Teilzeit+Studium Bekommt man da noch Kindergeld?

4 Antworten

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Wenn du noch keine 25 bist und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast bzw.dann nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden nebenbei arbeitest, besteht zumindest dem Grunde nach weiter Anspruch auf Kindergeld.

Die Höhe des Einkommens spielt dabei schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, denn da wurde die Einkommensgrenze für das Kindergeld abgeschafft.

isomatte  30.07.2020, 05:45

Danke dir für deinen Stern !

BDKiller2000 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 01:38

Wie sieht das ganze mit Steuern aus ?

isomatte  29.07.2020, 06:28
@BDKiller2000

Lohnsteuern fallen erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von um die 1080 € an, darunter nur die normalen Sozialabgaben, wie z.B. Kranken - und Rentenversicherung, im Normalfall auch der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung.

Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr res bekommst du Kindergeld egal wie viel du verdienst

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Ausbildungsstatus
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Einschränkungen gibt es nur bei einer Zweitausbildung oder bei einem Zweitstudium zu beachten:

Unschädliche Erwerbstätigkeit

...wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt (hierbei zählt stets die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit)
Woher ich das weiß:Recherche