Mein Vater will den Ausbildungsvertrag nicht unterschreiben - was soll ich tun?
Hey, ich möchte eine Ausbildung in der Bank machen, nun ist es so weit das mein vater den Ausbildungsvertrag auch unterschreiben muss (Meine eltern leben getrennt)
Was soll ich nun machen? Soll ich mal zum Jugendamt gehen? Muss er unterschreiben?
13 Antworten
Grundsätzlich gilt, wenn er einen Teil des Sorgerechts hat, dass er unterschreiben muss.
Die Frage ist, ob das überhaupt nötig ist. Schließlich ist der Vertrag schon jetzt schwebend unwirksam. Heißt, wenn du bis zum Beginn der Ausbildung 18 wirst kannst du ja mal mit deinem Ausbildungsleiter reden.
Ansonsten ist für solche Situationen das Familiengericht zuständig, das Jugend oder aber auch Arbeitsamt kann dabei unterstützend wirken.
Das Jugendamt kann ihn nicht verpflichten für Ausbildung und Konto zu unterschreiben.
Deine Mutter kann einen Antrag vor Gericht stellen, sie soll sich an die Rechtspfleger am Amtsgericht wenden.
Das geht mit einem verkürzten Verfahren und ruckzuck wird des Vaters Unterschrift ersetzt.
Die Bank muß auf die Unterschrift bestehen, macht das Dein Arbeitgeber auch?
Dann soll ihn eben deine Mutter unterschreiben, wenn das geht?
Unterschreiben muß einer von den Beiden!
Seit wann?
Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen auch beide unterschreiben. Siehe http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ausbildungsvertrag.html
Leider müssen beide Elternteile unterschreiben :/
Ich frage, welche Rechtswege ich jetzt einleiten kann/soll/muss
Wen beide eltern das sorgerecht haben kann auch deine mutter alleine unterschreiben und dir auch bei deinem konno helfen .Macht dein vater danb immerboch probleme kanst du das jugendamt auch einschalten und notfals hollen die sich die befugnies für dich zu unterschreiben den es geht um deine zukunft.Du brauchst nur die unterschrift eines erziehungberechtiegens.
Das Jugendamt hat gar kein gesetzliches Recht hier irgendwelche Befugnisse zu unterschreiben.
das jugenamt hat für das kindeswohl zu sorgen und eine ausbildung ist kindes/jugenwohl?
Doch in dem fall geht es um seine Ausbildung und die kan und darf der vater nicht einfach untersaqgen er kann über das jugendamt die unterschrift einklagen. auch die ausbildung gehört zum wohl des kindes.Außerdem müßte das kind bis zu seinem 18ten lebensjahr warten um selber den vertrag unterschreiben zu können und müßte zb in einem berufschuhlvorbereitendes jahr bis zu seinem 18ten .Da iar weine ausbildung eher vorzuziehen.
Er wird nicht mißhandelt und nicht geschlagen vom Vater. Vermutlich auch nicht mißbraucht.
Das Kindeswohl ist hier nicht in Gefahr.
Nein, über das Jugendamt kann er da genau nichts einklagen.
Seine Mutter muß in seinem Namen klagen.
Du hats keine Ahnung den das jugendamt kann sich auch einmischen wen es um die ausbildung des kindes ghet !
Das Recht hatten die auch schon vor 20 Jahren abe rnicht jeder weiß das!
was sagte ich?
das ... mit der "Mutter kann alleine" machen Mütter gerne, stimmt aber nicht.Väter - auch wenn es Mütter u.U. hintertreiben - haben ein Mitspracherecht, das zu nutzen macht aber wenig Sinn. ... und verärgert nur die Kinder, verschlechter damit auch die Beziehung.
warum will er denn nicht unterschreiben? oder hast du ihn noch nicht gefragt. wenn er sich weigert, solltest du dich ans jugendamt wenden, die helfen dir dann weiter.
Nein, es müssen beide unterschreiben!