Getränkeverkauf bei gemeinnützigen Vereinen?
Guten Tag,
wenn ein gemeinnütziger Verein in seinen Vereinsräumen verschlossene Getränke (alkoholisch und unalkoholisch); sowie Speisen (Volksküche) auf Spendenbasis anbietet, muss er dann ein Gaststättengewerbe anmelden?
Die Voraussetzung des Hygienepasses (IHK) sind erfüllt.
Herzlichen Dank für Antworten
2 Antworten
Die Sache mit der Spende ist sehr grenzwertig, rechtlich relevant sind i.d.R. auch eher die zweckgebundenen Einnahmen. Eine Lizenz ist in jedem Fall notwendig, gut erklärt: http://www.kgv349.de/2010/10/das-vereinsheim-und-die-schanklizenz/
Hierbei sind zwei Dinge zu beachten:
- Sollen Speisen und Getränke nur an Mitglieder ausgegeben werden = kein Gewerbe erforderlich.Bei Nicht-Mitgliedern ist ein Gaststättengewerbe erforderlich
- Bei Spenden solltet ihr vorsichtig sein, da es hier einiges zu beachten gibt (http://www.verwaltung.finanzen.uni-mainz.de/144.php)Spende ist eine Zahlung ohne Anspruch auf eine Gegenleistung z.B.