Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Roller nach bestandener Theorieprüfung, HILFE!
Hallo, ich wurde letztens von der Polizei spontan angehalten, weil ich mit einem 50er Roller ohne Helm gefahren bin. Den Roller habe ich vor einigen Wochen gekauft und bis zur Kontrolle habe ich mich nicht mit Roller, Versicherung etc. beschäftigt.
Letzlich habe ich kein Versicherungskennzeichen gehabt und ich bin ohne Fahrerlaubnis gefahren. (und die Sache mit dem Helm) Das Problem ist, ich habe die theoretische Fahrerlaubnisprüfung bestanden und hätte in 2 Wochen meine praktische Fahrerlaubnisprüfung des Führerscheins der Klasse B. Nun zu mir, ich bin 17 und Schüler. Was für Strafen können auf mich zukommen? Könnte es sein, dass ich im Nachhinein nicht zur Prüfung zugelassen werde? Droht überhaupt eine Sperre? Ich bin sonst nie bei der Polizei aufgefallen? Ich hätte in 2 Wochen ein Kennzeichen geholt und dürfte normal fahren deswegen...
6 Antworten
Hallo Abdelrahman1000,
die Polizei hat nun gegen Dich ein Strafverfahren nach folgenden Rechtsgrundlagen gegen Dich eingeleitet:
§ 21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Im Gesetz steht drin, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vorgesehen ist.
Da Du noch Jugendlicher bist, gelten die angeführten Strafen nicht für Dich. Das Jugendgerichtsgesetz sagt zur möglichen Strafe folgendes:
§ 5 Jugendgerichtsgesetz - Die Folgen der Jugendstraftat
(1) Aus Anlaß der Straftat eines Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln angeordnet werden.
(2) Die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen.
(3) Von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wird abgesehen, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht.
Das bedeutet, im Falle einer Verurteilung musst Du nicht mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen, sondern gegen Dich kann eine erzieherische Maßnahme verhängt werden, die meist in Form von Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung erfolgt.
Zudem musst Du mit zwei Punkten in Flensburg rechnen.
Was Deine Prüfung angeht ist fraglich, ob Du die in zwei Wochen noch ablegen darfst.
Die Polizei informiert in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde über dass gegen Dich ein Strafverfahren im Bezug auf eine Verkehrsstraftat eingeleitet wurde. Bis zum Abschluss des Verfahrens, sprich bis zur Einstellung oder Verurteilung darfst Du an keiner Prüfung teilnehmen und Dir darf erst recht keine Fahrerlaubnis erteilt werden.
Nun kommt das große aber. Aber mit etwas Glück mahlen die Mühlen der Justiz so langsam, dass die entsprechende Stelle nicht bis zur Prüfung informiert wird und Du somit auch die Prüfung ablegen kannst und dementsprechend wiederum Deine Fahrerlaubnis und den Führerschein erhalten kannst.
Jetzt wieder ein kleiner Dämpfer.
Im Falle einer Verurteilung währe es gem. § 69 StGB möglich, dass Dir die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird und gem. §69a StGB wird dann eine Sperre von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Allerdings kommt es bei Ersttätern in den seltensten Fällen zu dem Entzug der Fahrerlaubnis/Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Kommt s aber wieder Erwarten doch zu dieser Folge, sind statt 2 Punkte schon 3 Punkte in Flensburg fällig.
Das Du keinen Helm getragen hast, spielt dementsprechend kaum bzw. eher gesagt keine Rolle mehr.
Schöne Grüße
TheGrow
1. wenn ich meine Prüfung ablegen würde, wird bei einer Verurteilung die Prüfung nichtig, sodass ich nach der Aufhebung einer möglichen Sperre meine komplette Führerscheinausbildung wiederholen müsste, oder erhalte ich nach einer möglichen Sperre den Führerschein zurück?
Nein die Prüfung ist nicht nichtig. Aber ich persönlich gehe davon aus, dass es weder zum Entzug noch zu der Sperre kommt.
Aber wenn es zu einer Sperre kommen sollte, kann man drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Da Sie sich offenbar gut auskennen, wovon gehen Sie aus, was die Strafe angeht, wird die Justiz eine Sperre verhängen, werden Sie mich freisprechen oder werde ich verurteilt?
Da es Deine erste Tat ist, wird es vermutlich zu keiner Sperre kommen.
Welche Strafe Dich meiner Meinung nach erwartet habe ich bereits abgeführt, aber ich wiederhole gerne den Text:
"Das bedeutet, im Falle einer Verurteilung musst Du nicht mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen, sondern gegen Dich kann eine erzieherische Maßnahme verhängt werden, die meist in Form von Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung erfolgt."
Wie sollte ich vorgehen? Einfach die Prüfung ablegen, abwarten..?
Wenn es Dir noch möglich (=Der Prüfer wurde über das anhängige Strafverfahren noch nicht informiert) würde ich die Prüfung ablegen. Wenn der Prüfer doch informiert wurde, ist die schlimmste Folge, dass Du die Prüfung nicht machen darfst, aber die Prüfungsgebühr bezahlen musst, weil Du Dich nicht abgemeldet hast.
Legst Du die Prüfung aber nicht ab, musst Du mindestens bis zur Einstellung des Verfahrens / Verurteilung warten bis Du die Prüfung ablegen darfst.
Kommt noch wider Erwarten die Sperre dazu müsstest Du zusätzlich noch das Ende der Sperrfrist abwarten bevor Du die Prüfung ablegen darfst . Mit etwas Pech müsstest Du dann auch noch die Theorie Prüfung wiederholen und es sind auch sicherlich noch einige Fahrstunden möglich.
Legst Du aber die praktische Prüfung erfolgreich ab, händigt Dir der Prüfer auch den Führerschein aus und Du darfst mindestens bis zur Gerichtsverhandlung fahren.
Hallo
hätte, wenn und dürfte... diese Wörter helfen dir nu auch nichts mehr. Sorry.
Ich denke das wenn du dich nicht kümmerst du deine Prüfung nicht machen darfst, eine Sperre von 2 Jahren könnte durchaus auf dich zukommen.
Ich rate dir alles zu gestehen und Einsichtig/Reuig zu sein solltest du von der Polizei angehört oder vorgeladen werden! Spielst du den harten Kerl und argumentierst mit:
- Ich hätte ein Kennzeichen geholt
- Die Prüfung hätte ich glatt bestanden
- Ich kann doch fahren auch ohne den Wisch
dann bleibten die auch Stur und du bekommst deine Sperre auf jeden Fall.
Fakt ist letztlich das du ohne Versicherungsschutz, ohne Fahrerlaubnis gefahren bist und auch noch Bewiesen hast das du dich selbst ohne Nachzudenken in Gefahr bringst... ich will nichts beschönigen aber gut siehts nun wirklich nicht aus.
Alles gute
Die Sache mit dem Helm kannst Du vergessen, das wird wohl nicht verfolgt werden - das ist aber auch das einzige Positive für Dich...
Dich erwartet ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Folgen sind in der Regel:
- Geldstrafe von 30-60 Tagessätzen, d.h. 1-2 Monatslöhne. Solltest Du noch kein eigenes Einkommen haben dann ersatzweise Sozialstunden [Tagessatz x6].
- Möglicherweise auch eine isolierte Sperrfrist von dann mindestens 6 Monaten, eher aber 10-12
- 2 oder 3 Punkte in Flensburg
Du wirst nicht zur Prüfung zugelassen solange dieses Strafverfahren noch läuft, das dauert in der Regel 2-4 Monate. Sollte es zu einer isolierten Sperrfrist kommen dann musst Du natürlich auch diese abwarten bis Du eine Fahrerlaubnis erteilt bekommen kannst.
Hallo Crack,
der Fragesteller ist wie er schreibt:
ich bin 17 und Schüler
Bei einem 17Jährigen finden das Erwachsenenstrafrecht keine Anwendung und gem. dem Jugendgerichtsgesetz sind bei einem Jugendlichen keine Geldstrafe möglich.
Insofern ist die folgende Antwort falsch.
Geldstrafe von 30-60 Tagessätzen, d.h. 1-2 Monatslöhne.
Aber ich denke, Du hast einfach nur übersehen, dass der Fragesteller noch Jugendlicher ist, denn bei Dir weiß ich eigentlich, dass Du die Gesetze kennst und sonst immer völlig korrekte Antworten gibst.
Tja deine Fahrerlaubnis kannst nun knicken,
Fahren die Roller aber mehr als 25 km/h, dann gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE). Dies ist eine Straftat, welche mit Geld- oder Gefängnsstrafe geahndet werden kann. Bei Jugendlichen erst mal "nur" Sozialstunden.
Dazu kommen 6 Punkte.
Das Fahrzeug kann zur Überprüfung eingezogen werden - Kosten trägt der Fahrer.
BF17 darf derjenige wohl auch knicken.
Wer weiterhin ohne FE fährt riskiert schon beim zweiten Mal eine Führerscheinsperre (Zeitrahmen ab 6 Monate bis 5 Jahre; die grundsätzliche FS-Sperre bis 21 gehört übrigens ins Land der Sagen und Märchen^^), jedes mal weitere 6 Punkte und irgendwann auch mal Arrest und/oder muss vor seinem ersten Führerschein zur MPU.
Für beide vorgenannte Fälle düfte aber dies interessant sein:
wenn die einen Unfall verschulden, wird deren Versicherung bis 5.000 bzw. 10.000 € an Regress vom Fahrer fordern - nicht von seinen Eltern, denn die Versicherungen haben diesbezüglich viel Zeit.^^
Harte Wirklichkeit, derer sie sich sicher nicht bewusst sind, gell. :D
Deinen Führerschein kannst du erstmal abhaken! Dazu gibt es noch ein Strafverfahren!
vielen Dank für die ausführliche Antwort,
ich hätte noch 3 kleine Fragen,
1. wenn ich meine Prüfung ablegen würde, wird bei einer Verurteilung die Prüfung nichtig, sodass ich nach der Aufhebung einer möglichen Sperre meine komplette Führerscheinausbildung wiederholen müsste, oder erhalte ich nach einer möglichen Sperre den Führerschein zurück?
2. Da Sie sich offenbar gut auskennen, wovon gehen Sie aus, was die Strafe angeht, wird die Justiz eine Sperre verhängen, werden Sie mich freisprechen oder werde ich verurteilt?
3. Wie sollte ich vorgehen? Einfach die Prüfung ablegen, abwarten..?
Vielen Dank im Vorraus