konto pfändung beim partner?
Hallo sagen wir Person a hat schulden und sein Lohn geht AIF ein anderes Konto (Partnerin), die beiden sind nicht verheiratet kein gemeinsames Konto ) darf dann der gläubiger das Konto der Partnerin pfänden ?? Wenn die nichts mit den schulden zu tun hat?
6 Antworten
Es gibt keine Sippenhaft, darum kann nur das Konto des Schuldners gepfändet werden und Konten für die er eine Verfügung besitzt. Sein eigenes Konto kann man vor Pfändung schützen, einfach bei der Bank eine Umwandlung zum P-Konto beantragen.
Die Benutzung fremder Konten ist ein Missbrauch und kann zur Kündigung des Kontos führen, das wäre schlecht für die Freundin.
An das Konto einer Partnerin kommt in diesem Fall keiner ran. Aber die Lohnpfändung betrifft ja nicht das Konto, sondern den Lohn. Und da geht der Gläubiger direkt an den Arbeitgeber.
Ja. Das wäre eine Drittschuldnerpfändung. Gepfändet wird Dein Anspruch auf Auszahlung des Anspruches, den Du an Deine Freundin hast.
Schlauerweise würde ein professioneller Gläubiger wie ein Inkassoinstitut aber schon beim Arbeitgeber ansetzen, zumal er von em wohl wesentlich eher erfahren würde.
Nach allem regelhaften Ablauf hätte er Dir ja eine Eidesstattliche Versicherung über Deine Verhältnisse abgenommen und damit von dem Arbeitsplatz erfahren.
Der Lohn wird bereits beim Arbeitgeber gepfändet, der gepfändete Betrag geht gar nicht auf ein Konto von wem auch immer. Natürlich dürfte man sich das Geld bei dir holen, wenn du Geld des Schuldners versteckst. Es ist ja verfolgbar wo das Geld hin geht.
Ihr Konto darf nicht gepfändet werden - aber sein Lohn.... Das wird dann direkt beim Arbeitgeber veranlasst.