Ist es möglich, dass mein Arbeitgeber mich nicht angemeldet hat?
Ich arbeite seit 7. März für ein Unternehmen, in dem ständig von Personaleinsparungen usw. zu hören ist. (Mitarbeiter sollen z.B. auch mehr als rechtlich erlaubt arbeiten) Der Vertrag wurde mir kurz vor Arbeitsbeginn nur durch ausdrückliches Nachfragen meinerseits ausgehändigt, denn ansonsten wird er nachgereicht. Man wollte vor Arbeitsbeginn nur meine Sozialversicherungsnummer wissen, keine Kontodaten, Krankenkassen-Daten, Steuer-ID... Es handelt sich um eine 120 Monats-Stunden Teilzeitstelle. Ich dachte, wenn ich mal eine Woche gearbeitet habe, wird man auf meine Krankenversicherung, Steuer-ID und Bankverbindung zu sprechen kommen. Bis jetzt war das nicht der Fall. Ich möchte dort nicht alt werden, max 3 Monate zur Überbrückung, aber eben nur, wenn der Arbeitgeber mich auch ordnungsgemäß anmeldet. Ich weiß, dass er das nicht unbedingt zum 1. Arbeitstag tun muss, aber befremdlich empfinde ich es dennoch. Meine Kollegen sind aus finanziellen Gründen langfristig auf diese Stelle angewiesen, bei mir ist das nicht der Fall, so dass ich auch "anecken" kann.
Ist es möglich, dass ich über den Arbeitgeber im Moment überhaupt keine Krankenversicherung habe? Irgendwie schwer vorstellbar. Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen?
6 Antworten
Es gibt Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten nicht anmelden, um Geld einzusparen. Das geht in erheblichem Maße zu Lasten des Arbeitnehmers. Im Extremfall arbeitest Du zurzeit schwarz und bist weder renten- noch krankenversichert. Du kannst ja bei Deiner Krankenkasse nachfragen, die nimmt üblicherweise die Beiträge für Renten-, Kranekn- und Pflegeversicherung ein.
Nicht krankenversichert zu sein hat erhebliche Nachteile:
Im Fall einer schweren Erkrankung wirst Du zwar behandelt, verschuldest Dich aber erheblich. Deine Ansprüche bezüglich Rente und Pflege reduzieren sich. Wenn es hart kommt, musst Du die Krankenversicherung nachbezahlen. Die Beiträge sind keine Peanuts. Im worst-case-scenario bekommst Du noch eine Anzeige wegen Schwarzarbeit. (Dein Arbeitgeber bekomt die natürlich auch.)
Das Arbeitsamt wird auch nicht angetan sein, wenn Du dort irgendwann hingehst, weil Du nicht mehr zur Arbeit gehst, weil Du kein Geld bekommst. Das müssen sie zwar akzeptieren, aber Du musst erst einmal nachweisen, dass es so ist. Der Arbeitgeber wird sicher erst einmal behaupten, dass es gerade einen personellen Engpass im Lohnbüro gegeben habe und Dir selbstverständlich alles nachgezahlt wird.
Es uss natürlich nicht so kommen. Aber ich will Dir klar machen, dass Du die Dinge klären musst, um nicht am Ende blöd da zu stehen.
Die Sozialversicherungsnummer und die Adresse der Krankenkasse sollten mit Deinen persönlichen Daten reichen.
Ich würde mir was neues suchen. Ich fange auch nirgendwo an wenn beide nicht vor arbeitsbeginn den Vertrag unterschrieben haben. Weil zum Schluss bin ich noch die doofe und muss hinterherlaufen.
Der Vertrag ist unterschrieben, weil ich darauf bestand. Jedoch haben die nicht meine Steuer-ID und Namen und Sitz der Krankenversicherung. Darum geht es mir.
Nein, das ist nicht möglich. Er ist dazu verpflichtet. Kann aber wirklich ein paar Tage dauern. Eine neue Krankenkarte erhält man nicht und auch Lohnsteuerkarte gibt es nicht. Du merkst von dem Prozedere nichts.
max 3 Monate zur Überbrückung
ist der Arbeitsvertrag auf 3 Monate befristet? dann ist das eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung, die nicht versicherungspflichtig ist.
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage (bis 31. Dezember 2014 sowie ab 1. Januar 2019: zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage) im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.
ist dies der Fall, dann wird alles an die Knappschaft gemeldet und nicht an deine Krankenkasse.
Nein, der Arbeitsvertrag ist bis Ende Oktober befristet.
Ich fange aber schon vorher bei einer anderen Firma an.
Ich gehe davon aus, dass bei einem befristeten Vertrag bis Ende Oktober schon eine Versicherungspflicht besteht, oder?
also wenn du brutto mehr wie 450 Euro verdienst, dann muss er dich auch bei der Krankenkasse anmelden.
auf jeden fall nachfragen. der arbeitgeber ist verpflichtet, dich mit sozialversicherungsnummer bei der krankenkasse, pflegekasse und beim rentenversicherungsträger und beim finanzamt anzumelden. sonst ist das schwarzarbeit.
Verstehe ich es richtig, dass die Sozialversicherungsnummer zur Anmeldung bei der Krankenkasse ausreicht?
Woher weiß der Arbeitgeber den Namen und Sitz meiner Krankenkasse? Geht das alles über die Sozialversicherungsnummer?
naja wenn du nen Minijob hast geht des ja eh über die Minijobzentrale/Knappschaft
nein, du hast auf deiner personifizierten krankenkassenkarte eine versichertennummer. die und die krankenkasse müssen durchgegeben werden. die sozialversicherungsnummer ist für den rentenversicherungsträger.
Ein Minijob ist aber nicht angedacht bei 120 Monatsstunden. Werde der Sache jetzt nachgehen und die Krankenkasse anrufen.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Genau um diese Punkte geht es mir ja. Ich bezweifle, dass die Sozialversicherungsnummer für die Anmeldung bei der Krankenkasse reicht, wollte aber auch nicht drängeln, da ich erst seit sieben Tagen dort arbeite und ich mich schon unbeliebt gemacht habe, weil ich vor Arbeitsantritt auf einen schriftlichen Vertrag bestand.