Ist bei einer 3/4 Mehrheit in einer Eigentümergemeinschaft bei Aufnahme einer Hypothek die Zustimmung der anderen Partei (1/4) erforderlich?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Davon ist abzuraten, weil ihr dann gesamtschuldnerisch haftet. Alle für einen, einer für alle.

Daher ist auch eine Allstimmigkeit erforderlich - zumindest für die Aufnahme von Darlehen, egal ob Hypothek oder Grundschuld als WEG. Alles was ins Grundbuch eingetragen werden muss und Gemeinschaftseigentum oder die Teilungserklärung betrifft, benötigt ebenfalls eine Allstimmigkeit.

Besser wenn ihr euch auf die Renovierung einigt und jeder für sich die entsprechenden Mittel besorgt. Hypotheken auf das eigene Sondereigentum eintragen zu lassen, das geht auch ohne Beschluß.

Vergessen: Dann noch mal die Teilungserklärung studieren, was da drin steht wie abgestimmt wird. Wenn es der gleiche Eigentümer für 3/4 ist, kann es trotzdem sein, dass er nur eine Stimme hat.


johnnymcmuff 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 21:53

Hypotheken auf das eigene Sondereigentum eintragen zu lassen, das geht auch ohne Beschluß.

Was genau ist damit gemeint, separates Eigentum z.B. unsere eigene Eigentumswohnung die nicht zu dem Haus gehört?

Habe mal bei google eingegeben:

Hypotheken auf das eigene Sondereigentum 

Da wird es mir zu kompliziert erklärt/amtsdeutsch.  ...-)

Mit der Teilungserklärung muss ich mal nachschauen.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Akecheta  13.01.2016, 07:33
@johnnymcmuff

Du/ihr müsst erstmal klären, ob das geerbte Haus überhaupt eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Sonst sieht die Sache wieder anders aus. Dafür gibt es eine Teilungserklärung, in welcher die Abgeschlossenheit der einzelnen Wohnungen definiert ist. Jede Wohnung hat dann einen eigenen Eintrag im Grundbuch und da kann man als Eigentümer auch Belastungen, wie Grundschulden, eintragen lassen und zwar für sich alleine, denn dass ist mein so genanntes Sondereigentum. Dagegen kann ich alleine das Gemeinschaftseigentum nicht belasten und auch nicht alleine entscheiden. Typischerweise ist dass das Treppenhaus, Tiefgarage, Dach, Heizung, Zu- und Abflussleitungen, Fassade usw. Vereinfacht kann man auch sagen, zumindest alles was von außen sichtbar ist, ist meistens auch Gemeinschaftseigentum zzgl. dem was ich geschrieben habe. Ein Blick ins Wohnungseigentumsgesetz ist auch hilfriech. Vieles wird aber erst in der Teilungserklärung definiert.

Es muss ja über die Eigentümergemeinschaft eine Gesellschaftsvertrag geben. Die Erbengemeinschaft ist diesem Vertrag automatisch beigetreten.

Ein geschlossenes Objekt kann man nicht zu 3/4 renovieren. Da muss man sich schon einig werden.

Ihr könnt nicht einfach eine Hypothek aufnehmen, die dann von dem Minderheitseigner mit bezahlt werden müsste. 

Ganz davon abgesehen, müsste dieser ja auch die notariellen Verträge mit unterzeichnen.

Einfach überstimmen könnt ihr den nicht.

johnnymcmuff 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 23:26

Es muss ja über die Eigentümergemeinschaft eine Gesellschaftsvertrag geben. Die Erbengemeinschaft ist diesem Vertrag automatisch beigetreten.

Das haus wurde von der Tante an zwei Parteien zu 3/4 und 1/4 vererbt.

Ob es speziell einen Gesellschaftsvertrag oder eine Teilungserklärung gibt und wie die aussieht, muss ich meine Frau fragen, bzw. die Unterlagen durchforsten.

Ihr könnt nicht einfach eine Hypothek aufnehmen, die dann von dem Minderheitseigner mit bezahlt werden müsste. 

Man kann eine Hypothek über das Haus laufen lassen und die Rate wird dann von dem (Gewinn)von uns abgezogen oder wir haben das über unsere Bank, die andere Partei muss den Kredit also nicht abbezahlen.

Mir geht es halt darum zu erfahren, ob wir auf unseren 3/4 Anteil eine Hypothek aufnehmen können.

Die andere Partei hat ja nur 1/4 des Hauses und somit auch einen viel kleineren Betrag für die Renovierung.

Einfach überstimmen könnt ihr den nicht.

Diese Partei hat im Moment noch die Hausverwaltung. Es wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt und man sollte diesen uns erst mal zuschicken.

Nur weil wir heute anriefen, haben wir erfahren, dass die Renovierung gestern schon losging.

Gesprochen war vorher von 20.000€ Gesamtkosten, jetzt sind es mindestens 35.000€

So viel dazu das man bestimmte nicht machen kann/darf/sollte.

Auch dir vielen Dank für Deine Antwort

DerHans  13.01.2016, 11:39
@johnnymcmuff

So wie du das jetzt schilderst, seid ihr insgesamt eine Erbengemeinschaft. Auch da kann man keine Abstimmung nach Kopfzahl machen.

Ihr könnt also nur dem Minderheitseigner ein Angebot unterbreiten ihn auszukaufen.

johnnymcmuff 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 13:25
@DerHans

Ja Erbengemeinschaft.

Wenn wir das Geld hätten würde ich diese Frage nicht stellen.

Ich selber bin zu der Überzeugung gekommen, das man die Zustimmung braucht, da die andere Partei schließlich wissen muss, ob und welche Lasten auf dem Haus sind.

Grundsätzlich ist die andere Partei nicht dagegen die Zustimmung zu geben, nur möchten wir nicht, dass die Bank zu viel persönliches von uns preisgibt.

Vielen Dank für die Rückmeldung.

DerHans  13.01.2016, 13:41
@johnnymcmuff

Die Bank prüft jeden Antragsteller individuell. Dabei werden keine Querinformationen erteilt.

Auch die 1/4 Partei hat ein Mitspracherecht.

Eine Hypothek, die grundbuchlich abgesichert werden soll, ist nur mit Zustimmung aller Miteigentuemer moeglich. Theoretisch kann man zwar eine Hypothek auch mit nur einem Miteigentumsanteil absichern, aber das wird kaum eine Bank machen, wegen des hohen Verwertungsrisikos.