Gibt es eine Möglichkeit das meine Gerichtskosten in der Ausbildung übernommen werden?
Hallo,
ich bin Auszubildende und habe einen Mietstreit wegen Eigenbedarfskündigung gegen meine Vermieter verloren. Diese haben 3 Monate nach mietbeginn Eigenbedarf gefordert.
Da ich dies nicht ohne weiteres hinnehme habe ich mir einen Anwalt genommen. Dieser sicherte mir gute Chancen zu. Doch das Urlteil des Gerichtes war dann ganz anders.
Unsere Vermieter haben den Rechtsstreit gewonnen.
Ich habe nun die ersten Rechnungen vom Anwalt bekommen. Wenn ich alles zusammen rechne komme ich auf ca. 3500-4000 Euro.
Gibt es eine Möglichkeit, da ich noch in der Ausbildung bin, dass ich von den kosten freigestellt werde bzw. nicht alles Zahlen muss?
Vielen Dank für die Antworten.
14 Antworten
Vorerst wirst Du den Betrag erstmal in Raten abzahlen müssen. Der Anwalt ist aber auch eine Lusche. Ruf mal den Rechtsberater beim Amtsgericht an und frag, was Du sonst noch eventuell machen kannst.
An Deiner Stelle würde ich aber genau beobachten, ob die Vermieter auch tatsächlich einziehen (siehst Du ja am Namensschild). Sollten Fremde in die Wohnung ziehen, kannst Du vom Vermieter nämlich die Rückzahlung der entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten, Umzugskosten und eventuell anfallende Renovierungskosten (beim Einzug in eine neue Whg.) verlangen. Da ist schon manch Vermieter mit auf die Nase gefallen!
Geh dann aber VORHER zum Amtsgericht und lass Dich beraten auch wegen der Prozesskostenhilfe und nimm dann einen anderen Anwalt!
Ja, du kannst einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Das hättest du vor der ganzen Sache machen müssen, aber versuchs mal.
Ratenzahlung vereinbaren und nächste mal vorher fragen was auf dich zukommt.
Der Anwalt meinte höchstens 1500 Euro.
Du wirst wohl Prozeßkostenhilfe bekommen. Genaueres kann Dir der Anwalt sagen.
das ist Quatsch. PKH wird nicht rückwirkend gewährt!
Hättest Du vorher stellen müssen. Im Nachhinein geht gar nichts.
Wo kann ich diese beantragen, bzw. gibt es irgendwo im Netz ein Formular?
danke