Roller 10 kmh zu schnell Strafen?
Hi Ich bin 15 und besitze einen Roller. Mit meinem Mofa schein darf ich 25 km/h fahren was ich bis jetzt auch immer gefahren bin. Aber nun möchte ich ihn 10 km/h schneller machen!! ;)
Meine Fragen: 1: Was für Strafen werden mich erwarten wenn ich erwischt werde? Es wir ja wohl weniger sein als wenn ich ihn auf 60 brinnge.
2: Ich möchte es mit einer Einstellbaren Drossel machen. Wird das Strafmaß danach gerichtet wie hoch sie eingestellt ist oder wie hoch sie sein kann ?
3: Möchte im Dezember den ROLLER-Schein machen (45 km/h) dann kann ich wieder die Original Drossel ein bauen. Die ist auf 45 zugelassen fährt aber 55 (ORIGINAL) darf ich den Roller dann trotzdem betätigen ?
Lg. Marcel
4 Antworten
Das wäre fahren ohne Fahrerlaubnis ! Das hat zur Folge das dein Mofa stillgelegt wird und die Betriebserlaubnis erlischt ! Du Punkte und ein Bußgeldverfahren bekommst. Natürlich kannst Du deinen Führerscheinantrag dann auch erstmal vergessen !
Was genau ist daran eigentlich so schwer zu verstehen?
Mofa Prüfbescheinigung = maximal 50ccm, maximal 25km/h
Sind 35 km/h das selber wie 25 km/h? Nein! Ob der Roller nun 10 km/h oder 100 km/h zu schnell läuft, ist egal. Du hast für mehr als 25 km/h keine ausreichende Fahrerlaubnis. Punkt.
Dementsprechend ist es "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und du könntest genauso gut auch mit dem Auto von deinem Vater fahren. Warum sollte sich das Strafmaß denn ändern, wenn die Drossel einstellbar ist? Dann kann sich ja jeder denken, dass du sie natürlich nicht auf das niedrigste einstellst, sondern auf das höchste.
Wenn der Roller nur 45 km/h laufen darf, er aber 55 km/h läuft, dann entspricht er nicht mehr der Betriebserlaubnis. Ob er original ist oder nicht, das ist egal. Er ist zu schnell. Und als Fahrer hast du dafür zu sorgen, dass sich dein Fahrzeug in einem Zustand befindet, der der Betriebserlaubnis entspricht. Und das tut er mit 55 km/h nicht.
Was für Strafen werden mich erwarten wenn ich erwischt werde?
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Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis. Das ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit und kostet 50€. Dazu gibt es 3 Treuepunkte in Flensburg.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier sind wir schon im Bereich einer Straftat, d.h. über das Strafmaß entscheidet ein Richter. Zusätzlich nochmals 6 Treuepunkte.
Die Vorwürfe greifen, sobald dein Roller deutlich schneller als 25 km/h fährt (Meßtoleranz -10% werden idR abgezogen).
Wird das Strafmaß danach gerichtet wie hoch sie eingestellt ist oder wie hoch sie sein kann ?
So schlau waren schon andere, in dem sie z.B. die CDI mit einem (verdeckten) Schalter einstellten. Das ändert aber nichts an der Strafbarkeit.
Die ist auf 45 zugelassen fährt aber 55 (ORIGINAL) darf ich den Roller dann trotzdem betätigen ?
Dann ist sie verschlissen und muß durch ein Ersatzteil ersetzt werden.
Wenn du den Roller jetzt schneller machst, erlischt die Betriebserlaubnis und du wirst richtig Ärger bekommen.