Pfändung trotz P-Konto möglich?
Hallo ihr Lieben,
vielleicht kennt sich von Euch jemand aus.
Folgender Sachverhalt: Freundin schuldet der Stadt Geld durch GEZ. Sie hat ein P-Konto. Darf dann trotzdem gepfändet werden, oder läuft der Versuch "ins Leere"? Ich kenne mich nicht aus und bin nicht sicher, ob derlei Institutionen hier nicht irgendwie doch pfänden könn(t)en.
Danke euch. Schönen Abend.
5 Antworten
Mir war jetzt wichtig zu wissen, ob eben mit P-Konto das Geld auch wirklich vor jedem Gläubiger geschützt ist.
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Ein P-Konto ist auch weiterhin ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet: Guthaben sind bis zu einem Betrag von 1.028,89 € je Kalendermonat geschützt, weitere Beträge (Kindergeld usw.) können auf Nachweis freigegeben werden.
Wenn sie ein P-Konto hat, dann hat sie einen Freibetrag von 1100 - 1400 €. Die Höhe des Freibetrag hängt von mehreren Faktoren ab. Das kann ihr die Bank erklären. Besser noch die Schuldnerberatung. Die ist bei der Diakonie kostenlos. D. h. sie kann dann selbst über 1100 € verfügen. Alles was über diesem Freibetrag ist, wird gepfändet.
ignorieren sollte sie die Schulden nicht, nur weil sie nicht gepfändet werden können. Als nächstes würde der Gerichtsvollzieher kommen und im schlimmsten Fall sogar ne Haftstrafe, weil es Geld vom Staat ist. Da machen die keine halben Sachen.
Ein P- Konto kann gepfändet werden ,nur hat man da Schutz,also eine einzelnePerson die nur sich selbst versorgt ,hat einen Freibetrag von 1028 € ,dieses Geld muss der Person bleiben ,alles ander kann gepfändet werden.
Ja auch ein P- Konto kann gepfändet werden,nur du hast da einen bestimmten Freibetrag der nicht gepfändet werden darf.