Rückzahlung Vorsteuer bei Wechsel ins Kleingewerbe?
Hallo, folgender Sachverhalt: Unternehmer ist 2015 Umsatzsteuerpflichtig und kauft sich ein Auto bei dem er die Mehrwertsteuer als Vorsteuer ansetzt und erstattet bekommt. 2016 wechselt der Unternehmer wieder zurück ins Kleingewerbe (da Umsatz 2015 unter 17.500 EUR lag) und lässt sich von der Umsatzsteuerpflichtig befreien,muss die 2015 erhaltene Vorsteuer dann 2016 wieder an das Finanzamt zurückerstattet werden?
3 Antworten
Es gibt den § 15a Umsatzsteuergesetz (Berichtigung der Vorsteuer).
Danach ist beim Wechsel des Besteuerungssystems die Vorsteuer für den Zeitraum zu korrigieren, für den die Änderung gilt (Abs. 1).
Nach Absatz 7 liegt eine Änderung auch vor beim Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung und umgekehrt.
Ein Auto wird üblicherweise über 5 Jahre abgeschrieben, also ist in den Jahren 2016 bis 2019 je 20 % der Vorsteuer aus dem Autokauf zurückzuzahlen.
1. Wenn er wieder Kleinunternehmer wird, wird er nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit, sondern die Steuer wird bei ihm nicht erhoben. Das wird auch nciht beantragt, sondern das ist kraft Gesetzes so.
2. Er kann auf die Kleinunternehmereingenschaft verzichten udn auf Regelbesteuerung optieren.
3. Wenn er nicht optiert, also Kleinunternehmer wird, dann muss er 4/5 der Vorsteuer die er bekommen hat zurück zahlen.
Ist es denn für ihn zum Vorteil Kleinunternehmer zu werden (wobei man ja jetzt nach nciht einmal einem halben Jahr vermutlich nicht schon sagen kann, ob es weniger als 17500,- Einnahmen werden), oder könnte es nciht besser sein, Regelbestuerer zu bleiben?
Hat er überwiegend Privatkunden, oder Unternehmer?
OK, dann wird Kleinunternehmer vermutlich günstiger sein.
Kein Unternehmer erhält MwST zurück.
Du konntest deine verausgabte MwSt von der vereinnahmten MwST die an das FA abzuführen war gegenrechnen und somit den Zahlbetrag der MwST verringern.
Aber zurückbekommen hast du nichts.
Ab 2016 kannst und darfst du keine MwST mehr geltent machen, darfst aber auch keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen.
Somit wird für dich alles ersteinmal um die MwST teuerer.
Zurückzahlen musst du nichts, da du auch nichts bekommen hast.
Hast du schon einen Steuerberater? nein?
Dann schnellsten einen aussuchen und dich beraten lassen.
Leider falsch - Lies meine Antwort.
Na denn.
Ja wenn schon, denn schon. Im übrigen, darf hier keine Steuerberatung erfolgen. Das solltest du als Steuerberater aber wissen.
Nur mal so am Rande: Als ich noch einen sogenannten Steuerberater hatte musste ich diese 2 Jahre immer Steuern nachzahlen. ( Alle Steuerarten). Plus seine Gebühren Seit dem ich das übernommen habe bekomme ich jedes Jahr Geld vom FA zurück.
Sonderbar, sonderbar.
Also Leute Ende dieser Diskussion.
Es handelt sich ausschließlich um Privatkunden.