Weniger verdienst gleich weniger Unterhalt?

4 Antworten

Das Beste wäre, wenn du sie befragst.

Und vor allem muss auch berücksichtigt werden, was du am Ende wirklich weniger verdienst um z.B. eine Stufe runter zu gehen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Ggf. zahlst du ja jetzt schon zu viel / zu wenig?!

Der Mindestunterhalt wird auf jeden Fall erbracht? Die Kindsmutter lebt nicht von staatlichen Hilfen wo ihr der Unterhalt angerechnet wird?

Dann steht einer neuen Vereinbarung zwischen euch nichts im Weg. Die Sprünge in der Düsseldorfer Tabelle sind ja nun auch nicht weltbewegend hoch.

Wenn du bislang z.B. nach Stufe 2 gezahlt hast und nun nur noch Stufe 1 zahlen kannst, da dein Einkommen sich entsprechend nach unten korrigiert hat, dann wäre das eine Differenz von 20 Euro, wenn das Kind zwischen 0 und 5 ist.

Am Besten ist es allerdings erst mit ihr über die veränderte Situation zu reden. Auf keinen Fall einfach mal so kürzen!

Solange Du den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle nach der Altersstufe des Kindes zahlen kannst, natürlich vorausgesetzt das bereinigte Nettoeinkommen lässt das zu, gibt es da auch keine Probleme, selbst wenn die Ex - nicht einverstanden damit wäre.

Hast Du denn bisher mehr gezahlt, als Du mit deinem bereinigten Nettoeinkommen laut Düsseldorfer Tabelle hättest zahlen müssen ?

Auch wenn Du dann etwas weniger zahlen würdest als Du normalerweise nach der Düsseldorfer Tabelle müsstest und deine Ex - damit einverstanden ist, würde es da auch keine Probleme geben, solange sie keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss.

du kannst nicht einfach unterhalt senken. such dir einen nebenjob um unterhalt weiter wie bisher zahlen zu können.

EMSAgraffiti 
Beitragsersteller
 29.11.2021, 00:33

Was das für ein Quatsch?! Hab heute Abend mal im Freundeskreis gefragt und keiner von denen hat solch ein Szenario. Finde die Antwort ziemlich frech.

wunderwall  29.11.2021, 19:10
@EMSAgraffiti

wen interessiert dein freundeskreis

EMSAgraffiti 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 06:42
@wunderwall

Hab dich mal gemeldet. Wer so inkompetente Antworten gibt hat hier nichts zu suchen.

Oberlandesgerichts Koblenz (Az: 9 UF 701/19) 

Bei einem freiwilligen Wechsel, eines unterhaltsverpflichteten Elternteils auf eine schlechter bezahlte Stelle, muss er sich ggf. ein fiktives höheres Einkommen anrechnen lassen.