Ich habe ein sogenanntes P-Konto bei der Raiffeisenbank.Jedesmal wenn eine Pfändung kommt erhebt die Bank eine Pfändungsabwehrgebühr von 26.90 € Ist das o.k.?

3 Antworten

Diese Gebühr ist ungesetzlich und darf auf keinen Fall erhoben werden!!

Hier ein Musterbrief der Verbraucherzentrale, den man etwas abändern und auf seine Bedürfnisse "umbauen"kann.

http://www.verbraucherzentrale.de/mediabig/217997A.pdf

Für ein P-Konto dürfen Banken und Sparkassen keine höheren Gebühren verlangen als für ein normales Girokonto. Dies entschied nun nach Klage der Verbraucherschutzvereinigungen der BGH am 14.11.2012 im Wege der Unterlassungsklage gegen zwei Sparkassen.
(Bundesgerichtshof AZ: XI ZR 145/12 und XI ZR 500/1 vom 14.11.2012)

Dem gibts nichts mehr hinzuzufügen!

Pfändungen zu bearbeiten ist eine gesetzliche Pflicht aller Kreditinstitute, weswegen diese ihren Kunden dafür keine Gebühren in Rechnung stellen dürfen.

Die Volksbanken sind beim Thema P-Konto die schlimmsten Banken von allen und betrügen ihre Kunden seit mehr als 6 Jahren bewusst.

Fordere deine Bank schriftlich auf, dir bis 1.10.2016 alle Gebühren für die Pfändungsbearbeitung zu erstatten.

Eine Pfändungsabwehrgebühr gibt es nicht und darf es auch gar nicht geben. Das ist eine kriminelle Fantasiegebühr der Volksbank Erkelenz.

Was zahlst du monatlich an festen Kontoführungsgebühren für dein P-Konto?

http://schulden24.com/gebuhren-kontopfandung/

https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/kontopfaendung.php