Ich versuche es noch einmal: Anzeige vom Arbeitsamt wegen Betrug

6 Antworten

Zunächst einmal hast du wie ich sehe für 3 Tage zu unrecht Geld bekommen. Man macht keinen Widerspruch bei berechtigten Forderungen, erst überprüft man ob die Gegenseite Unrecht hat erst dann macht man einen Widerspruch. So leid es mir tut aber du hast dich da um nichts gekümmert. Du schreibst einen Widerspruch und wunderst dich nicht das du keine Eingangsbestätigung nach ein paar Tagen bekommst, Spätestens da hätte ich mich bei der ARGE selber noch mal gemeldet.

Hier kann und darf keiner eine fachbezogene Rechtsberatung machen. Du wirst wohl die Hife eines Anwalts in Anspruch nehmen müssen.

Also zur arge und alg 1 beantragt

Hö?

Die Arge bzw. das Jobcenter ist nicht für Arbeitslosengeld I zuständig.

Was kann ich jetzt tun? Bitte um hilfreiche Antworten.

Du suchst einen Anwalt auf (am besten für Strafrecht) und beantragst Akteneinsicht. Der wird dich beraten wie es weitergeht.

Was kann ich jetzt tun?

Gar nichts außer Dir Gedanken machen, was du in der Zeit machst, wenn Du wieder einsitzt weil Deine Bewährung widerrufen wurde.

Du hast Dich VOR Aufnahme einer Tätigkeit beim Amt zu melden (das hast du bei Antragstellung auch unterschrieben).

Da Du dagegen verstoßen hast, ist der Tatbestand des Betruges erfüllt und deswegen ermittelt der Zoll nun gegen Dich.

Langsam solltest du es mal lernen, die Regeln einzuhalten.

Gratulation !

Familiengerd  01.02.2015, 12:47

@ Ballerbirne:

Auch wieder solch eine Antwort die keiner braucht, weil sie bloß ein "Tritt vors Schienbein" ist und überhaupt nichts zur Beantwortung der Frage beiträgt - passt zum Usernamen!

driver681 
Beitragsersteller
 31.01.2015, 21:08

Du brauchst mich nicht zu bedauern. Du bist bestimmt ein Angestellter bei der arge!!

driver681 
Beitragsersteller
 31.01.2015, 20:59

Genau das meine es gibt immer wieder irgendwelche Besserwisser wo immer irgendwas schreiben von dem die keine Ahnung haben.!!!

Ballerbirne  31.01.2015, 21:04
@driver681

Ja, die Wahrheit tut manchmal weh !

Ich werde Dich nachher mal 2 Minuten bedauern.

CarthorisCarter  31.01.2015, 21:09
@Ballerbirne

Wenn da die Wahrheit wäre, wäre da ja in Ordnung, aber das sind wilde vermutungen.

Das Dumme daran ist: das Amt ist im Recht!!! Rede mit deinem Bewährungshelfer, einer Sozialberatung oder nimm dir schnellstens einen Anwalt. Das MUSS nicht in der Katastrophe enden, aber du solltest echt so schnell wie möglich aktiv werden. Und fang gar nicht erst mit Vorwürfen an - zahl lieber Strafen, entschuldige dich, akzeptiere, dass dein Nachsendeantrag anscheinend nie eingegangen ist usw.

Hier geht´s um mehr als deinen Stolz...

Und beim nächsten Mal zahlst du ERST die Strafe (wenn´s sein muss unter Vorbehalt) und legst DANN Widerspruch ein!

driver681 
Beitragsersteller
 31.01.2015, 21:17

Ich hab jetzt am Montag ein Termin bei meiner Bewährungshilfe. Denkst du das kann man noch mit nem Anwalt klären ohne das meine Bewährung widerrufen wird? Es war bestimmt nicht meine Absicht gewesen wegen 90€ wird keiner reich!!!

kesuga  31.01.2015, 21:28
@driver681

Ich würde erst die Bewährungshilfe und dann den Anwalt nehmen - dein B-Helfer kann dem Amt gegenüber ja deutlich machen, dass du NACH einem Knastaufenthalt wesentlich mehr als 90€ (natürlich plus Strafe, Bearbeitungsgebühren, Versäumniszuschlag usw.) kosten wirst... Vermutlich bist du nicht der erste solche Fall und man kann sicher ein paar Beispiele finden, wo man das OHNE Gericht lösen konnte...

Manchmal haben selbst Beamte genug Verstand um zu kapieren, dass ALLEN mehr geholfen wäre, wenn du einfach bezahlst...

Sprechen mit deinem Anwalt mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen bin kein jurist