Wie gebe ich "Auslagen" auf meinen Rechnungen für das Finanzamt richtig an?
Hallo, ich bin Kleinunternehmer und habe meinen Kunden auf den Rechnungen, neben meiner Arbeitszeit, die Auslagen für diverses Material (z.B. Farbe, Rindenmulch, Klettergerüst, Leuchtmittel...) als Auslagen aufgeführt. Nun rechnet mein Steuerberater diese Auslagen in den Umsatz ein, womit ich weit über der zulässigen Umsatzgrenze liege. Diese Auslagen wurden jedoch ohne Aufschlag - als Bruttobetrag - in die Rechnung übernommen und sind für mich eigentlich kein Umsatz. Wie muss ich diese Ausgaben auf den Rechnungen für meine Kunden angeben, damit diese nicht in meinen Umsatz fließen und nur als "Auslagen" anerkannt werden?
8 Antworten
Oh,oh, schon mal darüber nachgedacht das der Steuerberater vom Fach ist und wahrscheinlich Recht hat?
Du darfst die Auslagen nicht auf die Rechnung schreiben. Du gibt den Einkaufsbeleg an den Kunden und erhältst den Betrag bar auf die Hand als Erstattung für die Auslage. Die notwendige Arbeitszeit dafür kannst/solltest du dann auf der Rg. berücksichtigen.
Evtl. sind "Durchlaufende Posten" eine Möglichkeit, dafür müssen aber die Rg. für die Materialien auf den Leistungsempfänger (deinen Kunden) ausgestellt sein. Sprich mit dem Steuerberater darüber!
Deine "Auslagen" sind Ausgaben die Du steuerlich von den Einnahmen abziehen kannst.
und inwiefern mindert das den Umsatz? Darum gehts doch hier.
Jeder Unternehmer stellt Rechnungen über den Gesamtbetrag der erbrachten Leistungen.
Das gilt auch bei Handwerkern, die ihre Zeit und auch das verbrauchte Material in Rechnung stellen.
Und wenn Du das Material ohne Aufschlag weiter berechnest, spielt das keine Rolle.
Die Kunden überweisen Dir den Gesamtbetrag, und das ist Dein Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Die Idee von @ellaluise ist mehr als gefährlich: Geld für Umsätze "bar auf die Hand" und an der Buchhaltung vorbei vereinnahmen- dafür gibt es das unschöne Wort "Steuerhinterziehung".
Du kannst Deinen Kunden allenfalls empfehlen, die Materialien selbst zu besorgen, also ohne Deine Mithilfe.
Wie? Auslagen? Auf welchen Namen lautet denn die Rechnung und wenn sie auf deinen Namen ausgestellt wurde (wie für Briefmarken, Papier und vieles mehr), sind das doch Kosten und Lasten für Dich und diese werden doch im Abzug gebracht. Für mich etwas wirr, das Ganze.
Wenn du soviel Materialeinkäufe hast, macht die Kleinunternehmerregelung für dich doch sowieso keinen Sinn, waum willst du darauf bestehen? Du bist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, was für dich aber ein Vorteil wäre. Red mit deinem Steuerberater, gib die Kleinunternehmerregelung auf und weise Umsatzsteuer aus, dann kannst du die Vorsteuern, die du auf deinen Mateiraleinkäufen hast, davon abziehen, das erhöht deinen Gewinn, weil die Vorsteuer nicht voll zu deinen Lasten geht.
Also cool down, red mit dem Steuerberater und mach es im nächsten Rechnungsjahr anders. Du hast keine Vorteile durch die Kleinunternehmerregelung.