Pfändung trotz P-Konto - kann mir jemand helfen?

7 Antworten

Ja das ist ja der Hammer,was sich da deine Bank erlaubt,gerade dafür gibt es ja die P- Konten.Früher bei einen normalen Konto ,ja da kündigte die Bank gerne das Konto ,wenn eine Pfändung kam aufs Konto.Lass es die nicht gefallen ,den das ist echt eine Frechheit.P- Konten macht man ja eben wenn man damit rechnet es kann eine Pfändung kommen.Gibt halt mal viele Leute die Schulden haben ,geht oft schneller als man schauen kann.Letztendlich hat ja auch unser Staat Schulden ,nur da ist das okay,bei Privatleuten nicht,auch blöd.Also leg auf jeden Fall Widerspruch ein.Den die Deppen der Nation sind wir ja auch nicht.

SvenSonAuRevoir 
Beitragsersteller
 15.09.2015, 14:18

vielen dank. muss ich auch gegen den pfändungs und Überweisungsbeschlusses beim Gericht einspruch einlegen.

1.)  Eine Bank darf dem Kontoinhaber jederzeit das Konto kündigen. Auch wenn man ein P-Konto hat. Ein P-Konto ist rechtlich ein normales Girokonto, nur das es den Pfändungsschutz in sich trägt. ( § 675h BGB )

2.)  Die Bank muss bei der Kündigung aber eine Mindestkündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. ( § 675h BGB ) Da diese hier nicht eingehalten wurde, ist diese Kündigung unwirksam.

Widersprich daher der Kündigung mit Verweis auf § 675h BGB schriftlich. Die Bank muss dir dann eine neue Kündigung zusenden, die diese 2 Monate berücksichtigt.

3.)  Ist das vorhandene Guthaben aus September 2015, so darf dieses erst frühstens am 1.11.2015 an die Gläubiger abgeführt werden. Nicht eher. Guthaben aus August 2015 darf erst ab 1.10.2015 an die Gläubiger übergehen.  ( § 850k ZPO )

4.)  Außer den normalen Kontoführungsgebühren darf dir deine Bank keine weiteren Gebühren für die Kontopfändung berechnen. Die Bearbeitung von Pfändungen sind für Banken gesetzliche Pflichten, die nicht dem Kunden berechnet werden darf. Es darf auch keine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Pfändung verlangt werden. ( ständige BGH Rechtssprechung )

5.)  Ein P-Konto darf generell nicht mehr an monatlichen Kontoführungsgebühren kosten, als das reine Girokonto zuvor. ( BGH Urteile vom 13.11.2012 und 16.07.2013 )

Wurden für September 2015 die Kontoführungsgebühren schon von deinem Konto abgezogen, so muss dir deine Bank dein Guthaben von 5,07 € auf Wunsch sofort auszahlen.

6.)  Bei einem P-Konto mit Pfändung darf ein Dispo und eine Kreditkarte ( wenn vorhanden ) gekündigt werden. Alles andere muss gleich bleiben, wie bei einem P-Konto ohne Pfändung oder einem normalen Girokonto.

7.)  Aus deiner Frage kann ich heraus lesen, dass du dein Konto bei einer Volksbank hast. Das habe ich mir gleich gedacht. Zwar haben sich fast alle Banken seit 1.07.2010 ( Einführung P-Konto ) zwecks des P-Konto`s inkorrekt verhalten. Die Volksbanken haben jedoch den Vogel abgeschossen.

Beim P-Konto gibt es insgesamt keine schlimmeren Banken als die Volksbanken. Monatliche Kontoführungsgebühren von teils bis zu 30 € (!?!) und Willkür aller Orten! Beschäftige mich seit ca. 3 Jahren intensiv mit dem P-Konto.

Eröffne bei der Postbank das "Giro Basis" Konto Modell. Es ist ein Jedermann-/Guthabenkonto. Kostet 5,90 € monatlich. Das bekommen selbst Menschen mit schlechtester Schufa. Aber nach Eröffnung von dessen, kann es auch jederzeit wieder mit der Pfändung belegt werden, die jetzt auf deinem Volksbank Konto liegt.

Natürlich kannst du dein Postbank Giro Basis jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen. Das kann man auch bis zu 4 Wochen nach Eingang der Pfändung machen. Mehr als 4 Wochen nach Eingang der Pfändung dürfen aber nicht vergehen, um das Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Sonst ist alles Geld weg. ( § 850k ZPO )

Die Postbank hat nichts gegen gepfändete Konten. Die sehen das entspannt. Dennoch: Bei der Kontoeröffnung erstmal nur das normale Giro Basis Konto eröffnen und nichts von einer Pfändung sagen.

Sobald das Girokonto aktiv ist, kannst du es in ein P-Konto umwandeln lassen. ( § 850k ZPO ) Das geht bei der Postbank auch online. ( Antrag zum ausdrucken und hinschicken per Post )

Hast du ein P-Konto aber keine Pfändung, dann darf es keinerlei Einschränkungen geben. 

Siehe auch hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675h.html

Zahlungsdienstnutzer = Kontoinhaber

Zahlungsdienstleister = Bank

Zahlungsdiensterahmenvertrag = Girokonto Vertrag

SvenSonAuRevoir 
Beitragsersteller
 16.09.2015, 00:16

gefunden 🙈

SvenSonAuRevoir 
Beitragsersteller
 16.09.2015, 00:15

Auf der Internet Seite ist kein Giro Basis konto aufgeführt

Schriftlich bei der Bank widersprechen und Weiterführung des P-Kontos verlangen (Fristsetzung: eine Woche); das Verhalten deiner Bank ist rechtswidrig:

P-Konto - Girokonto mit Pfändungsschutz

Zum 01.07.2010 wurde das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, gesetzlich eingeführt. Basierend auf dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 können Bankkunden seit dem 01.07.2010 einen automatischen Basispfändungsschutz auf dem P-Konto in Anspruch nehmen. Das Guthaben auf Pfändungsschutzkonten ist nach § 850c Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) monatlich automatisch bis zu einem Pfändungsfreibetrag von 1.028,89 Euro (1.045,04 Euro ab 01. 07.2013) vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.

P-Konten sind seit dem 1. Januar 2012 die einzige Möglichkeit, ein Guthaben bis zum Sockelbetrag von 1.028,89 Euro  gesetzlich vor einer Pfändung zu schützen. Die bisherige Regelung, dass sich der Kontoinhaber selbst entscheiden konnte, das Girokonto als P-Konto zu führen oder über das Vollstreckungsgericht den Pfändungsschutz in Anspruch zu nehmen, ist zum 31.12.2011 ausgelaufen.

Das Pfändungsschutzkonto verbindet ein Girokonto mit der Sicherheit, dass der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr auch in Zeiten wirtschaftlicher Not erhalten bleibt, um das Existenzminimum zu sichern, wie beispielsweise die Beschaffung von Lebensmitteln und Zahlung der monatlichen Miete. Welche Ausgaben die Kontoinhaber mit den pfändungsfreien Beträgen tätigen, ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Das Pfändungskonto darf zudem seitens der Bank nicht mehr gesperrt oder gekündigt werden, wenn ein Pfändungsbescheid eingeht. Die bisherige Praxis sah leider so aus, dass der Bankkunde bei eingehenden Pfändungen in dieser Hinsicht schlechte Karten hatte.

http://www.ratgeber-geld.de/girokonto/p-konto.html

Es wird geraten, der Vorgang an die BAFIN weiterzuleiten und dies im Widerspruchsschreiben auch der Bank mitzuteilen!

SvenSonAuRevoir 
Beitragsersteller
 15.09.2015, 12:24

ist ein wiederspruch auch per email gültig?

SvenSonAuRevoir 
Beitragsersteller
 15.09.2015, 12:11

Formlos oder muss ich da auf bestimmte Dinge achten wie nach Paragraphen usw

SvenSonAuRevoir 
Beitragsersteller
 15.09.2015, 12:10

Also ein schriftlichen Widerspruch des Pfändungs und Überweisungsbeschlusses per Post einreichen mit dem vermerk das der Vorgang an die BAFIN weitergeleitet wurde.

Seelsorge  15.09.2015, 12:06

Dem stimme ich voll und ganz zu.

Hier das zweite Schreiben.: Sperrbenachrichtigung für Ihre VR-BankCard Ihr Engagement xxxx890 Kartennummer: xxxxxxx77 Guten Tag Herr Krieten, wir haben oben genannte Karte aufgrund eines vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und den damit korrespondierenden gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Nach Erledigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses schalten wir Ihre Karte gerne wieder frei. Die ausgesprochene Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung bleibt hiervon unberührt und ist damit weiterhin in vollem Umfang gültig. Mit freundlichen Grüßen

Moralking  15.09.2015, 23:56

Eine Pfändung berechtigt eine Bank doch nicht zur Sperrung der Bankkarte! Wie krank ist das denn?! Typisch Volksbank! Die sind echt das Allerletzte beim P-Konto.

Streng genommen ist die Ankündigung und auch Realisierung der Sperrung deiner Bankkarte eine strafbare Nötigung nach § 240 StGB .

Heute habe ich Antwort von meinen Widerspruch bekommen.: Ihre Bitte auf Rücknahme der Kündigung des Kontos Nr. DE78xxxxxx4950xxxxxx7890 Guten Tag Herr Krieten, wir kommen zurück auf Ihre Bitte, die Kündigung für oben genanntes Konto zurückzunehmen. Den Vorgang haben wir geprüft, Ihrem Wunsch können wir jedoch nicht nachkommen. Unsere Entscheidung ist abschließend. Das Konto wird gemäß unseres Kündigungsschreibens fristgerecht zum dort angegebenen Termin gelöscht. Mit höflichem Gruß Das kann echt nicht angehen