Ist Grundsicherung pfändbar?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Grundsicherung ist nicht pfändbar.

cyracus  20.06.2015, 17:36

Anstatt hier falsche Antworten zu geben, ist es doch sehr viel sinnvoller, wenn Du Dich vorher informierst!

Diese Plattform heißt Gutefrage, und dann sollten auch gute Antworten gegeben werden.

Bei Themen rund um Grundsicherung geht es um die not-wendige Sicherung der Existenz, und die Fragenden müssen sich auf die Richtigkeit der Antworten verlassen können.

Zeitmeister57  22.06.2015, 18:35
@cyracus

Grundsicherung ist unpfändbar, § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII.

cyracus  22.06.2015, 21:00
@Zeitmeister57

Die Grundsicherung darf nicht direkt beim Grundsicherungsamt gepfändet werden. Da ist sie geschützt. Ist sie aber erstmal auf dem Konto, hilft nur das P-Konto. - Geht wie in diesem Fall eine höhere Grundsicherungszahlung auf dem Konto ein, hilft nur der

Antrag auf Erhöhung des Freibetrags

Und hier geht es doch um den Geldeingang auf dem Konto.

Du musst Dir von der Bank einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags holen - siehe hier:

https://www.elo-forum.org/schulden/86604-konto.html

Ist das Geld ohne diesen Antrag erstmal auf dem Konto, ist das Geld, das über dem Freibetrag ist, futsch.

cyracus  21.06.2015, 01:45

Hier ein ausführlicher Artikel zum Pfändungsschutz von Grundsicherung und P-Konto:

http://www.hartziv.org/pfaendung-des-anspruchs.html

Nicht erlaubt ist es, direkt beim Jobcenter / dem Grundsicherungsamt die Leistung zu pfänden (vergleichbar mit der Pfändung des Gehalts beim Arbeitgeber). - Das Geld, das aufs Konto eingeht, schützt nur das P-Konto. Naja, und in Deinem Sonderfall brauchst Du den "Antrag auf Erhöhung des Freibetrages".

cyracus  20.06.2015, 17:53

Soweit mir bekannt, wird der Antrag dann vom Jobcenter ausgefüllt und dann bei der Bank abgegeben. - Frag diesbezüglich vorsichtshalber.

Da würde ich aber aufpassen. Wenn ein Gläubiger das Geld erst einmal vom Pfändungsschutzkonto weggepfändet hat, ist es weg.                       D.h. es ist nicht weg, es hat nur ein Anderer !

Zuständig sind hier die Vollstreckungsgerichte (Amtsgericht) dort ist die Höhe der Pfändung geregelt.

Sprich so schnell wie möglich das Thema beim Jobcenter an, ggf. zum Amtsgericht !

Eine zweite Überweisung der Grundsicherung ist nicht möglich !

dann muss der Rechtsanwalt seinen Stiefel aus dem Konto nehmen,sonst kannst du nämlich kein Geld abholen.

Rechtsanwalt anrufen!