KFZ Pfändung möglich wenn Kaufvertrag auf meinen Vater abgeschlossen wird?
Ist es möglich ein Auto zu Pfänden, wenn es meins ist, aber wir den Kaufvertrag auf meinen Vater abgeschlossen hätten? Er könnte dann ja sagen das es seins ist und nur auf mich angemeldet (Ausgeliehen?) ist zB. Wäre es dann pfändbar wenn es auf mich angemeldet ist aber er den Kaufvertrag abgeschlossen hat?
4 Antworten
Der Kaufvertrag des Vaters ist ausschlag gebend. Somit kann er nicht gepfändet werden. Sinnvoll wäre es noch eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, dass Du das Auto nutzen darfst und die Kosten dafür trägst. Wer im Breif (Zulassungsbescheinigung) steht ist völlig egal.
Klingt Logisch, hätte ich auch gesagt - Dennoch wer sagt mir das das stimmt? :) lg
Wenn Dein Vater sein Eigentumsrech nachweisen kann, kann man es nicht pfänden. Entgegen weit verbreiteret Auffassung ist der jenige der Eigentümer, der im Kauifvertrag steht und nicht der, der in den Zulassungsbescheinigungen steht.
Klingt Logisch, hätte ich auch gesagt - Dennoch wer sagt mir das das stimmt? :) lg
Ich hab auch so ein problem !! Genau wie du hab Kaufvertrag aber ich Zahl Versicherung u bin zulassungsbitzer !!! Weiß Du ob das auch in Wien so ist vlt das sie das nich pfänden dürfen
Wer steht denn im Brief? dem wird es weggenommen.
Das hast Du falsch interpretiert denn richtigerweise ist der im Fahrzeugschein bzw der Zulassungsbescheinigung 2 nicht zwingend auch der Besitzer denn nur wer den Brief auch wirklich hat bzw aufbewart ist der Besitzer den anderst könnte der Fahrzeugbrief bzw die Zulassungsbescheinigung 1 nicht bei der Bank als Sicherheit liegen. Im genannten Fall könnte eine schriftliche Vereinbarung auch zwischen Vater und Sohn da klarheit bringen und als NBachweis dienen. Am allerbesten ist es aber immer seine Finanzen so im Griff zu haben das man überhaupt nmicht in eine Pfändungssituation kommt. ich hab das schon immer so gehandhabt das was nicht bar bezahlt werden kann eben warten muß bis ich mir diese Summe angespart habe.. Immer diese Will Habenmentalität... Joachim
@jloethe, der Brief (Zulassungsbescheinigung) liegt bei einer Finanzierung bei der Bank, damit keiner das Fahrzeug ohne Zustimmung der Bank verkaufen kann. Der Besitz oder das Eigentum geht nicht an die Bank über.
Besitz und Eigentum ist doch was völlig unterschiedliches. Und wenn der Brief bei der Bank während einer Finanzierung liegt, dann ist doch die Bank der Eigentümer und der Fahrzeugführer nur der Besitzer. Wenn der Kaufvertrag ausschlaggebend wäre könnte man doch dann auch davon ausgehen dass das Fahrzeug dem Sohn geschenkt wurde, da er als Halter eingetragen ist?! Sehr kompliziert erscheint mir das ganze.
Wärs nicht kompliziert, wärs zu einfach Pfändungen zu umgehen.
Nein, im Brief steht auch nur der Halter, steht auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil II ausdrücklich drauf, das das Dokument KEIN Eigentumsnachweis ist.