Hundesteuer 1mal vergessen direkt Zwangsvollstreckung
Hallo, meien Frau hat am 11.01 ein Zettel in der Post vorgefunden, dieser Beläuft sich auf die Hundesteuer die wir vergessen haben zu überweisen. Mir ist klar das wir dies nachholen müssen was wir am selbigen Tag noch getan haben allerdings wir uns noch für die Mahnung 6€ zugerrechnet sowie Vollstreckungs und Wegegeld in höhe von 22,50€ die 6€ Mahngebühr haben wir auch bezahlt also halt 18€ Steuern sowie 6€ Mahngebühr, allerdings sind wir nicht Berreit die 22,50€ für die Anfahrt und der versuchten Vollstreckung zu bezahlen(wir waren nicht daheim daher hat er niemanden vorgefunden). Was vielleicht noch wichtig zu erwähnen ist, wir haben von der Stadt nie einen Schreiben bekommen wann immer die Hundesteuer fällig wird einige Bekannte von uns die auch Hunde haben aber in einer anderen Stadt wohnen haben so etwas bekommen. Auch wurde uns nie zuvor eine Mahnung geschickt, wenn ich mich nicht falsch liege müssten sie zumindest 1mal eine schriftliche Mahnung schicken daher haben wir auch die 6€ Mahngebühr gezahlt, ich sehe allerdings nicht ein 22,50 für einen Zwangsvollstrecker zu bezahlen nur weil wir 1 Termin versäumt haben und nicht auch nur 1mal ermahnt wurden die fällig Steuer zu bezahlen. Meine Frau empfindet das schreiben derweilen schon als eine Nötigung!
Meine Frage ist nun ob wir die 22,50 zahlen müssen oder nicht? PS: Auf dem Zettel steht ebendso das wenn der Gesamtbetrag nicht inerhalb von 5 Tage überwiesen wird, würde der Zwangsvollstrecker am 24.01 wieder kommen, und wie ich mir denke würde er dann direkt nochmal 22,50€ drauf rechnen plus noch irgendein Säumniszuschlag, achja bezeichnen tut sich der Herr von der Stadt mit Vollziehungsbeamter.
6 Antworten
Mal ehrlich: wenn ihr nur einmal vergessen habt zu zahlen, schickt man euch nicht gleich den Zwangsvollstrecker. Kann es sein, dass die MAhnungen euch nicht erreicht haben? (adresse falsch oder sonstiges?) Zahlt ihr die 18.- € im Quartal? das ihr von der Stadt nie ein Schreiben bekommen habt, sorry- kann ich nicht glauben. Man bekommt, wenn der Hund angemeldet wurde einmalig einen Bescheid, in dem die künftigen Fälligkeiten aufgeführt sind.
Vollziehungsbeamter ist auch richtig. An deiner Stelle würde ich einfach mal auf der Stadt persönlich vorsprechen. Mal nachfragen von wann der BEtrag ist, das ihr nie Mahnungen bekommen habt usw. - bringt manchmal mehr, als einfach nicht zu zahlen oder schriftlich Widerspruch einzulegen.
Wir haben anfangs bei der Anmeldung lediglich die bestätigung bekommen das der Hund angemeldet ist da ist stand aber nicht drin wann zu zahlen ist, kann gut sein das die Mahnung bei der Post abhanden gekommen ist was ich aber nicht als mein Problem ansehe, vergessen zu zahlen haben wir bis jetzt nur dieses eine mal halt direkt beim 1 mal wie es scheint müssen wir hier das pro Quartal zahlen da es eigendlich 72€ im Jahr sind nur wurden wir nie darüber informiert. Gezahlt haben wir nur die fällige Steuer und die Mahngebühr, lediglich das Wegegeld für den Typen haben wir nicht gezahlt da dieser nicht nötig gewessen wäre bei einer normalen Mahnung.
Ich würde mal bei der Gemeinde die Hundesteuersatzung einsehen.
Ich denke, so wie Du es beschreibst, läuft das nicht. Ich würde mich weigern.
Vorher bekommt man ein Papier mit der Post.
Und ein Gerichtsvollzieher kann nur was vollziehen, was vom Gericht kommt.
Also der Typ war wohl hier und hat geklingelt es war keiner da und da hat der so nen Gelben wisch rein geworfen von wegen Benachrichtigung usw und dort wird aufgelistet was wir zu zahlen haben und bis wann und ansonsten würde er wieder kommen. Auf dem Zettel steht Vollziehungsbeamter also nur einer von der Stadt. Bin auch der Meinung das man uns vorher mal hätte ermahnen können!
es gibt keinerlei grundlage dafür, dass hundesteuern von bürgern der BRD erhoben werden dürfen.
im gegenteil, ich habe meine wieder zurück gefordert.
Und? Fordern kann man eine Menge.
Wie könnte eine Zwangsvollstreckung aussehen !
Ansich würde ich keine Vollstreckung zulassen ist ja nicht so das ich das Geld nicht hätte um es zu begleichen ich sehe nur nicht ein 22,50€ für so was zu zahlen da wir nie ermahnt wurden oder uns gesagt wurde wann die Hundesteuer fällig wird.
Die Fälligkeit der Hundesteuer sollte in der Hundesetuersatzung stehen. Einen Veranlagungsbescheid müsstet ihr allerdings schon bekommen haben.Schon merkwüridg, dass ihr weder den noch die schrifltiche Mahnung (daher die 6,- €) bekommen habt. Stimmt vielleicht etwas mit der Post nicht, habt ihr keinen eigenen Briefkasten im Mehrfamilienhaus oder habt ihr eine kürzlichen Umzug nicht mitgeteilt? Eine Nötigung liegt hier jedenfalls nicht im geringsten vor. Ich empfehle mal freundlich (!) bei der beitreibenden Kasse nachzufragen.
Also wir sind nicht Umgezogen und haben auch einen eigenen Briefkasten, die 6€ Mahngebühren habe ich ja bezahlt weil ich auch einsehe das eine Mahnung angebracht wäre ich glaube aber das dieser Gelbe Zettel nach Meinung des Mannes von der Stadt die abmahnung ist. Wie gesagt wir können gar nicht wissen wann wir zu zahlen haben da wir nie eine auflistung mit den Fälligkeiten bekommen haben, ansonsten hätten wir selbstverständlich pünktlich bezahlt. Da ich aber weder eine Information hatte wann zu zahlen ist, und ebendso keine Mahnung zuvor bekommen habe empfinde ich das als sehr dreissten versuch Geld zu machen mal davon aussgehend das es nicht an der Post lag da ja im normalfall auch keine Rechnungen einfach mal aus bleiben^^, hab so langsam das Gefühl das die in dem kleinen Städtchen hier zu viel Zeit haben!
Ich habe jetzt Online mal nach der Satzung nachgesehen diese beträgt 72€ im Jahr für einen Hund.