Anzeige aufgrund einer Falschaussage widerlegen oder ruhen lassen?
Meine Tochter und ich wurden wegen eines Unfalls verursacht durch unseren Hund im Mai diesen Jahres auf Treiben eines "Freundes" (jetzt nicht mehr!) wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
Mit dem Mann habe ich selbst am Unfalltag gesprochen, der gab uns gar keine Schuld an seinem Sturz, ja, er habe sich erschrocken, aber er ist blöd ausgewichen und musste natürlich hinfallen - aber nicht wegen dem Hund. Von einer Anzeige hielt er nichts. Er erkundigte sich sogar nach meiner Tochter, die letztlich auch gestürzt war und einige unangenehme Schürfwunden (Schotterweg) davontrug.
Wie sich nun herausgestelllt hat, hat der Geschädigte uns auch nicht persönlich angezeigt, sondern seine Tochter. Ich vermute sogar ohne dessen Kenntnis oder Willen, aber das tut vermutlich nichts zur Sache.
Laut Aktenlage hat sie aber ihre Anzeige gegen uns auf die angebliche Schilderung ihres Vaters gestützt. Er soll ihr gesagt haben, dass meine Tochter die Leine nicht festhielt, sondern darauf stand. Das bedeutet nämlich, dass der Hund sich tatsächlich losgerissen hätte, und uns eine Fahrlässigkeit vorgworfen werden könnte, was aber nicht der Fall war und durch die Freundin meiner Tochter bestätigt werden könnte.
Meine Tochter wurde im Juni angezeigt, ich erhielt eine Anzeige erst im August. Aktuell haben wir also zwei Anwälte mit dem Vorgang beauftragt.
Ich bin die Halterin, war aber bei dem Unfall nicht dabei, kann also eigentlich nicht viel dazu aussagen.
Der Ausgang beider Ermittlungsverfahren hat möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf ein nachfolgendes Verfahren durch das Ordnungsamt. Wenn uns also keine Straftat, Ordnungswidrigkeit oder Vergehen nachgewiesen werden kann, ist das natürlich besser für uns. Anderenfalls hat das Folgen für den Hund, schlimmstenfalls bis zur Beschlagnahmung.
Kann man das schon eine vorsätzliche eine Falschaussage nennen? Sollte man dagegen vorgehen? Was passiert, wenn wir dazu z. B. noch den Geschädigten persönlich befragen lassen würden?
Seit Monaten bangen wir wegen der möglichen Folgen durch das Ordnungsamt, ich musste eine neue Versicherung abschließen und wir haben zwei Anwälte beauftragen müssen. Ganz abgesehen davon, dass wir ziemlich verunsichert sind, wenn wir mit dem Hund rausgehen. Was auch nicht gerade hilfreich ist (Hundehalter wissen was ich meine).
Meinen Anwalt werde ich dazu natürlich auch noch näher befragen, aber ich würde gern eine tendenzielle Meinung dazu von euch lesen. Gerne auch mit fundiertem Fachwissen.
4 Antworten
Aussage gegen Aussage da passiert nicht viel…. Und mit dem Hund passiert sowieso nichts…. Warum sollten die denn Hund beschlagnahmen?
Ja sehr wahrscheinlich…
Ich würde da einfach erst einmal abwarten, jetzt ist Aussage gegen Aussage und die Tochter von dem Geschädigten, wie ich das Verstanden habe war ja nicht dabei, falls sie die Anzeige gemacht hat, ich würde da jetzt einfach mal abwarten ggf. wird es eingestellt. Warum sollte da das Ordnungsamt den Hund wegnehmen? Er hat ja nicht gebissen oder jemand angegriffen, ich glaube nicht, dass da das Ordnungsamt einen Grund hätte. Wie du schon vorschlägst, würde ich mich auch mit dem Anwalt beratschlagen.
Was habt ihr für eine Hunderasse?
Naja, abwarten tun wir ja schon ziemlich lange, daher warten wir einfach weiter. Der Hund ist eine Hündin, Mischling, Dalmatiner Labbi steht im Pass - aber der ein oder andere vermutet einen Staffor-Mix. Sie kann sehr beeindruckend bellen.
Ich sagte ja "schlimmstenfalls", davon ausgehen tu ich auch nicht. Falls der Tatbestand aufgrund der Anzeige bestätigt würde.
Meine Frage zielt eher dahin ab, ob man unsere Zeugin noch auf den Plan treten lassen sollte, um die Situation "Aussage gegen Aussage" aufzuheben. Wir haben ja eine Zeugin, die unsere Version 1:1 bestätigen würde. Und diese Zeugin war auch der anzeigenden Tochter bekannt, sie hat sie aber wohlweislich nicht erwähnt.
Wenn das im Pass steht, dann wird sie auch so eingestuft und nicht anders oder musstet ihr mal irgendwelche Prüfungen etc mit ihr machen. Ich würde sie benennen, wenn ihr befragt werdet, dass es ja auch eine Zeugin gibt und gerade wenn ihr die habt, werdet ihr nichts befürchten müssen
das Ordnungsamt kann nicht einfach einen Hund beschlagnahmen. Für mich hört sich dies mehr nach einem Unfall an. Wenn ich mal fragen darf: welche Hunderasse ist denn Euer Hund????
Nein, wir gehen davon auch nicht aus. Jetzt nicht mehr. Und natürlich, es war ein Unfall, das hat ja sogar der Geschädigte sebst eingeräumt.
Wie ich oben schon beantwortete: Der Hund soll ein Labrador-Dalamtiner Mix sein, aber manch einer vermutet auch einen Staff mit drin, ist aber strittig. Sie kann schon beeindruckend bellen, ich verstehe, dass man sich auch erschreckt.
Wenn deine Tochter auch verletzt wurde, solltest du ja das Procedere kennen. Seine Krankenkasse hat ihn aufgefordert, den Unfallhergang zu schildern. Und wenn der in Zusammenhang mit einem Hund steht, gilt die Gefährdungshaftung des Hundehalters. Die weiteren Konsequenzen waren unvermeidlich. Die Krankenkasse will natürlich ihre Auslagen erstattet haben.
Hoffentlich habt ihr wenigstens eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Selbstverständlich habe ich eine Hundehaftpflicht! Und sogar einen Rechtschutzversicherung. Du klingst etwas, als wären wir total verantwortungslose Hundehalter....
Die weiteren Konsequenzen waren unvermeidlich? Nun, eine Anzeige MUSS nicht gestellt werden, denn meine Versicherung hätte das ja sowieso geregelt.
Und es ist auch keine Fahrlässigkeit, wenn der Hund an der Leine geführt wurde!
Oder was genau meinst Du damit? Dass wir zu Recht angezeigt wurden, weil ein Spaziergänger sich erschrocken hat?
Dann verstehe ich den Hick-Hack nicht. Das meldet man dem Versicherer und dann geht der gesamte Schriftverkehr über den Versicherer. Das Ordnungsamt ist nur involviert, wenn es zu einem Beißvorfall kam.
Richtig. Ist von meiner Versicherung problemlos innerhalb von 3 Wochen abgewickelt worden. Einen Beißvorfall gab es nicht, nicht mal eine Berührung. Ich würde sagen, eine kritische Situation wurde unter Kontrolle gebracht, führte aber leider dennoch zu einem Unfall.
Ich habe gerade mit dem Anwalt gesprochen. Es wurden zwei Zeugen benannt, der Geschädigte und die Augenzeugin (Freundin meiner Tochter) . Beide wurden aber bis heute nicht vernommen, darum steht in der Akte nur die "Behauptung" der anzeigenden Person, aufgrund dessen das ganze Verfahren - inkl. einer späteren Anzeige auch noch gegen mich als Halterin - noch immer anhält. Und wie gesagt, die behauptung wäre durch die Augenzeugin widerlegt worden, hätte man sie gefragt.
Was ist da los? Der Anwalt meint, die Polizei hat nachlässig gearbeitet, indem sie die Zeugen nicht angehört hat.
Ja, aktuell. Aber wenn unser Zeugin noch aussagt, wäre die andere Aussage wohl widerlegt, oder?