Mieterhöhung zustimmen, sonst Eigenbedarf

6 Antworten

  1. Die Frist ist gewahrt, wäre sie auch noch, wenn der Vermieter das Schreiben bis einschließlich 04.04. eingeworfen hätte, oder es bis dahin angekommen wäre.

  2. In einer Kündigung wegen Eigenbedarf muss ein KLündigungsgrund und wer später die Wohnung bewohnen soll genau angegeben werden, sonst ist Eigenbedarf nicht anwendbar.

  3. Ja, ich denke in diesem Fall handelt es durchaus um Erpressung, da man ja schreibt, wenn sie der Mieterhöhung zustimmt, darf sie noch bis 01.09. in der Wohnung wohnen, sonst nur bis 01.07.

Mein Rat, so schnell wie möglich zum Mieterschutzbund oder zu einem Fachanwalt für Mietrecht, damit euch geholfen wird. Ihr seid absolut im Recht. Telefonisch eine Mieterhöhung anzuordnen ist auch mehr als dreist. Würde ich mich auch nicht drauf einlassen.

Fälligkeit der Mieterhöhung:

Der Mieter schuldet die neue Miete erst mit Beginn des dritten Kalendermonats seit dem Zugang eines wirksamen Mieterhöhungsverlangens. Ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam, und stellt der Vermieter erneut ein Schreiben zu, dann beträgt die Frist widerum 3 Monate ab Zugang des "neuen" Schreibens. ( 558 b BGB).

Also kann eine Mieterhöhung wohl eh nicht sofort verlangt werden, wenn ich es richtig verstehe.

Dann gab es noch das zur Mieterhöhun mit Eigentümerwechsel:

Vermieter dürfen nach Paragraf 558 BGB die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen – allerdings nur, wenn die letzte Mieterhöhung mindestens zwölf Monate zurückliegt. Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter den Preis nicht mehr als 20 Prozent heraufsetzen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus Mietspiegeln oder wird von Gutachtern ermittelt. Über die ortsübliche Vergleichsmiete darf der Vermieter nur bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung hinausgehen.

Ansonsten gelten alle Sachen die im Mietvertrag stehen der mit dem alten Vermieter vereiinbart wurde, auch die Kündigungsfristen. Manchmal sind die ja länger, je länger man in der Wohnung wohnt (von wgeen Kündigung wegen Eigenbedarf in 3 Monaten)

Mehr konnte ich jetzt auf die schnelle auchn icht finden, aber vlt hilft das ja schonmal ein wenig. Ich selbst würde mich allerdings auch erpresst fühlen und denke es ist auch wirklich eine Erpressung.

Quellen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoaehung1.htm

focus.de/immobilien/mieten/tid-9422/wohnungsverkauf-darf-der-kaeufer-die-miete-erhoehenaid268097.html

YK1972  02.04.2013, 14:57

Bei Kündigung wegen Eigenbedarf gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten, allerdings muss der Vermieter hier genau darlegen, warum er den Wohnraum benötigt und wer dort einziehen soll.

Moneypenny83  02.04.2013, 15:04
@YK1972

Ok gut zu wissen. So oder so sollte die betreffende Person wie Du schon geschrieben hast zum Mieterschutzbund. Ist ja schon ein hartes Stück was die neuen Vermieter ihr da hinwerfen.

Arthhh 
Beitragsersteller
 02.04.2013, 15:07
@YK1972

Und erst wenn er das darlegt, beginnt die Frist von 3 Monaten? Wieso, weshalb und wer da einziehen soll, steht in dem Schreiben nicht.

In dem Mehrfamilienhaus stehen mehrere Wohnungen frei, der neue Eigentümer hat aber nur diese eine Wohnung gekauft.

Außerdem ist ihre Miete unterhalb der Durchschnittsmiete, weil sie, als sie vor 2 Jahren eingezogen ist, die komplette Bude selbst renoviert und aufgeräumt hat. Da war vorher eine Messibude drin, wo man vor Müll den Fußboden nicht mehr erkennen konnte. Spielt das auch noch eine Rolle? Oder "verjährt" diese Einigung mit ihrem ehemaligen Vermieter irgendwann? Ich weiss nicht, ob damals schriftlich festgehalten wurde, dass die Miete relativ niedrig ist, weil sie selbst alles repariert / renoviert etc. hat.

johnnymcmuff  02.04.2013, 17:11
@Arthhh

Und erst wenn er das darlegt, beginnt die Frist von 3 Monaten? Wieso, weshalb und wer da einziehen soll, steht in dem Schreiben nicht

Ohne richtige Begründung ist die Kündigung unwirksam siehe mein Link zu Eigenbedarf!

Frage 1: Ist das so in Ordnung? Hat er es damit geschafft, das Schreiben noch im März zuzustellen oder zählt erst der nächste Werktag, also Dienstag der 2. April?

Der Vermieter hätte diesen Monat sogar noch bis zum 4. April zeit gehabt( dritter Werktag eines Monats.

Frage 2: Darf der Vermieter das so? In dem Schreiben steht nämlich nur wegen Eigenbedarfs, aber nicht explizit, wer die Wohnung zukünftig bewohnen soll.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf muss klar begründet sein.

Der altze Vermieter kann nicht für den zukünftigen neuen Vermieter Eigenbedarf anmelden. Das kann dieser auch auch nur, wenn er im Grundbuch eingetragen ist und der Eigenbedarf berechtigt ist.

Hier mal Interessantes zu Eigenbedarf:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm


Außer wenn sie der Mieterhöhung zustimmen würde, dann könne sie gerne noch bis Ende September in der Wohnung bleiben.

Fristen für Mieter und Vermieter

Eine Mieterhöhung kann der Vermieter nicht von einem Tag auf den anderen einfordern.

Es gelten unterschiedliche Fristen, je nachdem, ob der Vermieter unter Hinweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete mehr Geld fordert oder ob er die Miete erhöhen will, weil Haus oder Wohnung modernisiert wurden.

  • Frist für Anhebung auf vergleichbares Niveau: Demnach haben Betroffene, die eine Mieterhöhung mit Hinweis auf die Vergleichsmiete erhalten, zwei bis drei Monate Zeit, zu prüfen, ob die Erhöhung formal und inhaltlich in Ordnung ist oder nicht: den Rest des laufenden Monats, in dem der Mieter die Mieterhöhung erhalten hat und die beiden darauf folgenden Monate.

Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, muss er vom ersten Tag des Monats an zahlen, der auf das Ende der Überlegungsfrist folgt. Stimmt der Mieter dagegen nicht zu, muss der Vermieter vor Gericht klagen, wenn er seine Erhöhung durchsetzen will.

Spätestens drei Monate nach Ablauf der Überlegungsfrist des Mieters muss der Vermieter die Klage erhoben haben.

  • Frist für Modernisierung: Fordert der Vermieter nach Abschluss von Modernisierungsarbeiten mehr Miete, gilt dem Mieterbund zufolge in der Regel, dass der Mieter mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Mieterhöhung mehr Miete zahlen muss.

Hat der Vermieter vor Beginn der Modernisierungsarbeiten die voraussichtliche Mieterhöhung nicht mitgeteilt oder fällt die tatsächliche Mieterhöhung jetzt um mehr als zehn Prozent höher aus als vorher angekündigt, verschiebt sich der erste Zahlungstermin für den Mieter um weitere sechs Monate nach hinten.

Quelle: Deutscher Mieterbund

  1. ist so in Ordnung, nicht jeder Vermieter nutzt die Post sondern macht solche besorgungen selber, grade wenn es kein großer Aufwand ist

Zusatz zu 1. Nein, wenn ich mich nicht irre wären das 3 Monate bei Eigenbedarf beträgt die Kündigungsfrist aber 6 Monate

  1. Das hat euch ja auch nicht zu interessieren, wer dort einziehen soll und warum wäre erst relevant wenn deine Freundin dort wohnen bleiben möchte und gegen die kündigung wegen Eigenbedarf vorgehen will, ergibt ja keinen Sinn da die eh bald ausziehen will/muss

  2. Erpressung nein, aber es ist eine Nötigung.

Sie soll der Kündigung widersprechen und dadrauf hinweisen das die Kündigungfrist bei Eigenbedarf 6 Monate beträgt. Zeitgleich soll sie der Mieterhöhung widersprechen da es keinen grund für eine Mieterhöhung gibt nur weil der Besitzer gewechselt ist.

Das läuft auf Nötigung und/oder Erpressung hinaus und vorgeschobenen Eigenbedarf. Es reicht bei einer EBK nicht zu sagen/schreiben, dass solcher Bedarf besteht. Er muss ausführlich begründet und erläutert werden. So wie es jetzt aussieht, iist diese EBK unwirksam, aus formalen Gründen.