nicht sehen und übersehen als Autofahrer sehe ich das fast jeden Tag an dem Büro wo ich vorbei komme . 

Du musst nur mit so einen anfahren dann wirst du des Lebens nicht mehr froh den arbeiten gehen  braucht du dann nicht mehr den diese Beträge die dann auf dich im ungünstigen Fall zu kommen kannst du nie abdecken und als Geld verdienen . 

Und dann noch die paar Meter fahren früher wurde bei so was von der Polizei die Reifen sofort beim ersten Mal platt gemacht und der Schlüssel in den Briefkasten geworfen  damit man keinen Blödsinn macht . Das hätten die auch bei dir tun sollen . 

Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine in § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) geregelte Straftat.Strafbar macht sich, wer ein Kfz im Straßenverkehr fährt, obwohl für dieses keine KH-Versicherung (Krafthaftpflichtversicherung) besteht. Strafbar macht sich auch, wer als Halter den Gebrauch seines unversicherten Kfz zumindest gestattet hat.Strafmaß für Fahren ohne Versicherungsschutz: Das Gesetz unterscheidet bei der Bestrafung danach, ob die Tat vorsätzlich begangen wurde oder fahrlässig. Bei vorsätzlichem Fahren ohne Versicherungsschutz droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr. Bei fahrlässigem Fahren ohne Versicherungsschutz droht als Hauptstrafe eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu 6 Monaten.Punkte für Fahren ohne Versicherungsschutz: Inhaber einer Fahrerlaubnis bekommen bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz 6 Punkte ins Verkehrszentralregister (VRVZ) eingetragen.Fahrverbot für Fahren ohne Versicherungsschutz: Neben der Hauptstrafe kann bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz zusätzlich ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausgesprochen werden.



Und das nennt man nicht grobes Missgeschick, das nennt man dummheit. Denn das zu tun ist schon echt  der Hammer, aber dann - nach erwischt werden- wieder aufzusteigen und nicht daran zu denken das die nachsehen its dumm. Sorry....