Habe Kleingewerbe angemeldet warten oder anfangen?

5 Antworten

wenn du den Gewerbeschein hast, kannst du anfangen,   das Finanzamt meldet sich noch früh genug

Einen Gewerbeschein? Oder die Anmeldung? Vorsicht beim Handel mit Dingen, die einen Gewerbeschein verlangen. Handelst Du nämlich mit Gebrauchtwaren, dann benötigst Du tatsächlich den Gewerbeschein/die Gewerbeerlaubnis.

Ist Dein Handel lediglich anzumelden, wie der Handel mit neuen Unterhosen, dann kannst Du auch los legen.

Deiner Frage hier entnehme ich, dass Du Dich nur unzureichend mit der Materie beschäftigt hast. Damit meine ich nicht den zeitlichen Aufwand. Denn wie Du schreibst hast Du ja Infos gesucht.

Aber die Qualität einer Recherche im Internet ist unterirdisch. Immerhin darf jeder im Internet irgendwelche 'Aufsätze' veröffentlichen. Wer es glaubt was jemand geschrieben hat, der ist selber schuld und trägt auch das Risiko.

Hoffe Du hast Dir nicht noch irgendwelche anderen Fallstricke gelegt. Weil dann wird das blaue Auge teuer.

Viel Glück.

Ergänzung: Da hier keine Rechtsberatung stattfinden kann und darf, frage bei Deiner Gemeinde/Stadt nach. Ob Du eben auf eine Genehmigung zu warten hast oder nicht. Die kennen natürlich die jeweiligen Tätigkeiten die gesondert geprüft und genehmigt werden müssen.

Um auf Ebay Kleinanzeigen einzustellen, brauchst du (bis zu einer bestimmten Summe) keinen Gewerbeschein. Kannst also loslegen.

Ebay Kleinanzeigen ist nicht für den Handel gedacht. Dort werden in der Regel von Privat gebrauchte Sachen angeboten und gekauft, die bar bezahlt und abgeholt werden.


JacksonJackson 
Beitragsersteller
 02.08.2016, 14:30

klar kann man bei ebay kleinanzeigen gewerblich handeln ..

Du brauchst doch noch eine Erlaubnis. Die Steuernummer hat ja nichts damit zu tun das du das betreiben darfst.


Dirk-D. Hansmann  03.08.2016, 02:26

*autsch* Gewerbeerlaubnis ist nur dann erforderlich wenn die Eignung von Gewerbetreibenden extra zu prüfen ist. Das ist z.B. bei Maklern der Fall oder wenn man mit gebrauchten Dingen handelt.

Ansonsten zeigt man mit der Gewerbeanmeldung (im Rahmen des Verfassungsrechts haben wir Gewerbefreiheit) an, dass man jetzt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil nimmt.

Die Steuernummer gibt schon Auskünfte. Wer die Steuernummern lesen kann (ich glaube außerhalb der Finanzämter guckt sich das niemand an, ich auch nicht), der kann entnehmen welche Steuerarten veranlagt werden.

Man könnte also theoretisch schon stutzig werden, wenn jemand Mitarbeiter hat und Umsatzsteuer ausweist obwohl die Steuernummer anderes besagt. Aber Du hast soweit Recht, die Steuernummer ist keine Erlaubnis. Früher hätte sogar der Dealer oder Hehler unbeschadet zum Finanzamt gehen können und seine Steuererklärung machen können.

Das Steuergeheimnis ist nicht mehr so stark ausgeprägt wie vor 20 Jahren noch. Aber das ist eher ein thematischer Ausflug zu Deiner Aussage.

Jeweils ganz knapp am Ziel vorbei. Hoffe ist nachvollziehbar.