Wegfall der Zulage durch Höhergruppierung?

2 Antworten

Üblicherweise werden übertarifliche Zulagen als freiwillige Leistung deklariert, die jederzeit zurückgenommen werden können. Ob dies bei dir auch der Fall ist, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden. 

Natürlich ist es alles andere als motivierend, wenn ein Beschäftigter nach einer neuen, höheren Eingruppierung auf einmal weniger verdienen soll als vorher. 

Ich würde dir als Erstes mal empfehlen, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Hält der Arbeitgeber trotzdem an der Kürzung fest, werden deine Möglichkeiten in diesem Unternehmen wohl begrenzt sein und du solltest in diesem Fall auch über einen Wechsel des Arbeitgebers nachdenken. 

Meine Frage dazu: Ist durch die Höhergruppierung der Grund für die Zulage weggefallen? Wenn ja, hast du keine Chance auf Ausgleich und dein AG hat dich sauber übervorteilt.