Mit 14 auf einem 50ccm Roller ohne Führerschein gefahren!
Hallo, Ich bin 14 Jahre alt,und wollte Fragen was passiert wenn ich ohne Führerschein mit einem 50ccm Roller auf einem Feldweg von der Polizei erwischt werde, der Roller aber Versichert und angemeldet ist und ich einen Helm aufhatte?
Danke im Vorraus :)
6 Antworten
Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (FE) wenn der Roller schneller als 25 km/h fährt = ca. 30 Sozialstunden + 6 Treuepunkte in Flenshausen.
Im häufigen Wiederholungsfall auch mal Arrest.
Im Falle eines von dir verschuldeten Unfalls Regressforderung seitens deiner Versicherung von bis zu 5.000 €.
Übrigens: nie vergessen, jährlich zum 1. März nen neues VS-Kennzeichen zu holen - ansonsten droht Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Strafe die Gleiche wie beim Fahren ohne FE (die übrigens dann auch bei Mofas). ;)
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat und Du bist mit 14 Strafmündig, also gibt es einen Anzeige und eine Gerichtsverhandlung.
Entweder wirst Du dann Verurteilt. Da Du kein Einkommen hast wahrscheinlich zu ein paar Sozialstunden (Strafarbeit ;o)
Oder, wenn Du vorher noch nie was angestellt hattest, kann der Richter dich auch nur ermahnen daß man so was nicht darf und das Verfahren einstellen.
Er kann die Einstelllung des Verfahrens auch an eine Bedingung knüpfen, womit wir wieder bei der Strafarbeit wären ;o) Also z.b. durfte da mal ein Jugendlicher wegen so was Samstags alle Krankenwagen vom Rettungsdienst putzen........
Na das Fahren ohne Führerschein noch nicht, aber das Fahren ohne Fahrerlaubnis schon
Ja, stimmt, da hab ich geschludert.
Gerichtsverhandlung muss es nicht unbedingt geben -
Auch wieder wahr, es gibt ein Gerichtsverfahren. 'Das kann auch nach Aktenlage entschieden werden.
Jaa is ja schon gut, ich geh ja schon weiter meine Erbsen zählen. :D Aber vorher geb ich dir nochn DH, denn die Antwort passt. ;)
Thx und viel Spaß ...... (andere Leute zählen um die Zeit ja Schafe...)
Fahren ohne Führerschein, wenn der Roller dazu getuned war, auch noch ohne Versicherung. Mit Glück kriegst du nichts schlimmes, Geldstrafe und/oder Sozialstunden, mit Pech, kriegst du beides und darfst den Auto-Führerschein erst mit 21 machen
Ihr sptis ein kollege von mir wurde angehalten mit 90 und es ist war und wird auch immer so bleiben das das dhren ihnw versicherung und fahrerlaubnis ist ihr behins
Geht das Ganze jetzt auch auf Deutsch, damit wir verstehen können was du uns sagen wolltest??
Während der Anfang noch einigermaßen verständlich ist, kann DAS:
das das dhren ihnw versicherung und fahrerlaubnis ist
nicht nachvollzogen werden.
Und was dein 2. und dein letztes Wort betrifft:
Bitte die Netiquette beachten!
wenn der Roller dazu getuned war, auch noch ohne Versicherung.
Blödfug. Fahren ohne Versicherung ist wenn man keine Versicherung hat, mit getuned oder ned hat das nix zu tun.
darfst den Auto-Führerschein erst mit 21 machen
Ne Führerscheinsperre für 7 Jahre? Wegen Roller fahren ? Spinner.
Ich bin früher selbst Roller gefahren , mein ganzer Freundeskreis ist Roller gefahren du glaubst nicht was ich alles erlebt habe..
Wenn der Roller getuned ist und schneller fährt als erlaubt ist es zusätzlich fahren ohne Versicherung.
Und da man erst mit 17(frühestens) den Führerschein haben kann ist es eine Strafe von 4 Jahren .. Klugscheißer
Wenn der Roller getuned ist und schneller fährt als erlaubt ist es zusätzlich fahren ohne Versicherung.
Dieser Dummfug kreist immer wieder im Netz umher, Stimmt aber nicht! Die Karre ist versichert.
Und da man erst mit 17(frühestens) den Führerschein haben kann ist es eine Strafe von 4 Jahren .. Klugscheißer
Die Sperre gilt ab dem Urteil. Tja, Klugscheißen is halt eine Disziplin für die man Trainieren muß , sonst wird Dummschwätzen draus.
Blödfug
Grins, muss ich mir merken. :D
Und lieber 01079, @Effgies hat schon recht.
Wenn der Roller getuned ist und schneller fährt als erlaubt ist es zusätzlich fahren ohne Versicherung.
Nein, nicht wenn das Fz versichert ist - dann liegt kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Unbeschadet davon, kann aber die Versicherung im Falle eines verschuldeten Unfalls Regress in Höhe bis zu 5.000 € vom Fahrer fordern.
und darfst den Auto-Führerschein erst mit 21 machen
Gähn, also so langsam nervt mich das Märchen von der generellen Führerscheinsperre bis 21. Denn der Zeitrahmen derer erstreckt sich i. d. Regel von 6 Mon. bis zu 5 Jahren - abhängig je nach Schwere und Häufigkeit der einschlägigen Verstöße. Beim ersten Verstoß gibts eher gar keine - außer derjenige rauschte auf nem Mofa mit 120 über ne Autobahn. :P
Nein, nicht wenn das Fz versichert ist - dann liegt kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Unbeschadet davon, kann aber die Versicherung im Falle eines verschuldeten Unfalls Regress in Höhe bis zu 5.000 € vom Fahrer fordern.
So weit so richtig. Darüber hinaus kann die Versicherung auch Prämie nachfordern, wenn das Fahrzeug durch das Tuning in eine teurere Klasse fällt. (das betrifft aber eher Motorräder der 98PS Klasse)
Für ein Pocket Bike braucht man keine Lizenz oder Führerschein man darf sowieso nur auf Privatgelände oder Parkplätzen fahren (Auch wenn du erst 14 bist). Es ist zwar meistens ein 49 Kubik und Zweitaktmotor also etwa wie ein Mofa aber man braucht da nichts spezielles dafür aber ich würde sicherheitshalber bei der Polizei nachfragen, was man darf und was nicht.
es wird als fahren ohne führerschein gezählt. ich glaube du kriegst dann ne geldstrafe, dein roller wird dir abgenommen und auch noch sozialstunden glaube ich
dein roller wird dir abgenommen
Warum ?
weil das ja dann ein fahrzeug ist was du nicht benutzen darfst, da du ja dafür keine fahrerlaubnis hast. aber soweit ich weiß hast du die chance es wieder auf 25ccm runter zuschrauben und du kriegst es wieder
es wieder auf 25ccm runter zuschrauben
Mal abgesehen davon, dass ein Einzug des Fahrzeugs durchaus möglich wäre; aber wie willst du ein Mofa welches 50 ccm haben darf und meist auch hat, auf 25 ccm "zurückschrauben" - und vor allem: Warum? :;)
Die Fahrerlaubnis hat nicht mit dem Eigentum zu tun. Man kann niemanden einfach so enteignen.
drosseln habe ich gemeint^^ manche entfernen ja die drosselung einfach um die vollen 50 ccm zu nutzen. damit sind die gemeint die halt keine fahrerlaubnis für 50 ccm haben
Du meinst Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder (je max. 45 km/h und 50 ccm). Denn für Mofas wird keine Fahrerlaubnis benötigt, sondern nur eine Prüfbescheinigung.
Halte dich bitte nicht an den 50 ccm fest, denn auch Mofas dürfen bis zu 50 ccm haben. Die 25 stehen nur für die Geschwindigkeit, nicht aber für den Hubraum. ;)
Oh doch, das geht schneller als du denkst. ;)
http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/frisierte-roller-duerfen-vernichtet-werden-aid-1.2590200
es ist immer wieder schön was neues zu lernen. sogar in den Ferien haha :D
Ja, wir alle lernen jeden Tag etwas dazu. ;))
Na das Fahren ohne Führerschein noch nicht, aber das Fahren ohne Fahrerlaubnis schon. :D
Naja, ne Gerichtsverhandlung muss es nicht unbedingt geben - geht auch ohne.
Jaa is ja schon gut, ich geh ja schon weiter meine Erbsen zählen. :D
Aber vorher geb ich dir nochn DH, denn die Antwort passt. ;)