unterhalt ohne Jugendamt Regeln

8 Antworten

200 € klingt nicht besonders viel. Der Unterhalt errechnet sich aus dem Einkommen des Pflichtigen.

Du kannst auch nicht einfach auf Teile des Unterhalts verzichten. Spätestens, wenn du öffentliche Gelder beanspruchst, wird von dir verlangt, den regulären Unterhalt auch einzuklagen

Den Unterhalt bekommst zwar du,dieser steht aber immer noch deinem Kind zu,welchen du an seiner Stelle verwalten und verwenden musst,um seinen Lebensunterhalt zu sichern !

Deshalb kannst du nicht einfach von dir aus,den zustehenden Unterhalt unter den gesetzlich zustehenden Unterhalt senken,den der Unterhaltspflichtige je nach alter des Kindes und seinem bereinigtem Nettoeinkommen zu zahlen hätte.

Wenn ihr von euch aus ein Schriftstück aufsetzt,das hat ohne amtliche Beglaubigung eh keine Gültigkeit oder wie stellst du dir das vor,wenn du bzw.ihr mal auf staatliche Hilfe angewiesen seid.

Das Amt wird dich dann auffordern,den dir bzw.deinem Kind zustehenden Unterhalt zur Not gerichtlich geltend zu machen oder soll der Steuerzahler auch noch Unterhalt für den Unterhaltsschuldner zahlen,wenn er es doch selber kann ?

michel1234567 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 11:51

Was ? Wir sind beide berufstätig und keiner spricht von Steuerzahler die meinem Kind unterhalt zahlen soll! Klar gibt es Regeln und wir sind nicht unter dem mindest satz sondern drüber. Meine frage was nur ob wir es mit Anwalt usw. Regeln oder unter der Familie belassen !

michel1234567 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 11:52
@michel1234567

Logisch steht das meinem Kind zu !! Von gestern bin ich nicht...

isomatte  15.10.2014, 12:23
@michel1234567

Da hast wahrscheinlich noch nicht in die Düsseldorfer Tabelle gesehen !

Denn da liegt der Mindestunterhalt für ein Kind von 0 - 5 Jahren, bei einem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen von bis zu 1500 €,bei 317 €.

Abzüglich des hälftigen Kindergeldes von 92 €,macht das einen Zahlbetrag von 225 €,das würden schon mal 25 € weniger sein,als deinem Kind zustehen würde.

Und das ihr beide derzeit noch berufstätig seid,das kann sich heut zu tage sehr schnell ändern und 1 Jahr ALG - 1 ist auch schnell vorbei und spätestens dann wirst du auf ALG - 2 vom Jobcenter angewiesen sein und das sind dann nun mal Steuergelder,weil es Sozialleistungen sind.

Spätestens dann,müsstest du den gesetzlich zustehenden Unterhalt einfordern,wenn du ihn nicht bekommst und mit 200 €,wie ihr euch ausmachen möchtet,ist dieser auf jeden Fall nicht gedeckt.

Liegt der gezahlte Unterhalt darüber,ist das alles kein Problem bzw.ihr könnt euch das bei einem Notar beurkunden lassen,also einen Unterhaltsbetrag festlegen,wie hoch der ist,bleibt euch überlassen,solange keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden sollen,ist das ganze eure Sache.

Ja ihr, koennt auch ohne das Jugendamt den Unterhalt festsetzen. Das Jugendamt wurde euch zu einem Familienanwalt schicken, der dann den Unterhalt berechnen muesste.

Aber schaut euch doch mal bitte die Duesseldorfer Tabelle an, dort ist festgelegt wieviel Unterhalt zu zahlen sind.

michel1234567 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 11:00

Super danke für die schnelle Antwort

Die Eltern eines Kindes können sich auch unabhängig vom Jugendamt, Anwalt etc... über den Unterhalt für ihr Kind einigen.
Auch bei der Höhe müssen sie sich nicht an irgendwelche Vorgaben oder Tabellen..... halten...
Und es gibt tatsächlich auch getrennt lebende Eltern, die das ohne Streitereien hinkriegen....

Nur, wenn die Eltern in eine finanzielle Lage geraten, bei der sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, muss auch der Unterhalt für das Kind den "gesetzlichen Maßgaben" entsprechen.
Wenn also der betreuende Elternteil für das Kind Unterstützungsleistungen beantragt, so wird vorher geprüft, ob der unterhaltspflichtige Elternteil soviel Unterhalt zahlt, wie dem Kind mindestens zusteht, bzw. ob er dazu überhaupt in der Lage ist...

Bis dahin liegt es im Ermessen der Eltern selbst, sich zu einigen.
Theoretisch könnte der betreuende Elternteil also auch auf Unterhaltszahlungen vom anderen "verzichten", wenn er das Kind auch aus eigenen Mitteln versorgen könnte...

Also im Prinzip koennt ihr das schon per Vertrag unter euch regeln, so lange keine weiteren Sozialleistungen (Hartz IV) zu eurem Lebensunterhalt beantragt werden. Wenn der Vater dann auch regelmaessig zahlt, dann ist das kein Problem, ich habe das am Anfang auch gemacht. Das Problem dabei ist halt nur, wenn er in Rueckstand kommt, dann ist das Geld am Ende weg. Bei mir war das dann so, dass es erst hies, ich kann erst Monatsmitte zahlen, dann erst am Ende und als dann gar nichts mehr ging und ich zum Jugendamt musste, wurde das Geld natuerlich fuer den kommenen Monat angerechnet (monatsende = monatsanfang neuer Monat) und der rueckstaendige Monat das Geld war futsch. Unterhaltsvorschuss bekam ich erst fuer den darauf folgenden Monat. Aber gut, spaeter bekam ich dann gar nichts mehr und musst damit auch klar kommen.

Sollte er die Zahlungen aber einstellen, dann solltest du schnellstens auf das Jugendamt und es doch ueber die Regeln lassen und Unterhaltsvorschuss beantragen, das geht nicht rueckwirkend. Das ist aber auch mit vorherigem Vertrag kein Problem.

Es waere ja ideal, wenn es so klappen wuerde, denn fuer den Kleinen ist ja eine gute Beziehung zwischen den Eltern sehr gut. Und wenn es ohne Jugendamt klappt, umso besser fuer deinen Sohn. Und da du arbeitest, ist es kein Problem.

Nur wenn du und der Kleine Hartz IV beziehen wuerdet, dann will das Jobcenter, dass mindestens der Mindestunterhalt gezahlt wird, bzw. der korrekte Unterhalt ermittelt wird, denn das Geld sparen sie ja bei der Unterstuetzung.