Wiehoch ist der Freibetrag als Rentner und Kleinunternehmer (über 65Jahre)
Mein Vater ist über 65 und möchte jetzt ein Gewerbe anmelden um eine Nebentätigkeit auszuüben. (Kleingewerbe).
Wieviel darf er dazu verdienen? (Freibetrag)
Danke im voraus
6 Antworten
Wenn er das Regelrentenalter erreicht hat, kann er "rentenunschädlich" dazu verdienen so viel er will.
Gewerbliche Einkünfte sind allerdings vom ersten Euro an zu versteuern. Die Grundlage ist dafür die Einnahme-Überschussrechnung. Durch das Zusatzeinkommen kann es dann durchaus auch dazu kommen, dass die Rente steuerpflichtig wird.
Vielen Dank! ich habe nächste woche mit meinem vater einen Termin bei einem Steuerberater.. mich interessiert das ganz besonders :D Danke euch!!
Wenn er die volle Rente bekommt, darf er dazuverdienen, soviel er will, er muß die Gewinne natürlich versteuern.
Es gibt keinen speziellen Freibetrag für Rentner, Bei Renten wird allerdings nicht der volle Betrag, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz besteuert, siehe § 22 Einkommensteuergesetz:
Selbstverständlich gibt es einen Freibetrag, das ist der unschädliche Hinzuverdienst i.H.v 450,00 EUR.
Es geht im nicht um Steuern, es geht ihn um eventuell anzurechnendes Einkommen auf seine Rente.
Wenn Dein Vater ganz normal in Altersrente gegangen ist, kann er verdinen was er will.
Der Bekommt auf seine zusätzlcihen Einkünfte, die keine Rente sind, den Altersentlastungsbetrag. § 24 a EStG. um den genau zu errechnen, müßte man wissen, wann Dein Vater 65 geworden ist.
Nur dann kann man errechnen, wieviel steuer anfällt.
Was mich wundert ist immer die Frage nach der Grenze bis wo man keine Steuer zahlt.
Es ist ja nciht so, dass man, sobald der Grundfreibetrag überschritten wird von einem Steuersatz von 30 % auf alles erschlagen wird.
Ich muss ehrlich sagen, wenn ich 500,- Euro mehr verdienen und deshalb eventuell 100,- Euro steuern zahlen müßte, wären mir die 400,- Euro noch immer lieber als nichts.
Wenn man einer Altersrente bezieht heißt das noch lange nicht das man die Regelaltersgrenze erreicht hat, da es auch die Möglichkeit gibt mit Abschlägen früher in Rente zu gehen, oder aber z.B. einer Altersrente für langjährig Versicherte zu beziehen, auch dann hat man nicht von Beginn an die Regelaltersgrenze erreicht, ab der der Hinzuverdienst für die Rente keine Auswirkung mehr hat.
Ab erreichen der Regelaltersgrenze kannst Du hinzuverdienen soviel Du willst,
Die Regelaltersgrenze haben vor 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Wer in der Zeit zwischen 1947 und 1963 geboren ist, für den wird die Regelaltersgrenze stufenweise auf 67 angehoben, dazu findest Du Tabellen im Internet oder aber Du fragst bei der Rentenversicherung an, wann genau Du die Regelaltersgrenze erreicht hast.
Neben der Regelaltersrente darf dein Vater unbegrenzt hinzu verdienen, ohne dass es einen Einfluss auf die Rentenhöhe hat.
Allerdings sollte er sich bei der Krankenkasse erkundigen, ab welchem Nebeneinkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind.
Außerdem könnte er steuerpflichtig werden.
ja das ist klar. Bloss wie sieht es aus mit dem Freibetrag als Rentner??