Geld verliehen, nun Insolvenz?
Hallo, Ich habe jemandem vor 3 Monaten Geld geliehen. Nun hat er das noch nicht zurück gezahlt und mir mitgeteilt das er jetzt insolvent ist. Er meinte ich könnte ihm eine Rechnung schicken die würde er dann an den Insolvenzverwalter weiter leiten der würde das dann Regeln.
Ich hatte ihn damals unterschreiben lassen ich ihm das geld bar gegeben habe und es geliehen ist
Meine Frage ist nun, ist eine Rechnung da das richtige? Ich hab ihm ja immerhin nichts verkauft sondern nur Geld geliehen. Und schickt der Insolvenzverwalter dann eine bestätigung das er es bekommen hat und wie das Geregelt wird oder kann mir einer sagen wie das abläuft? ich will auch nicht das ich mir die mühe mache und er gibt das dann nicht an den Insolvenzverwalter weiter und ich denke dann er hat es gemacht Die nächste Frage wie würde ich eine solche Rechnung schreiben mit heutigem Datum oder mit dem vor 3 Monaten? und da er in der zwischenzeit umgezogen ist auch bei der adresse die Frage, die aktuelle oder die vor drei Monaten?
6 Antworten
Im weitesten Sinne könnte man von einer Rechnung sprechen, aber ich würde es eher als Forderung ausgebliebener Schulden bezeichnen. Wenn der Bekannte dem Insolvenzverwalter bestätigt, das diese Forderung zu Recht besteht, wird sie mit in die Liste der Gläubiger aufgenommen.
Um die Form zu wahren, kannst du ja mal mit dem Verwalter telefonieren und fragen welche Ansprüche an deine schriftliche Forderung gestellt sind. Eine Kopie eurer Vereinbarung sollte auf jeden Fall dabei sein.
Das ist keine Rechnung, sondern du musst deinen Anspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter korrekt zur Tabelle anmelden. Du bist jedoch nur Insolvenzgläubiger und erhältst eine Quote auf deine Forderung. Die beträgt in Verbraucherinsolvenzen meist 0-5%. Rein rechtlich ist das übrigens ein Darlehen, das du erst kündigen musst (Fristen beachten), damit die Rückzahlung fällig wird.
Eventuell liegt hier sogar ein strafrechtlich relevanter Betrug vor, wenn der Schuldner kurz nach Gewährung des Darlehens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. In diesem Fall gäbe es Möglichkeiten, die Forderung von der zukünftigen Restschuldbefreiung auszunehmen. Das vertiefe ich an dieser Stelle aber nicht weiter.
Hallo,
meisten Antworten sind hier schon richtig. Du solltest aber tatsächlich überlegen, ob Du über einen Anwalt versuchst, die Forderung aus der Restschuldbefreiung herausnehmen zu lassen. In dem Fall könntest Du dann 30 Jahre versuchen, Dein Geld zu bekommen.
Hintergrund ist folgender:
Vor der Privatinsolvenz kommt der außergerichtliche Schuldenvergleich und der dauert 6 bis 8 Wochen. Dann noch die Antragstellung und die Eröffnung 2 Wochen und da sind die Termine für Anwalt oder Schuldenberatung noch nicht berücksichtigt.
Ich will damit sagen, dass Dein Freund schon gewusst hat, dass er in die Insolvenz geht. Das geht zeitlich gar nicht anders.
Nimm einen Anwalt, kostet vielleicht 200 bis 300 EUR aber dann hast Du wenigstens eine gute Chance, Dein Geld komplett wieder zu bekommen.
Viel Glück
Wende dich am besten mit dem Schriftstück direkt an den Insolvenzverwalter. Dieser reiht dich dann in die Reihe der Gläubiger ein. Mit etwas Glück kann es möglicherweise sein das du einen kleinen Teil des Geldes wiedersiehst.
Grundsätzlich verleiht man kein Geld ohne entsprechende Sicherheiten.
Solche Leute nennt man "Pumpkönige",weil die bei Banken kein Geld bekommen.
Gehen diese Leute in eine Bank,dann blinken alle "roten Lichter" und die "Sirenen" heulen tierisch auf.
Ohne eine schriftliche Abmachung,kannst du gar nichts machen,weil ja kein Beweis existiert,dass überhaupt Geld verliehen wurde.
Existiert eine schriftliche Abmachung,dann kannst du dich in die lange Reihe der Gläubiger einreihen.
Macht der Typ eine "Privatinsolvenz",dann bekommst höchstens einen Teil deines Geldes wieder.Wie viel,hängt davon ab,was der Typ überhaupt bezahlen kann.
Schalt auf jeden Fall einen Rechtsanwalt ein (Beratungsgespräch),damit du weisst,was überhaupt noch möglich ist.
Fazit : Verleihe auf keinen Fall Geld an Leute ohne das diese Sicherheiten vorlegen.Informiere dich bei einen Rechtsanwalt,wie man sich in solch einen Fall absichert,damit man auf jeden Fall sein Geld zurückbekommt.
TIPP : Wenn du arm bist,dann kannst du dir einen "Beratungsschein" für einen Rechtsanwalt beim Amtsgericht holen.Der Rechtsanwalt kann dann von dir maximal 10 Euro verlangen.Meistens verzichten die aber auf die 10 Euro.
Den Rest bekommt de Anwalt dann von Land.
Du gehst mit mit den Personalausweis und allen Unterlagen,Verdienst ,Arbeitsvertrag usw. zum zuständigen Amtsgericht und fragst beim Pförtner nach einen "Beratungsschein" für einen Anwalt.
Du wirst dann zu einen Zimmer geschickt,wo ein Rechtspfleger sitzt. Der prüft dann deinen Fall kostenlos.
Du darfst nicht über ca. 1050 Euro pro Monat verdienen,als Alleinstehender und darfst nicht mehr als 1600 Euro auf deinen Konto haben.
Bei Verheirateten mit Kindern ist das natürlich höher.
Wenn du nicht arm bist,dann kostet so ein Rechtsanwalt so 80 Euro.
Rechtsanwälte können nicht nehmen was sie wollen.
Es gibt da die "Gebührenordnung für Rechtsanwälte".Das ist ein Buch,was man in jeden Buchladen bekommt.
Gerichtskosten liegen so bei 10 % des Streitwertes.
Hat du den Typen 5000 Euro geliehen, so kommen bei dir ca. 500 Euro auf dich zu,wenn du vor Gericht gehst und verlierst.
Hast du recht,so muss natürlich der Typ bezahlen und du nicht.
Deinen Rechtsanwalt muss dann natürlich der Typ bezahlen.
Wenn er nicht zahlen kann,dann steht bei ihm jeden Monat eine Inkassofirma vor der Tür.
Mein TIPP :Nutze alle rechtlichen Möglichkeiten aus und heize diesen "Segers" mal so richtig ein !
Dieser Schmarotzer macht das sonst immer und immer wieder.
Ich hatte mir das von ihm unterschreiben lassen, das er sich Geld geliehen hat.
Nichts desto trotz war es ziemlich dumm von mir dem überhaupt was zu leihen das weiss ich auch jetzt und das passiert mir bestimmt nicht nochmal.
Genau aus dem Grund weil ich wahrscheinlich das Geld nicht zurück bekomme und vielleicht nur ein Teil, genau deswegen will ich ja nicht zum Anwalt gehen um da auch noch Kosten zu haben wovon ich ncihts hab