Ich bin Kleinunternehmer, muß ich mich bei der Berufsgenossenschft Unfall-Pflichtversichern?
Mein Lebenspartner und ich sind Rentner und unser Hobby ist die Töpferei. Damit die sich die Kosten für Material und Energie im Rahmen halten, verkaufe ich gelegentlich Keramik. Damit ich keinen Ärger mit dem Finanzamt bekomme, habe ich für den Verkauf ein Kleingewerbe angemeldet. Mein Umsatz ist dabei minimal, ich erziele keinen Gewinn.
5 Antworten
Die Regeln für eine Zwangsmitgliedschaft bei der BG stehen fest. Nicht jeder Gewerbetreibender ist verpflichtet der BG beizutreten, wenn ergewisse Freigrenzen nicht überschreitet. Auch Hobby-Töpfer dürfen ihre Erzeugnisse in einem gewissen Umfang verkaufen, ohne gleich Mitglied in den Gewebekammern und Genossenschaften zu werden.
Sie sollten sich am besten bei en betredffenden Intitutionen ausführlich darüber aufklären lassen, ob eine Mitgleidschaft zulässig ist und sinn macht.
Wenn sie sich überhaupt extra versichern wollen, dann ist die Deklaration Ihres Hobbys als Kunsthandwerk aus vielerlei hinsicht günstiger und sinnvoller!
Für Rentner stehen viele Leistungen jener Versicherungspakete nicht mehr zur Verfügung! Also sind diese versicherungspakete an sich uninteressant!
Bei der Berufsgenossenschaft sind
Unternehmer / selbständig Tätige, die im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag mitarbeitenden Ehegatten sowie Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften tätig sind und nicht als Arbeitnehmer angesehen werden können, versicherungsfrei.
Sie haben die Möglichkeit, sich per Antrag freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten zu versichern. Durch die Selbstversicherung kommen Sie in den Genuss des gesamten Leistungsspektrums der Berufsgenossenschaft - das sind nicht nur Verletztengeld oder -rente, sondern auch Maßnahmen zur medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation.
Anders verhält es sich bei Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeistern und ihre ohne Arbeitsvertrag mitarbeitenden Ehegatten: Dieser Personenkreis ist bereits kraft Gesetzes pflichtversichert und damit den Unternehmern gleich gestellt.
Sprich: Du bist nicht verpflichtet, Dich zu versichern.
Quelle: http://www.bgglaskeramik.de/d/pages/mitgl/vers/index.html
Das regelt wohl jede BG anders, wie es scheint. Ich bin auch Kleinunternehmerin und derzeit nur mit minimalsten Einnahmen monatlich (wenn überhaupt). Eben sagte man mir bei der BG ETEM, dass ich einen Antrag auf Befreiung stellen kann, wenn meine Jahresarbeitszeit unter 800 Std liegt. Vielleicht ist das noch für den einen oder anderen hilfreich?
Es gibt Berufsgruppen, da ist auch der Unternehmer gesetzlich verpflichtet, sich bei der BG zu versichern. Andere sind davon befreit. Das hängt vom allgemeinen Gefährdungspotenional ab. Wirte sind meines Wissen dazu verpflichtet. Bei Töpfer weiß ich es nicht.
Konkret kann ich Euch nicht helfen. Aber einen Tipp: Fragt mal bei Eurer Wirtschaftsförderung (Kreis- oder Stadt-verwaltung, Abteilung Wirtschaftsförderung oder Strukturförderung oder Existenzgründungsberatung) nach, die können Euch sicherlich eine neutrale Information liefern. Wenn Ihr Euch an eine Berufsgenossenschaft wendet, werdet Ihr sicherlich ein "Ja" als Antwort erhalten, damit diese auch noch abkassieren!. Viel Erfolg!