Muss ich für die Mietschulden meiner Mutter haften?
Hallo, heute haben ich und großer Bruder durch einen Brief vom Amtsgericht erfahren das meine Mutter die Mietenicht bezahlt hat und schon seit einer längeren Zeit. Heute kam nur der Brief für meinen Bruder an aber dort steht drinne das auch gegen mich Anklage wegen den Mietschulden erhoben wird. Der Mietvertrag besteht nur zwischen meiner Mutter und der Vermieterin. Ich und mein Bruder haben nie etwas Unterschrieben da wir hier schon seit etlichen Jahren Wohnen wo wir noch Minderjährig waren.
Ich hab jetzt natürlich entsprechend angst. Der Brief für mich kommt sicherlich auch die nächsten Tagen und ich bin jetzt wirklich überfordert, ich weiß nämlich jetzt nicht wirklich was ich machen soll oder ob ich und mein Bruder die Schulden auch noch bezahlen müssen.
Ich hoffe einer kann mir ein Tipp geben was ich und mein Bruder jetzt machen sollen.
5 Antworten
http://www.frag-einen-anwalt.de/Haften-erwachsene-Kinder-fuer-Schulden-der-Eltern---f26160.html
Es geht hier wohl um Renonvierungskosten - aber die Antwort kannst du auch auf deinen Fall anwenden.
Wenn Du den Mietvertrag nicht unterschrieben hast, haftest du nicht für deine Mutter. Denk dran, dass du innerhalb der 14 Tage einen Widerspruch einlegen mußt. Ansonsten kommst du aus der Nummer nicht mehr raus. Das Gericht prüft nicht ob die Forderung gerechtfertigt ist , sondern nur die Form. Du bekommst dann einen Titel und der gilt 30 Jahre.
Alles Gute!
Da ihr beide Brüder nicht im Mietvertrag als Mieter steht und ihn auch nicht unterschrieben habt, kann von euch keine Miete gefordert werden. Ich wüsste jedenfalls nicht auf welcher Rechtsgrundlage. Das Gericht schreibt nur, was der RA des Vermieters ihm in der Klage mitgeteilt hat, dass muss nicht stimmen, wird aber trotz Kenntnis der Rechtslage versucht. Letzten Endes entscheidet der Richter. Hier wohl was euch beide betrifft zu euren Gunsten, Mutter wird natürlich zur Zahlung verurteilt werden.
Auszug:
Kinder zahlen nicht für Mietschulden der Eltern
Google: Muss man für die Mietschulden der Eltern haften?
http://www.welt.de/finanzen/article124912101/Kinder-haften-fuer-ihre-Eltern-aber-nicht-unbegrenzt.html Das hilft Dir / Euch möglicher Weise weiter.
Es gibt etwas, das nennt sich "Elternunterhalt". Wenn das hier vorliegt (bei Azubis mit geringem Gehalt ist das nahezu unmöglich), könnte genau dieser Unterhaltsanspruch gepfändet werden. Das war es. Die Schulden auf die Kinder zu übertragen oder sie in die Haftung zu nehmen, funktioniert nicht.
Ich hab ma gehört, dass tatsächlich die Kinder für ihre Eltern haften, sollte es hart auf hart kommen. Weiss aber net obs au wirklich stimmt.... Am besten nen Anwalt fragen.
Du hast Recht wenn beide Kinder verdienen
Nö. Das ist Blödsinn. Für Schulden ist grundsätzlich jeder selbst verantwortlich. Der, der den vertrag unterzeichnet, haftet auch selbst.
Es gäbe hier allenfalls andere Punkte: Beispielsweise ist die Mutter verschwunden/ verstorben und die beiden Buben haben hier die Wohnung weitergeführt, den Vertrag konkludent übernommen. Zweite Möglichkeit wäre, dass die Mutter als bedürftig gilt und dann einen Unterhaltsanspruch gegen die Söhne hätte (die entsprechend nicht nur gut verdienen müssten, sondern die genug neben dem Selbstbehalt übrig haben müssten). Dann könnte dieser Unterhaltsanspruch gepfändet werden. Dennoch haften die Kinder dann nicht für die kompletten Schulden der Mutter.
Was hat die Unterhaltspflicht damit zu tun?