Ich arbeite als Dozent/Bildungsreferent im Sport für div. Auftraggeber: SportBünde, Kirchen, Vereine. Kann ich mich von der Umsatzsteuer befreien lassen?

3 Antworten

Es kommt immer auf Deine einzelnen Leistungen an, die Du gegenüber den einzelnen Auftraggebern erbringst. Per se kann sich ein Unternehmer nicht befreien lassen. Die Befreiungsvorschriften nach § 4 UStG beziehen sich grundsätzlich nur auf Leistungen und manchmal auch auf Leistungsempfänger - nie auf leistende Unternehmer.

Aus Deinen vielen Fragen zum selben Thema erkenne ich, dass Du Die viele Gedanken machst.

Da habe ich nur einen Tipp: Wende Dich dringend an einen Steuerberater!

ja, wenn dein Auftraggeber dir eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 UStG ausstellt....

Bazi82 
Beitragsersteller
 02.08.2018, 13:03

Das können aber nur Schulen, etc. - oder? Landessportbünde und Kirchen nicht?