Negative Einkünfte aus Kleingewerbe?
Hallo zusammen,
heute habe ich einen Brief vom Finanzamt erhalten. Hier wird festgestellt, dass ich seit mehreren Jahren negative Einkünfte aus dem Kleingewerbe angebe. Nun werde ich aufgefordert darzustellen wie ich zukünftig Gewinne erzielen möchte.
Ich habe nun Angst etwas falsch zu machen. Es ist tatsächlich so, dass in den letzten Jahren Verluste gemacht wurden (wenige hundert Euro pro Jahr) und ich dieses Jahr vor hatte das Gewerbe aus diesem Grund wieder abzumelden. Kann ich das genau so dem Finanzamt mitteilen? Oder werde ich in irgendeiner Form abgestraft, weil ich es nicht geschafft habe Gewinne zu erzielen?
5 Antworten
Mach das genau so. Du hattest den Ernsthaften Wunsch dieses Gewerbe zu betreiben aber es schreibt keine Schwarzen Zahlen und deswegen meldest du es jetzt wieder ab.
Bestraft wirst du dafür nicht..
Die Meldung hat folgenden Grund: Du hast einen Gewerbebetrieb angemeldet und erzielst daraus negative Einkünfte. Diese Einkünfte werden mit deinen anderen Einkünften verrechnet, mindern also insgesamt deine Einkommensteuer, d.h. du zahlst durch die Verluste im Endeffekt weniger.
Nun möchte das Finanzamt nicht so gerne, dass du Steuern minderst ohne dass der Grund dazu vorliegt deine Steuerlast zu mindern... dabei ist der Blick des Mitarbeiters (oder vielmehr des Programmes) auf deinen Gewerbebetrieb gefallen, der nur Verluste einfährt. Und dementsprechend stellt sich jetzt die Frage:
IST das überhaupt ein Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Dafür muss nämlich eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Also du musst dein Gewerbe so ausrichten, dass du damit Gewinn erzielen KANNST.
OB du tatsächlich Gewinn erzielst ist egal, doch gerade bei typischen Hobbys, wie z.B. Schneidern oder auch einer Zwergkaninchenzucht, liegt halt ggf. die Möglichkeit nahe, dass jemand sein Hobby zu einem Nebengewerbe macht und dieses dann nutzt, um Steuern mindern zu können obwohl er nie im Leben irgendwas ernstzunehmendes damit erwirtschaften wollte. Das würde dann unter Liebhaberei fallen. Die Steuerbescheide aus den letzten Jahren sind da vermutlich auch Vorläufig gem. § 165 AO hinsichtlich der EK aus Gewerbebetrieb ergangen.
Dass du aber ggf. wirklich ein Gewerbe ausüben wolltest, damit aber kein Glück hattest, ist dem Finanzamt im wesentlichen egal. Die kümmert es nicht, ob du davon leben kannst oder nicht, solange du deine Steuern richtig anmeldest und richtig bezahlst.
Das FA prüft die Frage, ob die Nebentätigkeit ggf als Liebhaberei einzustufen ist. In diesem Fall würden alle Verluste, die steuerlich geltend gemacht wurden, die Anerkennung verlieren und die Steuerveranlagunng neu durchgeführt werden. Es ist dann mit einer Steuernachzahlung zu rechnen.
Die Verteidigung gegen Liebhaberei sollte lieber ein Steuerberater machen. Das kann "tricky" sein. Es muss vorgetragen und belegt werden, warum Erfolgsaussichten bestanden und warum unvohergesehen es nicht geklappt hat.
Keine Gewinne zu erzielen ist schon Strafe genug 😉
Dem Finanzamt geht es sicherlich nur darum, ob die dein Gewerbe nicht doch eher unter "Liebhaberei" einstufen können. Denn dann können die hierbei ggf. aufkommenden Verluste nicht mehr steuerlich angesetzt werden, also dein zu versteuerndes Einkommen nicht mehr reduzieren.
Nein, das kannsz Du so mitteilen und das Gewerbe auch abmelden.
Kannst du genauso machen. Das schlimmste,
was dir passieren kann, ist dass das FA deinen „Laden“ dicht macht weil keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Das war damit eigentlich auch gemeint. Aber ja, hast Recht.
So sind es aus. Eine Gewerbeuntersagung kommt vom Gewerbeaufsichtamt, also von der Kommune. Die steuerliche Unzuverlässigkeit ist allerdings ein Grund, auf dem die Kommune eine Gewerbeuntersagung stützen kann. Das ist aber auch das letzte Mittel, denn man nimmt jemanden ja seine Ewerbsquelle. Das FA selbst kann eine Gewerbe nicht untersagen.
Das Finanzamt macht nur in den allerwenigsten Fällen tatsächlich 'Läden dicht' bzw. kann dies Anleiern. Das sind dann aber eher Sachen der Vollstreckungsabteilung.
Wenn sich der 'Laden' als Liebhaberei rausstellen sollte, dann wird er auch nicht dichtgemacht. Das Finanzamt hat weder die Befugnis dazu, noch haben sie Interesse daran dem Steuerpflichtigen sein Hobby wegzunehmen. Er kann dieses Hobby bzw. die Verluste aus diesem Hobby, mangels Gewinnerzielungsabsicht nur nicht mehr steuerlich geltend machen und die Bescheide der letzten Jahre werden diesbezüglich geändert.