Hilfe - Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten, was tun?
Hallo,
ich bin Fix und fertig. Ich habe soeben einen Pfändungs- und Überweisungssbeschluss erhalten. Da ich Hartz4 Empfänger bin und mein Mann ein Einkommen von Netto 605,- Monatl. verdient ist nun meine Frage, wieviel der Gläubiger pfänden darf, und was ich jetzt zutun habe bzw. machen muss oder sollte, damit das Konto schnellstmöglich wieder freigeschaltet wird. Ich weiß absolut nicht was ich machen muss... Es ist meine erste Pfändung....
Lg, Manuela
3 Antworten
Ich noch 'mal... Hatte gerade die Antwort von Dylan2002 gelesen. Die Sache mit dem GV trifft es hier nicht wirklich, da die Kontenpfändung schon der Vollzug der Pfändung ist und den Rechtsweg gegangen sein muß. Ach ja, die Freibeträge liegen etwa bei 968,00 pro erwerbsfähiger Person und 375,00 für jeden Unterhaltsempfänger... Wie gesagt, genaueres bei der Bank. Mit Euren Einkommen liegt Ihr in jedem Fall unter diesen Grenzen und Du kannst nach der Einrichtung des P-Kontos sofort über Euer Geld verfügen. Mußt es allerdings auch jeweils im lfd. Monat ausschöpfen, da man sonst davon ausgeht, Du benötigst den Rest nicht und übergibt den Betrag dann an den Gläubiger.
Ihr seid 2 Erwachsene - 2x968,00 + 1 Kind - 1x375,00... Euer Pfändungsfreibetrag liegt etwa bei 2.200-2.300 Euro monatlich zzgl. eventuellen Mehrbedarfs. Da liegt Ihr weit drunter. Da wird gar nichts gepfändet! Du mußt nur diesen Weg zur Bank gehen und einen einfachen Antrag stellen. Nicht einmal Papierkram oder Behördengänge. Wie gesagt: ist jetzt WIRKLICH vereinfacht worden...
Vielen lieben Dank für deine hilfe :-) Jetzt haben wir wenigstens ein beruhigendes Wochenende. Am Montag werden wir alles auf schnellstem Wege einleiten, damit wir an unser Geld kommen...
Ist schon ein paar Tage her mittlerweile. Alles geregelt?
Du gehst zu Eurer Bank und wandelst das Giro- in ein Pfändungsschutzkonto um. Das steht jetzt jedem Bankkunden zu und bedeutet, der gesetzlich geschützte Pfändungsfreibetrag ist ohne weitere Nachweise oder gerichtliche Verfügungen sicher und steht zu Verfügung. Laß Dich informieren, wie hoch der Freibetrag bei Euch konkret ist - hängt ab von Anzahl der Unterhaltsberechtigten, evtl. Rentenansprüchen etc. Das weiß die Banksachbearbeiterin. Du kannst weitere Freistellungen beantragen, wenn Du schwanger bist oder es Behinderungen gibt oder eine doppelte Haushaltsführung... Manchmal erhöhen die Banekn dann allerdings die Kontenführungsgebühr. Bei einer Schuldnerberatung kannst Du die weitere Optionen bestätigen lassen wie z.B. den Bezug von Entschädigungszahlungen oder Transferleistungen, die über den Freibetrag hinausgehen. Der erste Weg ist aber die Bank; diese Umwandlung mußt Du innerhalb von 5 Tagen nach Zugang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vornehmen.
was bedeutet dies konkret "Pfändungsschutzkonto" ? Kann man das einfach so beantragen ? Darf dann KEIN Geld gepfändet werden ?
Das Pfändungsschutzkonto gibt es seit Juli und jeder (auch ohne vorliegenden Pfändungsbeschluß) kann sein Girokonto in so ein P-Konto umwandeln lassen. Das soll der Vereinfachung der Abwicklung für den Schuldner und die Behörden dienen. Da die Freibeträge ohnehin geschützt sind, war früher unnötige Bürokratie nötig. Das wurde jetzt also vereinfacht. Das ist auch nichts peinliches in der Bank; die freuen sich auch, wenn sie normalen Geldverkehr mit Dir betreiben können statt irgendwelcher Gerichtsbeschlüsse...
Sofort am Montag früh einen Termin mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher machen ... Name, Anschrift und Tel.Nr. dürfte ja wohl bekannt sein. Dieser Pfändungsbeschluss kam ja wohl nicht aus heiterem Himmel, habt ihr denn auf die vorherigen Mahnungen nicht reagiert? Also, jetzt wo das Kind in den Brunnen gefasllen ist, wird es schwierig, mit dem Gläubiger zu verhandeln. Der Gerichtsvollzieher kann das allerdings versuchen. Also sprecht mit ihm.
Es kam nie diesbezüglich ein Gerichtsvollzieher vorbei.
Also wir haben im Monat ca. 1300-1400 für 2 Erwachsene und 1 Kind 8 Jahre... Wieviel dürfen die uns pfänden ? (Lohn + Sozialleistungen zusammen gerechnet )