Tägliches Leistungsentgelt?
Laut einem Brief vom Arbeitsamt stehen mir 43.32€ als tägliches Leistungsentgelt zu. Das wären im Monat knapp 1300€, mein Verdienst betrug durchschnittlich 1400€ monatlich mir kommt das etwas hoch vor für Alg1. Habe ich vielleicht etwas falsch verstanden oder hat das Amt ein Fehler gemacht?
3 Antworten
Dein tägliches Leistungsentgelt ist die Grundlage, auf der das ALG 1 überhaupt berechnet wird.
Da das ALG 1 vom Netto gerechnet wird, sind an dem Punkt die Abzüge ja schon weggewesen.
Dass du mit den dem angegebenen täglichen Leistungsentgeld auf weniger als dein früheres Netto kommst, hat folgende Bewandnis:
da hier mit täglichen Werten gerechnet wird, müsstest du - aufgrund unterschiedlich langer Monate - jeden Monat eine andere Auszahlsumme
ALG 1 haben. Um das zu umgehen, nimmt man drei Monatsnetto und teilt sie durch 13 Wochen bzw. 13 *7 Tage.
Mit 13 Wochen erwischt man dann genau ein Viertel des Jahres
(52 Wochen /4) . Man egalisiert den Betrag quasi. In der Realität bekommst du ja auch auch 12 Monatsgehälter für 52 Wochen, was genau genommen 13 Monaten entspricht, wenn du 1 Monat = 28 Tage rechnest.
Nimm also dieses tägliche leistungsentgelt und multipliziere es mit 0,6 (60% für Personen ohne Kindermim Haushalt) oder mit 0,67 (67% für Leistungsberechtigte mit Kindern unter 18 in deinem Haushalt).
Das trifft nicht zu für getrennt lebende Eltern, deren Kinder beim anderen Elternteil leben.
Du kommst auf knapp 780€ ausgezahlt (falls ohne Kind). Wenn du eine eigene Wohnung hast, dann wäre sicher Wohngeld interessant, denn mit der Summe schrammst du, wenn du keine weiteren Einkommen hast, knapp an der Grenze zum Aufstocken nach dem SGB II herum.
Leistungsentgelt ist meines Wissens nicht der Zahlbetrag, den Du pro Tag ausbezahlt bekommst.
Der tägliche Zahlbetrag müsste, wenn ich mich nicht irre, "Leistungsentgelt mal Leistungssatz" sein.
Leistungssatz sind entweder 60% oder 67%, je nach persönlicher Ausgangslage.
Vom Leistungsentgelt geht noch die Sozialversicherung ab, oder? Und die 1.400 die du vorher bekommen hast waren netto, richtig? Dann kann das schon hinkommen, da das Leistungsentgelt grundsätzlich (bei kinderlosen Leistungsempfängern) 60% vom durchschnittlichen Brutto beträgt.
Da sind die Sozialleistungen schon abgezogen. Das Bemessungsentgelt Beträgt 63€