Versicherungskennzeichen abgelaufen und von polizei erwischt?

4 Antworten

Hallo elbarto92920,

die Polizei leitet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Strafverfahren gem. folgender Rechtsgrundlage gegen Dich ein.

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Die Polizei ist zu Einleitung des Strafverfahrens verpflichtet.

Mit etwas Glück stellt aber die Staatsanwaltschaft das Verfahren

  • gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit oder
  • gem. § 153a StPO gegen Auflagen

ein. Sollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen, droht die im Gesetz angeführte Geld.- oder Freiheitsstrafe. zudem sind dann zwei Punkte in Flensburg fällig.

Ein einfacher Blick in die Versicherungsbestätigung, die Du bei jeder Fahrt mit Dir führen musst, hätte Dich vor dem Fehler bewahrt, denn dort ist das Ablaufdatum der Versicherung angegeben

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn du gaaaaaaanz viel Glück hast, kommst du mit einer Verwarnung davon. Ich würde an deiner Stelle noch heute ein neues Kennzeichen besorgen und bei der Polizei vorfahren und denen das zeigen (zeigt deinen guten Willen!).

naja, bei 15-jährigen Minderjährigen kann man evtl. vom Gutglaube ausgehen. Die Eltern sollten den Vertrag aber abschließen.

Bei meinem Speed Pedelec wird das automatisch zugesandt zum Ende der Versicherungsperiode

Also. Das Kennzeichen gilt dann vom 1.3. des Jahre bis zum 28.2 (oder 29.2 bei Schaltjahren) des Folgejahres

Ab 1.3.18 ist es ein blaues Kennzeichen mit GDV 2018.

Fahren ohne Versicherungsschutz

 

elbarto92920 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 15:32

ja aber was passiert den jetzt