Ich habe Vermieter verklagt-prompt kam Eigenbedarfskündigung?
Hallo zusammen,
ich habe meinen Vermieter am 1.4. auf Richtigstellung der Betriebskosten verklagt.
Am 3.5. kam prompt die Eigenbedarfskündigung!
Frage: kennst sich jemand damit aus, wie GERICHTE dieser offensichtlichen "Rache-Kündigung" gegenüber stehen? Hab ich dadurch Vorteile oder Nachteile vor Gericht?
Unnötig zu erwähnen, dass dem Ganzen diverse Drohungen seitens des Vermieters vorausgingen:
"Wenn es Ihnen hier nicht paßt, ziehen Sie aus!!
Eine Erpressung war auch dabei (schriftlich): "Wenn sie jetzt ausziehen, dann erlassen wir Ihnen die (angeblichen) 300€ Nachzahlung aus der NK-Abrechnung. Ach und übrigens: unser Sohn will eventuell bald bei Ihnen einziehen....!
Danke und Grüße
alin001
10 Antworten
wie GERICHTE dieser offensichtlichen "Rache-Kündigung" gegenüber stehen?
Das wir dem Richter zunächst mal gar nicht interessieren. Für den Richter ist zunächst mal entscheidend, ob die Kündigung formell korrekt und ordnungsgemäß begründet ist.
Denn du darfst eines nicht übersehen. Auch wenn es eine Rache-Kündigung ist wie du es nennst, kann es theoretisch trotzdem der Fall sein, dass die angegebene Person, in dem Fall also der Sohn, einziehen will. Wenn dies tatsächlich der Plan des Vermieters ist, ist die Kündigung trotzdem rechtmäßig und nicht rechtsmißbräuchlich.
Wenn du also bei Gericht behaupten willst, dass der Kündigungsgrund vorgeschoben ist, dann darfst du nicht mit der NK Klage und der Rachekündigung begründen, das wird schief gehen. Du musst dann Beweise oder zumindest starke Indizien vorbringen, aus welchem Grund du der Annahme bist, dass die Pläne, der Sohn wolle einziehen, tatsächlich gar nicht bestehen und es nur vorgetäuscht ist. Ohne solcher Darlegungen deinerseits wird das Gericht keinerlei Prüfungen in der Richtung anstrengen.
Wenn Du den vermieter verklagt hast, dann hast Du doch sicher einen Anwalt, oder?
Den würde ich mal fragen.
Nur so viel: Ein vorgeschobener Eigenbedarf kann für den Vermieter teuer werden. Blöd ist es nur, wenn der Sohn tatsächlich die Gelegenheit nutzt, um dort einzuziehen.
Was sollen die denn checken?
der darf die Wohnung hinterher nur nicht an jemand anderen vermieten...
Na, er kann ja schon woanders gemeldet sein. Er arbeitet angeblich in einer anderen Stadt. Können ja nur behaupten, dass der Sohnemann noch zu hause wohnt (das wird nämlich behauptet).
Spielt keine Rolle wo er JETZT wohnt... nur wo er hinzieht wenn du ausgezogen bist
Nein, er muss schon da wohnen, wie sie es im Kündigungsschreiben angegeben haben. Angeblich wohnt er zu hause und findet keine Wohnung. Deswegen will der Junge meine haben!
Jetzt macht du dich komplett lächerlich.
Härtefall - aber Geld für einen Detektiv? Wer soll dir den Quark glauben?
Woher willst du wissen, welche Art von Härtefall bei mir vorliegt? Es gibt diverse.
Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann rechtswirksam, wenn der Sohnemann die Wohnung als Zweit- oder Ferienwohnung nutzt.
Deine Aussage gilt aber nicht so pauschal: https://news.immowelt.de/n/3694-bgh-senkt-huerden-fuer-eigenbedarfskuendigung-nutzung-als-ferienwohnung-ausreichend.html
Hier hatte der Vermieter schon andere Wohnungen im Haus als Familientreffen benutzt.
"Es sei lange Familientradition, sich hier hin und wieder zu treffen. Da die Familie mit vielen Kindern und Enkeln immer größer geworden sei, reichen die zwei bisher für Ferienaufenthalte genutzten Wohnungen des Hauses nicht mehr aus. Deshalb muss der Mieter jetzt ausziehen."
Besitzt der Vermieter nur deine Wohnung, oder hat er mehrere? Dann wäre zu prüfen für welche Wohnung der Eigenbedarf geltend gemacht werden kann! Wenn Du einen echten Härtefall nachweisen kannst, müsste der Sohnemann sich eine andere Wohnung suchen.
Ob Rachekündigung oder nicht wird dann niemanden interessieren. Ein wenig Schriftverkehr mit einem RA wird die Angelegenheit schnell klären, auch ohne Klage.
Ich stehe auf beiden Seiten, einmal als Vermieter und als Mieter.
Ja, er hat definitiv mehrere Wohnungen und Häuser. Härtefall ist echt, ich muss leider erst einmal in eine Klinik. Deswegen ist dieser Stress mehr als nur ätzend. Danke, dass du dich als VM zu erkennen gegeben hast.
Noch etwas, der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter Kopien der Rechnungen, die für die Nebenkostenabrechnung relevant sind, auszuhändigen. Wenn jemand etwas anderes behauptet (VM), hat er leider zu wenig Ahnung oder möchte Märchen erzählen.
Ich kann beim besten Willen weder eine Drohung noch eine Erpressung erkennen.
Ich schon! Die Drohung wurde dann eben mit der Eigenbed.kündigung wahr gemacht. Mal schauen, was der Richter dazu sagt.
Der tritt Dir wohl gewaltig in den Hintern.
Hoffentlich.
Härtefall? lächerlich. Bei den vielen Umzügen erkennt der Richter wohl eher ein Muster.
Oh man, Vermieter sind echt überall. Wir werden sehen, als Beraterin ist man ständig unterwegs und zieht auch mal um. Das war´s dann mit deinem Muster. Ich drücke Dir die Daumen für möglichst nervige Mieter!
Meinen Mietern um mir geht es fantastisch. Für Querulanten wie dich hat meine Frau ein feines Näschen.
Sicherlich. Time will tell...
Wir Vm können und dürfen nur einen bestimmten Anteil der Nebenkosten auf den Mieter umlegen.
Ich denke dein grundsätzliches Problem ist hier eine gewisse Form von Sozialneid- da ist jemand mit Eigentum, dem willst du es so richtig zeigen.
Warum kauft du dir nicht selber eine Immobilie, dann hast du Ruhe und kannst bei Langeweile die Banken wegen der Zinsen oder der zu hohen rate verklagen.
Ein Anwalt der sich dauerhaft über eine Zusammenarbeit mit dir freut? - das glaube ich nicht.
und
Das ist keine Form von Sozialneid von mir, sondern schlicht Anstand und Gerechtigkeit. Das hab ich auch meiner Vermieterin gesagt. Ich nehme mein Recht wahr, die Abrechnung zu prüfen. Da ist sie gleich ausgetickt. Und ich bin nun mal fündig geworden. Wenn die Versicherung nicht selbst geschrieben hätte, dass die Police zu hoch ist, dann hätt ich ja gar nichts in der Hand gehabt und hätte Ruhe gegeben. Aber so?
Du hast keinen Einblick in die Police- warum sollte der Vm dir die privaten Papiere offenlegen?
Du zahlst den gesetzlich machbaren Anteil- fertig. Die Versicherung dient im Schadensfall auch dem Schutz der Mieter, verbieten oder maßregeln kannst du hier nichts
Das ist falsch. Eindeutig. Hier die Fakten: die Versicherung muss ich ja als Mieter komplett bezahlen, also dürfen hier auch keine überzogenen Kosten entstehen. Die Police ist also nicht privat. Hierzu gibt es sogar ein BGH Urteil. Ich kann sehen, was versichert ist, wie hoch der Wert ist und wie hoch die gesamte Police ist. Alle Posten in der NK-Abrechnung muss der Vermieter mit Rechnungen belegen können! Hier darf er sich nicht bereichern! Das ist das Gesetz (z.B. auf mietrecht.org)
Urteil bitte
Wenn die Versicherung nicht selbst geschrieben hätte, dass die Police zu hoch ist,
Das hat die Versicherungs niemals getan, die geben dir keine Auskünfte über den Vertrag deines Vermieters. Datenschutz und weil er dich einfach nix angeht.
Falsch, ich habe die Police vorliegen und das haben sie nun mal geschrieben. Datenschutz greift hier nicht, da ich die Kosten komplett tragen muss. So ist das Gesetz. Alle Posten in einer NK-Abrechnung müssen mit Rechnungen belegbar sein. Der Vermieter darf sich hier nicht bereichern.
Das wäre ein herber Verstoß gegen den Datenschutz!
Du zahlst die komplette Versicherung?- höre doch auf mit dem Quark! Selbst ann bekämest du nicht die Unterlagen anderer Leute.
An der Stelle sollte der Vermieter über eine Klage nachdenken.
Nein, ist es nicht. Aber glaub einfach weiter, was du glauben willst. Frag doch Haus und Grund-da bist du ja sicher Mitglied. Die werden das Dir bestätigen.
Gut.
Dann ziehe ich mir mal die Daten deine H4 Bescheids, schließlich habe ich ein Recht darauf- das sind auch meine Steuergelder.
Solltest du AN sein interessiert mich deine Personalakte. Mal sehen ob ich dir im Krankheitsfall mehr berechnen kann.
Bekomme ich noch die Urteile?
Man, das ist was anderes. Denn schließlich bezahle ich das nicht 1:1. Interessant, was du so von Menschen wie mir denkst..ich muß also H4ler sein. So so. Das paßt dann ja. Frag einen Anwalt. Oder google selbst. Was soll ich noch sagen, weißt ja eh alles besser.
Ich habe beide Möglichkeiten in Betracht gezogen. Zum Thema Datenschutz solltest du dir mehr Gedanken machen.
Eine Versicherung die so agiert wie du beschreibst kann einpacken.
... seit wann gilt denn im Mietrecht das Gesetz? Also bitte!
Und wenn ein Mieter nach Einblick in die Unterlagen beim Vermieter zu hohe Kosten erkennt, darf er diese doch rausrechnen. Wozu bitte ist da denn ein Jurist und auch noch eine Klage nötig.
Sogar hier bei uns auf dem Land gibt es noch Stift und Zeitunsgrand.
... seit wann benötigen wir für alles Rechnungen bzw. seit wann soll das so sein und warum weiß der BGH Deine Behauptung noch nicht?
Alles suuper intelligente Fragen. Beantworte sie dir doch selbst und google einfach. Da findest du alle BGH Urteile zum Nachlesen.
Weil es einfach unverschämte Menschen gibt, die schlichtweg einfach das Gesetz ignorieren und verklagt werden wollen. Die Welt ist eben voller schlechter Geldgeier.
Na na, nicht so faul! mietrecht.org. Wer lesen kann ist hier klar im Vorteil.
Wer behauptet ist in der Beweislast - du nennst dich selber Dauergast beim Anwalt, müsst das also wissen.
Schnarch....
Bist wohl doch nicht Anwalts Liebling. **lacht**
... seit wann gilt denn bitte im Mietrecht das Gesetz? Lachnummer, oder?
... und warum gewinne ich alle Verfahren gegen meine lieben Mieter, bis auf eines?
Wenn der Sohn in diese wohnung zieht, ist die Eigenbedarfskündigung rechtens u ihr müsst raus.
Sollte er dann nicht einziehen, könnt ihr den Vermieter im Nachhinein immer noch verklagen.
Leg alles deinem Anwalt vor, du hast ja schon eine
Genau, bin da Dauergast..:-)
So wie es sich für mich liest, solltet ihr froh sein, wenn ihr bald was neues habt, oder?
Ich denke, es wird auf ein Gerichtsverfahren raus laufen. Was neues suche ich nicht. Habe Härtefall angegeben.
Du, ganz ehrlich-ich kenn das gar nicht anders! Hatte bisher keinen einzigen gescheiten Vermieter! Ich denke, die meisten geben zu schnell auf.
Naja. Ich hatte bisher nur Probleme mit meinem ersten Vermieter. Die Andern waren alle super, auch mein jetziger.
Du Glückliche! Ich hatte bisher vier-alles Abzocker.
Ich will ja nicht klugscheissen, aber wenn du bisher „keinen einzigen gescheiten Vermieter“ hattest - hast du mal in Betracht gezogen das es eventuell auch ein bisschen an Dir liegen könnte?
Ja, weil ich die Nebenkostenabrechnung checke- im Gegensatz zu den meisten Deutschen. Die zahlen einfach. Ich bezahle die Kosten, die anfallen und die ich lt. Gesetz zahlen muss. Überteuerte Gebäudeversicherungen (Allgefahren mit Komfortschutz), bei der der Vermieter Provision kassiert, zahle ich nicht.
Solche Mieter will niemand. Jeder Vermieter ist in deren Augen ein Abzocker. Man wird als Vermieter ständig vor den Kadi gezogen und das nervt ohne Ende. Dass der Vermieter jetzt so reagiert, kann ich gut nachvollziehen.
Wir hatten deswegen auch schon mal einen Mieter "veranlasst", die Wohnung aufzugeben. Jedoch nicht durch eine Eigenbedarfskündigung.
Woher nimmst du dir das Recht dem Vermieter vorzuschreiben welche Gebäudeversicherung er hat. Sollte was passieren profitierst auch DU von dem umfangreichen Versicherungsschutz.
Packe deine Koffer, weil wir Vermieter haben auch eine sehr umfangreiche Rechtsschutz. Bei deinen vielen Umzügen müsstest du das eigentlich gelernt haben.
Eigenbedarf klingt gut. Suche dir was neues, ich drücke dem Vm die Daumen. In dem Fall bist wohl eher du der Härtefall. **lacht**
Danke, aber von Vermieter nehme ich keine Ratschläge an. Die wirtschaften nur in ihre eigene Tasche. Und die Argumente zur Gebäudeversicherung..man man man, dazu gibt es BGH Urteile, die das Prinzip der Wirtschaftlichkeit vorschreiben. Aber das interessiert Vermieter ja nie so wirklich.
Der böse Vermieter.
An deiner Stelle wäre ich vorsichtig, Fälle wie deine sprechen sich schnell rum. Für dich wird es immer schwerer werden überhaupt eine Wohnung zu finden.
Und nein - du kannst keinen Vermieter zwingen dich auf Dauer zu dulden. Steht hier das Wohlergehen und die Sicherheit der Hausgemeinschaft auf dem Spiel bist du ruck zuck raus. Dazu der Eigenbedarf. Auch Richter haben Akteneinsicht, Querulanten bekommen kein Nestschutz.
Der Vermieter kann entspannt bleiben. Niemand schreibt ihm vor wo und wie er sein Eigentum versichert. Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland.
Ja, sicher. Träume weiter. Ist ja echt lachhaft. Aber die Einschüchterung funktioniert ja meistens, die Vermieter hier betreiben. Die Deutschen klagen ja kaum.
Du wirst weder bedroht noch eingeschüchtert. Der Vm hat dir klargemacht das es dich nichts angeht wie und bei wem er seine Immobilie versichert.
Das passt dir nicht, deshalb machst du Stress.
Er kann sich entspannt auf seine Vertragsfreiheit berufen und er muss dich nicht um Erlaubnis fragen.
Passt dir das nicht dann ziehe um.
Klar, Lou. Nice try. Was ist, wenn ich dir sage, dass die Versicherung SELBST zugegeben hat, dass die Absicherung in der Police zu hoch ist? Dumm gelaufen, was? Das hab ich schriftlich. Ich wünsche Dir möglichst so nervige Mieter wie ich!
Du kennst die Police? - ganz sicher nicht!
Was gehen dich als Mieter die Versicherungsunterlagen des Vermieters an. Nehme dich mal nicht so wichtig- du hast diesbezüglich keine Rechte Einsicht in persönliche Versicherungsunterlagen zu fordern.
Bleibe mal sachlich.
Du zahlst den gesetzlich begrenzten Anteil und gut.
Falsch, ich habe das Recht die Police einzusehen. Und diese liegt mir auch vor. Das hat mit "wichtig nehmen" nichts zu tun! Es gibt auch keinen gesetzlich begrenzten Anteil bei Policen.
Liefere doch bitte endlich deine angepriesenen Urteile.
Ja, glaube ich zwar nicht, aber da werde ich wohl hunderte Euro für einen Detektiv investieren müssen. Ich checke erst mal das Einwohnermelderegister.