Darf Inkasso bei einer Ratenzahlung noch Pfänden und vollstrecken?

elementarstring  06.05.2022, 23:31

2 Briefe von 2 verschiedenen Inkasso bedeutet 2 Forderungen. Du hast aber nur eine Ratenzahlung. Fehlt da nicht etwas?

Marcel22Wup 
Beitragsersteller
 06.05.2022, 23:34

Bei beiden Unternehmen zahle ich jetzt monatlich ab :) sprich ich zahle 2 Raten a 30 euro

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4 Antworten

Sind nach dem Abschluss einer ratenzahlungsvereinbarung auch die Pfändungen auf dem Konto, sowie eine Vollstreckung erloschen,

Nicht automatisch.

oder können Sie mir trotzdem Geld Pfänden, trotz ratenzahlung?

Yep.

Die Ratenzahlungsvereinbarungen und die Kontopfändungen sind zwei verschiedene Dinge.

Wenn die Forderungen jeweils vollständig beglichen wurden, müssen die Gläubiger die Pfändungen zurückziehen.

Man muß jedoch darauf aufpassen, daß sie dies auch tun.

Theoretisch kann es auch bereits ausreichen, wenn Du dem kontoführenden Geldinstitut gegenüber die vollständige Erledigung der Pfändungen nachweist.

Darf Inkasso bei einer Ratenzahlung noch Pfänden und vollstrecken?

Ja darf es. Muss den Pfändungsbetrag jedoch mit jeder Zahlung reduzieren.
Das ist zwar viel Aufwand, aber pfänden dürfen sie weiterhin.

Habe ein P-Konto und bekomme eine Ausbildungsvergütung, sodass sie mir nichts Pfänden dürfen.

Das ist grundsätzlich schon mal falsch.
Ein P-Konto schützt nicht vor Pfändungen per se. Sondern nur vor den Freibetrag den man haben kann. Hat man jedoch noch Guthaben aus dem 1. Monat im 3. Monat, darf auch das gepfändet werden. Daher sollte man immer sein Konto "leer" halten und Guthaben aufbrauchen wenn möglich.

Meine Frage: Sind nach dem Abschluss einer ratenzahlungsvereinbarung auch die Pfändungen auf dem Konto, sowie eine Vollstreckung erloschen

Nein. Die Pfändungen bleiben zur Sicherheit immer bestehen.

Bei beiden Unternehmen zahle ich jetzt monatlich ab :) sprich ich zahle 2 Raten a 30 euro

Damit hast du einen geregelten Fortgang bewirkt. Das ist prima.
Die Pfändungs-/Vollstreckungsmöglichkeiten des Gläubigers werden natürlich solange nicht gelöscht, wie die Forderung nicht beglichen ist. Aber sie Ruhen, solange du deiner Ratenzahlungsvereinbarung nachkommst.
Ich empfehle dir die Ratenzahlung unbedingt "durchzuziehen".
Daran bemisst der Gläubiger die "Zuverlässigkeit deines Wortes".

Es kann sein, dass du nach Zahlung der Forderung die Löschung des "Titels" oder des Vollstreckungsauftrages beantragen musst. Da solltest du dich nochmal genau erkundigen. Vielleicht mittels Rechtsauskunft bei einem Amtsgericht.

Die Pfändung setzt voraus, dass für die Forderung ein Vollstreckungstitel besteht. Dieser wird meist jedoch erst beantragt wenn keine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde, da du ja mit der Ratenzahlungsvereinbarung die Forderung anerkennst (überlege vorher ob du das willst!).

Falls du mit den Raten in Verzug geräts wäre jedoch Lohnpfändung möglich da in der Regel mit der Ratenzahlungsvereinbarung die eigenen Einkünfte zur Sicherung abgetreten werden. Wenn du die Raten einhälts gibt es es natürlich keinerlei Pfändung, aber du hast nach der Ratenzahlungsvereinbarung auch keine Möglichkeit mehr die Forderung anzufechten oder reduzieren zu lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung