Kleinunternehmer mit Handel für Lebensmittel - IHK eintragung?
Hey Community,
ich plane demnächst ein Kleingewerbe anzumelden und Lebensmittel herzustellen und diese über der Internet zu verkaufen ggf. auf Wochenmärkten und Trödelmärkten..
Nun meine fragen: Gebe ich bei der Gewerbeanmeldung "Handel" oder Sonstiges" an?
Und muss ich mich für den Handel von Lebensmitteln als "Kleinunternehmer" "Einzelunternehmer" ohne Mitarbeiter bei der IHK registrieren und Beiträge zahlen oder reicht die Gewerbeanmeldung der Stadt sowie das schreiben vom Finanzamt?
Danke im vorraus!
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
geschenksucher
01.03.2018, 20:51
Beitragsersteller
Danke, habe das selbe auch von meiner Stadt bekommen, direkt meine frage ist damit nicht beantwortet, da nicht thematisiert in diesem schreiben.