Hund steuerlich abmelden... weil entlaufen?
Hallo,
bei uns gibt es von der Stadt ein Formular fürs abmelden des Hundes. Da kann man z.B wählen zwischen gestorben, eingeschläfert, entlaufen... Besitzer gewechselt.
Wenn man jetzt z.B 10 Jahre einen Hund hat und dieser auch angemeldet ist, was geschieht wenn man ihn mit der Begründung "entlaufen" abmeldet und dann z.B 1 Jahr danach in eine Kontrolle gerät? Dann könnte man doch sagen er ist gerade wieder aufgetaucht? Oder muss man das beweisen um nicht rückwirkend für das Alter des Hundes Steuern nachzahlen zu müssen, die man ja schon gezahlt hat?
Normalerweise ist man doch unschuldig solang einem nicht das Gegenteil bewiesen ist, und nach meiner Auffassung dürfte einem dann keine Schuld zugewiesen werden, im Sinne von so und so viel Jahre keine Steuern gezahlt oder ähnliches.
Wie würde das Ordnungsamt sowas angehen, weiß da jemand bescheid?
Gruß
3 Antworten
Es werden im Zweifelsfall Nachbarn befragt, wie lange der Hund schon weg war.
Außerdem ist es sehr, sehr unwahrscheinlich, daß ein Hund wegläuft und nach 1 Jahr "zufällig" wieder kommt, dazu noch weder krank, verletzt und wohl genährt...
Entlaufen heißt eigentlich, er ist verschwunden, weg für immer. Und wenn er doch wieder auftaucht, hat man ihn gefälligst wieder anzumelden, und nicht erst, wenn man in eine Kontrolle gerät.
Ab dem Zeitpunkt des weglaufens wird auf jeden Fall die Steuer wieder veranlagt wenn du vom Ordnungsamt entdeckt wirst oder aber falls du nette Nachbarn hast und die der Stadt einen Tipp geben.
Und wenn dein Hund entläuft (angeblich) würde man ja normalerweise Tasso informieren, flyer aufhängen usw. und wenn man dann den Chip vom Hund ausliest wird man spätestens dann Gewissheit haben dass es sich 100 % um dengleichen Hund handelt, denn wie hier schon gesagt wurde, die Wahrscheinlichkeit, dass der Hund genau in dem Moment wieder aufgetaucht ist, wird dir kein Ordnungsamt abkaufen.
Glaub mir, die Stadt/Gemeinde würde sich umhören, Nachbarn sagen, der hat schon immer einen Hund usw. Der war nie weg! Und dann sind denen deine Aussagen egal und sie werden die rückwirkend veranlagen.
Wenn sie dich mit Hund antreffen werden sie dir, meiner Meinung nach, die Nummer mit dem "gerade wieder gekommenen Hund" nicht abkaufen. Ist dein Hund nicht geimpft und gechipt? Wenn sie dann den Chip auslesen lassen würden, würden sie dir deine Geschichte noch weniger abkaufen. Ach ja und gehst du denn nicht mit dem Hund zum tierarzt? Impfen usw. Je nachdem wie viele Ärzte es bei dir gibt, würde der dann bezeugen dass du 2x im Jahr zum impfen da warst z.B.
Aber probier es halt aus wenn du der Meinung bist es klappt. Mir wäre es die rückwirkende Veranlagung + Bussgeld nicht wert. Mal abgesehen davon dass es den Strafbestand der Steuerhinterziehung betrifft.
Guten Tag,
dieses Szenario ist sehr unrealistisch und das führt auch zu weiteren Problemen. Denn in immer mehr Großstädten muss nicht nur die Anmeldepflicht aufrecht gehalten werden, auch müssen sie bei einer Versicherung gemeldet sein. Laut http://tierhalter-haftpflichtversicherungen.de/tierhalterhaftpflichtversicherung-hund-vergleich/ können die Strafen für die Versäumnis dieser Pflicht sehr hoch ausfallen.
Welchen chip?
Du magst zwar grundsätzlich recht haben, aber wie soll einem das Gegenteil bewiesen werden? Möglich wäre es ja so wie ich sage dass der hund wegläuft und zurückkommt, irgendwann, und sogar zufälig kurz bevor man in eine Kontrolle gerät.
Das mit den Nachbarn ist da denke ich eher das Hinderniss. Aber wie weit deren Aussagen relevant sind weiß ich nicht. Da kann ja jeder sagen was er will. Beweisen können die auch nichts, ausser es gäbe Fotos usw... aber wer macht das schon.
Und wie gesagt ohne das einem irgendwas bewiesen ist, brauch man doch normalerweise nichts befürchten?