Ich habe für ein Jahr Kindergeld bekommen, obwohl mein Sohn nicht mehr an der uni immatrikuliert war. Wie viel Schulden muss ich bezahlen?

5 Antworten

13 x 204 Euro = 2652 Euro in einer Summe zurück zu zahlen.

Für eine Steuerstraftat i. S. des § 370 AO (Steuerhinterziehung) genügt ein sog. bedingter Vorsatz. Dieser liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Kindergeldberechtigter der Familienkasse nicht mitteilt, dass sein Kind das Studium abgebrochen und eine Arbeit aufgenommen hat. Wegen diverser Hinweise (z.B. im Kindergeldantrag) kann ihm aber unterstellt werden, dass er die entsprechende Mitteilungspflicht kennt. Somit nimmt er zumindest billigend in Kauf, dass er ungerechtfertigter Weise Kindergeld bezieht.

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steuerstraftaten-beim-kindergeldbezug_164_139242.html

Durch eine straf- beziehungsweise bußgeldbefreiende Selbstanzeige kann eine strafrechtliche Sanktion wirksam vermieden werden...
...Das ist aber nur möglich, wenn der Familienkasse die Falschangaben oder unterlassenen Mitteilungen noch nicht bekannt geworden sind. Zurück zu zahlen ist in jedem Fall das zu Unrecht erhaltene Kindergeld. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindergeld-unrechtmaessig-erhalten-gericht-verurteilt-wegen-steuerhinterziehung_083893.html

Umgehend die Kindergeldkasse informieren!

helwidpotter2 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 18:08

Vielen Dank.

1) Wenn ich das richtig verstanden habe, ich kriege keine strafrechtliche Sanktion oder zusätzliche Strafe, wenn ich die ganze Summe (2652 Euro) jetzt bezahle?

2) Meinen Sohn hat sich im Mai 2020 an einer Uni beworben und auch eine Aufnahmeprüfung in September gemacht. Wird ihm das helfen weniger Strafe zu bezahlen?

Kessie1  04.10.2020, 18:13
@helwidpotter2
Durch eine straf- beziehungsweise bußgeldbefreiende Selbstanzeige

Beim Finanzamt... und dann teilst du der Kindergeldkasse mit, dass dein Sohn nicht mehr studiert. Die Summe musst du eh in einem Rutsch zurück zahlen. Ratenzahlung wird da nicht gemacht!

Wenn dein Sohn im Mai eine Bewerbung für die Uni rausgesendet hat und eine Aufnahmeprüfung gemacht hat, dann kann ggf. ab da rückwirkend doch wieder Kindergeld fließen. Aber dazu solltest du direkt die Kindergeldkasse befragen und die entsprechenden Unterlagen einreichen.

helwidpotter2 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 18:23
@Kessie1

Dankeschön nochmals. Er hat eine Bewerbung rausgesendet und eine Aufnahmeprüfung gemacht aber, er wird das nicht bestanden. Also, er hat einfach nur versucht. Gilt das für irgendwas?

Kessie1  04.10.2020, 18:31
@helwidpotter2

Hat er sonst noch irgendwas "versucht"? Das könnte u.U. der Kindergeldkasse nicht reichen!

1 Das Kindergeld hat nichts mit dem Arbeitsamt zu tun!

Aber du musst es in voller höhe bzw er an die kindergeldstelle zurück bezahlen !

Er wird wohl auch noch mal Schulden bei der Krankenkasse haben wen er sich da nicht abgemeldet hat!

Wen er bafög bekommen hat muss er auch das regeln und auch wen er zb alg1 bekommen hatt muss er das zurückbezhalen!

Das wird noch teuer für ihn werden!

Du hast doch das Kindergeld bekommen, also solltest du dich auch bei der Kindergeldkasse melden.

Das muss der Familienkasse gemeldet werden, nicht dem Arbeitsamt. Du als Anspruchsberechtigte und Kindergeldempfängerin musst das Kindergeld zurückzahlen.

Der gesamte Betrag muss zurückbezahlt werden. Außerdem ist eine Anzeige wegen Leistungsbetrug möglich und somit eine Geldstrafe verhängt wird.