Scootertuning Strafe
Ich bin heute mit meinem getunten Roller erwischt worden. Offiziel darf ich ja nur 25 km/h fahren. Auf dem Prüfstand lief der Roller 85 km/h. Ich bin 15 und das erste mal erwischt worden. Den Schlüssel haben sie und den Roller dürfte ich nach Hause schieben. Bitte kommt mir nicht mit so Antworten wie: "Ja, das hättest du wohl lieber gelassen" oder "Die Jugend heutzutage". Vielleicht kann ja auch jemand aus Erfahrung sprechen. Danke! :)
6 Antworten
- Anzeige wegen Fahrens ohne die betreffende Fahrerlaubnis, das gilt als Straftat, welche mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann! Bei Jugendlichen eher erst mal "nur" 20-30 Sozialstunden.
- Führerscheinsperre gibt es beim 1. Mal wahrscheinlich noch nicht.
- 6 Punkte in Flensburg sind sicher.
- Ggf. Strafe durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn du daran was verändert hast.
- Fahrzeug kann zur Überprüfung eingezogen werden - Kosten trägst du. Möglicherweise kann ein stark getuntes Fahrzeug sogar verschrottet werden. In der Regel bekommt man es aber zurück - wenn u- U. auch als Puzzle.^^
- Wenn du danach immer noch meinst, schneller als erlaubt fahren zu müssen, gibts mit Sicherheit eine Führerscheinsperre (ab 6 Monate bis 5 Jahre; die grundsätzliche FS-Sperre bis 21 gehört ins Land der Fabeln und Märchen^^), jedesmal 6 Punkte und irgendwann auch mal Arrest und/oder du musst vor deinem ersten Führerschein zur MPU.
Viel schlimmer aber ist das: wenn du mit dem zu schnellen Fahrzeug ohne die betreffende Fahrerlaubnis einen Unfall verschuldest, dann kann und wird deine Versicherung Regress von DIR fordern (nicht von deinen Eltern!), bis zu 5.000 € sind in diesem Fall möglich. Ganz ohne Versicherung zu fahren wäre übrigens auch eine Straftat (welche auch noch zusätzliche 6 Punkte bringt) und dich bis ans Lebensende ruinieren kann.
Mit sehr viel Glück und keiner strafrechtlichen Vorbelastung kommste aber beim ersten Mal u. U. auch nur mit einer Verwarnung davon.
Vielen Dank für den Stern. ;)
Also alle die bisher geantwortet haben, haben da ganz klar keine Ahnung.
Du wirst höchstwahrscheinlich nur Sozialstunden bekommen (meistens so bei 40 Stunden), dein Roller musst du wieder drosseln und bei der Wache vorführen. Wenn alles passt und dein Roller Verkehrssicher ist, bekommst du dein Schlüssel (und deine Papiere, wenn sie die auch mitgenommen haben) wieder zurück.
Ich selber hatte auch meine Scootertuning-Phase, wurde aber nicht einmal erwischt :P da gibt es aber noch meine Kumpels. Die meisten wurden so 2-3 mal erwischt und von denen durfte jeder sein Autoführerschein mit 17 machen :)
Die Leute die hier in Gesetzen rumlesen, haben kA wie es in der Praxis wirklich abläuft. Es kommt sehr oft auf die Polizisten selber an, wie die so ticken. Hoffe dich haben Polizisten erwischt, die "ein gutes Herz" haben :D
Mfg Tomy
P.S.: schreib mal, wenn du genau weißt was dich erwartet ;)
Es kommt sehr oft auf die Polizisten selber an, wie die so ticken.
Tja, mag sein - aber wenn die eine Anzeige schreiben, dann kommt es auf den Staatsanwalt oder gar auf den Richter an. :D
achsooo... ich vergaß wenn man mit dem 3,5fache der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit erwischt wir, bekommt man höhere Strafe als wenn es das 4fache wäre :OOOOO
ich sag ja, Gesetze lesen ist nicht alles ! Ich weiß zwar das man heutzutage strenger mit Scootertunern umgeht (vor ca 10 Jahren, hast du immer noch keine großen Probleme nachdem du das 7te mal erwischt wurdest) aber das man heutzutage nicht gleich beim ersten mal damit rechnen kann, sein Führerschein erst verspätet zu machen, weiß ich aus fast eigener Erfahrung.
Na, dass es gleich beim ersten mal zu einer Führerscheinsperre kommt, ist doch seehr^^ unwahrscheinlich - habe ich aber in meiner Antwort ja auch erwähnt. ;)
wie du jetzt plötzlich auf die Sache mit dem 4fachen kommst, erschliesst sich mir nicht so wirklich.
wollte ich mit meiner Aussage darauf hinaus, dass es hier eben nicht um einen nur geringfügig schneller laufenden Roller geht, sondern massiv in das Fahrzeug eingegriffen wurde und
Klar kann die tatsächliche Behandlung des "Falls" stark von den gesetzlichen Vorgaben abweichen - Gott sei Dank dürfen sowohl Polizisten als auch Staatsanwälte und Richter bei uns immer noch ihren gesunden Menschenverstand mit in ihre Arbeit einfliessen lassen. Dennoch kann unser TE auch Pech haben und an eine oder mehrere Personen mit einem deutlich geringeren Toleranzempfinden geraten. Wie es letztlich ausgeht, kann uns wohl nur der TE berichten - irgendwann.
Fahren ohne Fahrerlaubnis -> Strafverfahren, Sozialstunden, Führerscheinsperre
Verlust des Versicherungsschutzes -> Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz -> Strafverfahren, siehe oben.
Verlust des Versicherungsschutzes -> Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz -> Strafverfahren, siehe oben.
Das definitiv nein. ;) Nur im Falle eines verschuldeten Unfalls eine Regressforderung seitens der Versicherung in Höhe von 5.000 €.
ich schmeiss da mal - quasi als Präzedenzfall ;) - nen link in den Raum
http://www.rollertuningpage.de/44-verkehrsrecht-und-polizei/299705-bedeutet-par-6-pflvg/
Aha aus einem "Laien"-Forum, sehr informativ, vor allem weil wir dort nicht einmal erfahren, wie es denn ausgegangen ist. :D
Dann liefere ich dir mal ein anderes Forum, aber eins, wo eben jene Leute schreiben, die diese Anzeigen erstatten. ;)
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=7&t=62560&p=974794&hilit=PflVG#p974794
Und dort lesen wir, dass sich bezüglich Verstoß gegen das PflVG auch nicht alle Beamten auskennen und deswegen diesbezüglich eben mal eine Anzeige wegen Verstoß gegen das PflVG schreiben. Diese aber wird in schöner Regelmäßigkeit fallen gelassen, weil bei abgeschlossener Kfz-Haftpflichtversicherung eben kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.
Denn eine vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung muss einen Fremdschaden ja immer zahlen. ;)
Dass die Versicherung in dem Fall den Fahrer mit bis zu 5.000 € in Regress nimmt, ist klar, denn durch sein FoFE, was ja eine Straftat ist, hat er eine Obliegenheitverletzung begangen.
auch ein Salty weiss nicht alles ;)) danke für die Aufklärung.
Niemand kann alles wissen.^^ Und gerne doch. ;)
Also,ich wurde mal gepackt wo mein roller 60 lief da habe ich eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen und habe dann sozialstunden gemacht um nicht vors Gericht zu gehen. Falls du vor den richter musst sind die 85 kmh genickbruch schätze mal du hast was dran gemacht:D der Richter hat ein ermess spielraum das kann gut ausgehen oder mit einer fahrsperre enden was eher nicht der Fall ist.
Autoschein spette bis 21 vlt. Busgeld oder sozialstunden aber beim ersten mal is die strafe eher gering.
na klar - du macht kurz plinker plinker mit deinem unschuldigsten Dackelblick und die Beamten vergessen sofort wieder, dass der Roller des TE das 3,5fache der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit läuft. Sicher.
Lass mal die bunten Pillen weg.