E-Scooter ausgeliehen und strafe bekommen, ist das normal?


26.04.2022, 18:17

Bitte bitte bitte nicht einfach drauflosballern wenn ihr keine Ahnung von den Gesetzen habt und den Text da oben nicht verstehen könnt. Ist mir schon klar.. das man ohne Versicherungsschutz nicht fahren darf. Ich bin auch nicht ohne Versicherungskennzeichen gefahren, also einfach nicht spammen wenn ihr das glaubt..

8 Antworten

Grundsätzlich bist du als Halter eines Kraftfahrzeuges dafür verantwortlich das es sicher und zugelassen ist wenn du es jemandem ausleihst. Daher ist die Strafanzeige durchaus richtig.

Und du hast deinem Kumpel den E-Scooter ja nicht zum an die Wand hängen ausgeliehen.

Handy beim Fahren ist eine Ordnungswisrigkeit und wird von einer anderen Stelle bearbeitet, daher kann es sein das das länger dauert oder von einer Verfolgung abgesehen wird.

Ohne grüne Plakette hat die Rennziege ja nichts im öffentlich zugängigen Bereich zu suchen. Du hast die 15 EUR nicht gehabt, das kann passieren, somit hat das Ding aber draußen auch nichts zu suchen.

Warte einfach ab, bis zu 12 Monate Knast sind ja möglich, werden aber selten ausgeurteilt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Outlaw52 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 09:11

Falsch. das ding darf ich wohl von A nach B transportieren. Da ist jetzt zu weit hergeholt natürlich darf ich das ding schieben, auch ohne Kennzeichen. Genau wie ich Nachts mein Fahrrad schieben MUSS wenn ich kein Licht hab. § 2 eKFV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Geht mir zu weit diese komischen Antworten echt, da steht, ich darf das ding nicht in Betrieb nehmen im öffentlichen Straßenverkehr und nicht "das ding hat nichts im öffentlichen Verkehr nichts zu suchen", was soll man jetzt darunter verstehen ? Hab ich keine 2 Hände das ding in der Hand zu halten oder nennt man das ab jetzt auch in betrieb nehmen ? Bitte nichts verdrehen diese verdreherei schafft die ganze Verwirrung wenn Sie nicht verstanden haben was ich meine, dann lassen Sie es bitte mit dem antworten...

schleudermaxe  27.04.2022, 12:50
@Outlaw52

Hier wurde laut Frage keiner beim Schieben erwischt, warte einfach ab, ob es 5.000 EUR werden oder 3 Monate.

Viel Glück haste nicht verdient, bist ja nicht mal lernwillig.

apparmor  27.04.2022, 21:26
@schleudermaxe

Schreib doch nicht so harte Antworten. Damit erzeugst du eine Angstgesellschaft. Sowas ist Kacke. In DE sind die meisten Menschen eh stark sicherheitsbewusst und ängstlich und du schürst das weiter. Not good!

schleudermaxe  28.04.2022, 06:31
@apparmor

Wie kommst Du denn auf hart und wieso denn Angst?

Die Dinger zwischen den Ohren kennen doch genau die Folgen, ordnen es trotzdem an, fragen hier auch noch, und die Antworten gefallen nicht?

Beispiel dann aus meinem Nachbarbereich.

2 Fahrzeuge, zwei Kennzeichen, leider beim Anbau vertauscht, Strafe fast 5.000 EUR, abgebummelt mit Sozialstunden.

Hier gibt es nicht einmal laut Frage ein Kennzeichen.

Hört sich wirklich besser an?

Outlaw52 
Beitragsersteller
 28.04.2022, 09:56
@schleudermaxe

Was das denn für ein Quatsch überhaupt was laberst d da von 15€ ß Du hast auch nichts gecheckt aber Hauptsache irgendeine kotze in den raum werfen und die leute anekeln. antworte vernünftig oder zieh leine dein palaber bringt nichts weiter und keiner hat nach dein moralische Haltung gefragt. Was für lernwillig hast du ein geistigen schaden oder so ? Lerne von den anderen hier was über Menschlichkeit.. Du bist eher ein Parasit als Hilfe.. Und weil ER gefahren ist, kriege ich die Anzeige anstatt er selbst weil ich nicht lernwillig bin oder weil du zu dumm bist um den text zu verstehen ? Opfer, dachte mir das der text den ein oder anderen anti intelligenten überfordern wird. na gut, trolle gibt es fast überall..

Outlaw52 
Beitragsersteller
 28.04.2022, 10:02
@schleudermaxe

mir gefallen alle antworten bis auf deiner, hättest dir sparen können, solche antworten nerven eher als das die helfen aber ich denke das hörste gerne, du troll

schleudermaxe  28.04.2022, 13:29
@Outlaw52

Womit dann ja nur zu klären wäre, warum Du eine Anzeige und Strafe bekommen hast, wenn Du doch damit gar nichts am Hut hast.

Mindestens zwei also sehen allein Dich als Schuldigen, gut für mich.

Ich gehe davon aus, dass Dein Einspruch auch hochkannt abgewiesen wurde.

Outlaw52 
Beitragsersteller
 30.04.2022, 08:57
@schleudermaxe

Es geht nicht um Einspruch oder sowas. Der Fahrer wurde kontrolliert, er hat sich ausgewiesen, er hat nicht den selben Namen wie ich. Ich selbst war damit im Straßenverkehr unterwegs, erst ab dem Zeitpunkt, wo ich die Plakette aufgeklebt habe, nicht vorher.. genau um das zu vermeiden. Er hat gesagt das es mein Roller ist, mein Namen angegeben. Und deswegen habe ich wohl diesen Brief bekommen. Er selbst als Fahrer vor allem mit sein Handy in der Hand , hat bis heute kein Brief bekommen. Ich hab gar kein Einspruch gelegt hab nur den Brief geöffnet und war überrascht für was man alles angeklagt werden kann. Also hab ich gelernt, wenn mich iwann jemand nach trinken fragt lasse ich den verdursten(damit ich keine probleme mit dem staat bekomme), so ein gestalt hat diese welt.. nicht zu fassen

schleudermaxe  30.04.2022, 09:39
@Outlaw52

Laut Frage gibt es eine Strafe, nur darauf habe ich geantwortet, für Dich. Also lasse es einfach, wenn auch das nicht stimmt.

DerHans  09.08.2022, 10:54
@Outlaw52

Du hast aber zugelassen, dass dein "Kollege" es genutzt hat. Deswegen hast du den Strafbefehl bekommen.

Da es sich um Kfz handelt ist wohl oder übel analog die Regelungen und Rechtsprechung von Autos etc. anzuwenden.

Hier gilt, der Halter ist für die Haftpflicht verantwortlich. Unerheblich ist nach außen ob ausgemacht war, dass der Roller nur auf privatgrund zum einsatz kommt. Tatsächlich haftet an erste Stelle jedoch auch der Fahrer, hilft dir aber nicht... nur im Ergebnis können beide haftbar gemacht werden.

Zuletzt bleibt die Zivilklage gegen deinen Freund, der durch rechtswidrige Nutzung (verboten und vertragswidrig) deinen Roller genutzt hat und dir dadurch ein Schaden entstanden ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Outlaw52 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 09:03

Ja das hab ich mir auch gedacht. Hab erst überlegt warum kriegt ein Fahrrad Besitzer kein anzeige wenn jemand sein Fahrrad nachts ohne licht fährt.. aber wenn Versicherung mit eingeschlossen ist dann scheint die Sache ganz anderen umfang zu haben. da ich bis jetzt Kein Auto gebraucht und besitzt hab, wusste ich das nicht. Danke

Ein E-Scooter MUSS beim fahren auf öffentlichen Straßen etc ein Versicherungsnummernschild haben und dementsprechend versichert sein (kosten liegen bei etwa 17.- im Jahr).

Wenn du mit dem Scooter auf Privatgelände fährst, wo nicht die StVO gilt, brauchst du kein Kennzeichen.

Outlaw52 
Beitragsersteller
 26.04.2022, 18:05

Das weiss ich aber meine Frage war nicht "Brauche ich ein Versicherungsschutz um fahren zu dürfen ?" denn die Antwort ist mir klar. Bitte genau lesen, oder ist vielleicht meine Formulierung unverständlich ?

Lena140701  26.04.2022, 18:49
@Outlaw52

etwas unverständlich schon, war der Roller nun zum besagtem Zeitpunkt versichert und hatte ein Kennzeichen? dann dürfte nichts passieren. Egal ob du eine Versicherung hattest oder nicht, ein Kennzeichen MUSS drauf sein, ansonsten kann es halt eine Strafe geben. Der kollege wird gesagt haben, dass es dein scooter ist, deswegen werden sie dich kontaktiert haben, warum die deinem kollegen nichts geschickt haben ist auch komisch, da er, als Fahrer, gucken muss, dass alles funktioniert und rechtens gefahren wird

Outlaw52 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 09:13
@Lena140701

Ok danke, ja das hat er gesagt und dass der kein brief bekommen hat ist auch was mich verwirrt und dafür sorgte das ich diese Frage hier gepostet hab. Ich bekomme eine und er nicht.. Aber ok, dass der Fahrzeughalter es versichern muss und auch belangt werden kann falls irgendein fremder damit fährt wusste ich tatsächlich nicht.

Lena140701  27.04.2022, 13:22
@Outlaw52

Ich würde mal nachfragen, auf dem Brief, den du erhalten hast, sollte eine Telefonnummer sein, ruf dort mal an und frag nach um sicher zu gehen

Man Outlaw, was war denn nun? Du hast nen scooter, der versichert ist, aber das Kennzeichen nicht dran hat? Oder was?

Outlaw52 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 09:18

Zu dem Zeitpunkt als der Kollege erwischt wurde, war kein Kennzeichen Aufkleber auf dem Roller und versichert war es auch nicht

superseegers  27.04.2022, 10:03
@Outlaw52

Jetzt kann ich die Frage verstehen, warum schreibst Du das nicht sofort und deutlich genau so??

Outlaw52 
Beitragsersteller
 28.04.2022, 09:41
@superseegers

Dachte es ist deutlich genug wenn ich schreibe "zu dem Zeitpunkt hatte der scooter kein Kennzeichen"

superseegers  28.04.2022, 13:45
@Outlaw52

Okay, kein Kennzeichen und keine Versicherung sind halt verschiedene Dinge. Ein Freund von mir hat so ein 45er-Pedelec, der hat zwar ein Kennzeichen, aber es nicht montiert (findet er uncool), also es ist versichert.