Getränkeverkauf bei gemeinnützigen Vereinen?

2 Antworten

Hierbei sind zwei Dinge zu beachten:

  1. Sollen Speisen und Getränke nur an Mitglieder ausgegeben werden = kein Gewerbe erforderlich.Bei Nicht-Mitgliedern ist ein Gaststättengewerbe erforderlich
  2. Bei Spenden solltet ihr vorsichtig sein, da es hier einiges zu beachten gibt (http://www.verwaltung.finanzen.uni-mainz.de/144.php)Spende ist eine Zahlung ohne Anspruch auf eine Gegenleistung z.B.