erbe ausgeschlagen ...bekommt man dennoch anspruch auf halbweisenrente?

7 Antworten

es sollte doch möglich sein, enstprechende hinweise zu googeln! halbwaise zu sein, muss ja nicht bedeuten, dass man nicht auch ein bisschen weise sein könnte, oder: <siehe>

Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Volljährigkeit gezahlt. Darüber hinaus kann sie nur bezogen werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet, wie z.B. Schule, betriebliche Ausbildung oder Erststudium. Bei Studiengängen nach dem Bachelor-Master-System zählt ein konsekutiver Master-Studiengang mit zum Erststudium. Altersgrenzenregelungen anderer Gesetze (vgl. Bundeskindergeldgesetz) spielen für die Gewährung von Waisenrente keine Rolle. Ebenso wenig ist die Zahlung der Waisenrente vom Kindergeld bzw. dessen Bewilligung abhängig. Es gilt die Höchstaltersgrenze von 27 Jahren bei Kindern in Ausbildung oder körperlich oder geistig behinderten Kindern. Bei einer Unterbrechung der Ausbildung durch Wehrdienst oder Zivildienst wird die Berechtigungsdauer um den entsprechenden Zeitraum verlängert. Bei einer Schulausbildung ist Voraussetzung, dass sie Zeit- und Arbeitskraft der Waise ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt. Bei Ableistung eines Europäischen Freiwilligendienstes wird keine Waisenrente gezahlt.

Wenn die volljährige Waise wie eine vollwertige Arbeitskraft entlohnt wird, besteht kein Anspruch auf Waisenrente mehr. Auch werden bei W. an über 18-jährige Waisen seit der Rentenreform 2001 Vermögenseinkünfte oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent angerechnet.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Waisenrente

Das Erbe hat nichts mit der Halbwaisenrente zu tun. Wenn du minderjährig bist, muß dein gesetzlicher Vertreter das Erbe ausschlagen und die Halbwaisenrente beantragen.

Ein Erbe auszuschlagen weil eventuell Schulden da sind, das kann man sich aussuchen. Ein Anrecht auf Halbwaisenrent, vorausgesetzt du bist minderjährig, steht dir jedoch zu.

Yekese 
Beitragsersteller
 16.03.2010, 15:27

ich bin 24 was nun? keine chance#?

chicaBlue  16.03.2010, 15:28
@Yekese

KEINE Chance, außer du bist in der 1. Ausbildung.

Yekese 
Beitragsersteller
 16.03.2010, 15:29
@chicaBlue

ausbuldung angeschlossen, mache gerade fachabi

ein Erbe ausschlagen hat nichts mit der Halbwaisenrente zu tun,also kannst du eine halbwaisenrente bekommen!

Yekese 
Beitragsersteller
 16.03.2010, 15:27

ich bin 24 was nun? keine chance#?

Nein leider nicht da mit der Erbausschlagung das Erbe nicht Angefallen,es wurde von Anfang Aufgegeben