Mit abgelaufenem Mofa - Schild erwischt
Guten Tag!
Am 2.3 bin ich mit dem Roller zur Schule gefahren, leider mit einem noch schwarzen Schild. Natürlich wurde ich angehalten und Personalien usw. wurden aufgenommen. Der Polizist meinte noch, dass es eine Straftat sei.
Ich erzählte noch, dass ich am Freitag vor dem Wochenende (27.2.15) zu meiner Versicherung gegangen bin, der allerdings gegen die Öffnungszeiten zu hatte. Im weiteren Tagesverlauf war ich bei meinem Bruder und er meinte, ich solle bei der Versicherung anrufen. Gesagt, getan. Es stelle sich heraus, dass er auf einer Fortbildung war.
Da ich nun mehrere Kilometer von der Schule weg wohne, und ich anders nicht zur Schule kam, bin ich trotz abgelaufenen Nummernschild gefahren (ja, ich weiß..dumm).
Mein Vater meinte dann zu mir, dass wahrscheinlich nicht all zu viel passieren würde, nun bekam ich aber heute einen Anruf, ich möge mich bitte bei der Wache melden, um das mit dem Versicherungskram nochmal auszuführen.
Am selben Tag bin ich dann hingegangen, um mein Schild abzuholen. (Ich habe dem Verkehrspolizisten gesagt, dass ich es an DEM TAG abholen wollte).
Meine Frage ist jetzt ...wird es allzu böse enden? Was für eine Strafe kann erwartet werden? Wirkt sich das irgendwie auf meinen 'Fahren-mit-17' Führerschein aus? (zum Beispiel Nachschulung oder so?) Im Internet steht eine große Spanne an Strafe von 'Freiheitsstrafe' bis 'Fall eingestellt' alles dabei.. hat jemand eine Idee, was dabei rum kommt?
Achja: Weiblich, 17 Jahre. Roller: Gedrosselt, fahre mit Fahrerlaubnis
7 Antworten
Ich erzählte noch, dass ich am Freitag vor dem Wochenende (27.2.15) zu meiner Versicherung gegangen bin, der allerdings gegen die Öffnungszeiten zu hatte.
hoffentlich gilt das, dass du dir ein Kennzeichen holen wolltest, aber dort war geschlossen! Könntest du mit einem blauen Auge rauskommen. Ansonsten gilt das Fahren ohne entsprechende Versicherung. Da wird dir auch kein Führerschein helfen.
Verfahren wurde eingestellt, keine Nachschulung, allerdings stand im Brief eine eindeutige Warnung davor, nochmal derartiges zutun. (ist ja irgendwie logsich xD) .
Hallo TheTrueWay,
zur rechtlichen Seite. Das Gesetz sagt folgendes:
§ 1 Pflichtversicherungsgesetz
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
Ein Verstoß gegen § 1 wird wie folgt geahndet:
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört
Das bedeutet, die Polizei hat oder wird gegen Dich ein Strafverfahren einleiten.
Wenn Du polizeilich und vor allem gerichtlich noch nicht in Erscheinung getreten bist, ist es durchaus möglich, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wird.
Aber selbst wenn Du wegen der Tat verurteilt wirst musst Du als Jugendlicher nicht mit einer Geldstrafe und auch nicht mit einer Freiheitstrafe rechnen, sondern lediglich mit einigen Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung wie beispielsweise einem Altenheim.
Vorbestraft bist Du dadurch nicht. Im Führungszeugnis steht weiterhin: Keine Eintragungen vorhanden. Auch wird die Tat voraussichtlich keine Auswirkungen auf Deinen Führerschein haben, denn für einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sind noch nicht einmal Punkte in Flensburg vorgesehen.
Problematisch kann das Ganze aber werden, wenn das Fahrzeug auf den Namen eines Erwachsen versichert ist, denn ihm droht ebenfalls ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, kommt aber nicht mehr mit Sozialstunden weg, sondern muss mit einer Freiheitsstrafe oder (zumindest rein theoretisch) mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Schone Grüße
TheGrow
Es handelt sich um eine Straftat....und zwar fahren ohne pflichtversicherungsschutz. Je nachdem wie der zuständige Richter das einschätzt, wirst du wohl Sozialstunden bekommen! Die Ausrede, dass die Versicherung zu hatte, zieht nicht! Dann hättest du das Schild eben rechtzeitig vorher besorgen müssen
ich weiß von einem, der bei meiner Schwester in der stufe war, der gleich mal 6 punkte kassiert hat.. Das war allerdings vor zwei Jahren, ob/was sich in der Zwischenzeit geändert hat kann ich leider nicht sagen.. Ich hatte aber auch total Angst mein Quad nach dem 1.3. noch zu fahren und habe meinem Daddy total den Stress gemacht, dass er das Schild austauscht :D