Müssen Hunde ein Namens/Adressenschild öffentlich tragen?
Hallo,
ich wurde heute von der Polizei angehalten, als ich mit meinem Hund unterwegs war. Der Hund hat alle notwendigen Marken, die man als Hundebesitzer benötigt.
Die Polizei hatte den Hund am Halsband kontrolliert und festgestellt, dass kein "Namensschild" vorhanden ist, wo die Adresse, Name, etc. drinnen steht. Somit bekomme ich nun die Tage einen Strafzettel vom Ordnungsamt zugesandt? Ist dies korrekt oder nicht und wo ist dies festgehalten? Ist das ein neues Gesetz?
Bundesland : Hessen
Danke im Voraus!
5 Antworten
Die genauen Angaben Vorschriften zur Hundehaltung kannst du in der jeweiligen Hundeverodnung deines Landes nachlesen, evtl steht da auch dazu nix drin, dann ist es kommunal geregelt.
In der Regel ist aber das Tragen eines Halsbandes und einer Adressmarke Pflicht, damit der Hund gesichert werden kann, falls Gefahr im Verzug ist und wieder an dich zurückgebracht werden kann. (Für den Polizisten/Passanten ist es einfacher die Adresse zu lesen als einen fremden Hund vorher beim Tierarzt vorzustellen damit dieser den Chip ausliest).
Die HundeVO deines Landes kannst du hier rausfinden und dann den entsprechenden Gesetzestext über Google ausfindig machen:
de.wikipedia.org/wiki/Hundegesetze
In der Regel ist das eine kommunale Verordnung, also von deiner Gemeinde. Such mal Nach "Satzung jeweilige Stadt"
Ein Gesetz diesbezüglich gibt es nicht. Ich kann mich aber noch an meine Zeit als Streifenbeamter erinnern, dass uns die Stadtverwaltung Landshut darum gebeten hat, diesen Passus häufiger zu kontrollieren. Das waren glaub ich 75€ Bußgeld dann vom Ordnungsamt - für den Betrag leg ich aber meine Hand nicht ins Feuer, ist schon ein bisschen her...
z. B. in Berlin ist es Pflicht, dass der Hund außerhalb des Grundstücks ein Halsband mit Angaben von Name, Anschrift, und Hundemarke tragen muss.
Ich denke, dass es in manch anderen Städten auch Pflicht ist.
Also in Niedersachsen ist das auf jeden Fall nicht der Fall und ich kann mir auch eigentlich nicht vorstellen, dass das so angehen kann.
Der Hund muss doch gechipt sein und falls er entläuft kann man die Halter mithilfe des Chips identifizieren - da ist so eine Namensmarke doch unnötig ?
Bei uns in Österreich ist es auch nicht notwendig, dass der Hund seinen Namen am Halsband trägt - Chip ist Vorschrift und ausreichend. Würde mich sehr wundern, wenn das irgendwo anders gehandhabt wird
Das kann nicht stimmen.
Welches Bundesland und welche Gemeinde?
So auf die Schnelle habe ich gelesen dass das wohl in Hessen Pflicht ist.
Zum Glück wohne ich in Niedersachsen. Bis auf das bescheuerte und sinnlose Hunderegister ist das Niedersächsische Hundegesetz weitgehend o.k.